Vermieter reagiert auf nichts?

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Der Vermieter ist es doch letztlich, der von Euch etwas möchte, nämlich den Schaden ersetzt bekommen, ihr wollt vom Vermieter letztlich nichts. So liegt es auch an ihm, entsprechend mitzuwirken. Ihr solltet den Schaden lediglich nochmal in einem Brief per Einwurfeinschreiben melden (wegen Beweisbarkeit im späteren Streitfall), oder zusammen mit einem neutralen Zeugen abgeben. Dann habt ihr eure Pflicht erfüllt.

Dass ihr den Schaden selber behebt, kann man zwar machen, und wird oftmals auch von Mietern gemacht, dass der Vermieter nichts zu beanstanden hat. Aber genau genommen ist das nicht korrekt im Sinne des Gesetzes. Denn wir sprechen hier nicht über einen Mietmangel, sondern über einen Schadenersatz. Und dabei ist es gemäß §249 BGB die Entscheidung des Vermieters, ob ihr den Schaden selber beheben lassen sollt oder der Vermieter das veranlasst und er dann einen Geldbetrag fordert.

Das war ohnehin die falsche Reihenfolge.

Als erstes meldet man den Schaden an den Eigentümer. Diesem muss man ein Besichtigungsrecht einräumen.

Danach stellt er seine Forderung, die du dann an deine Versicherung weiter leitest.

Du selbst darfst keine Kostenzusagen machen.

Vielleicht gibt es ja den Vermieter gar nicht!?

Einfach mal paar Monate die Mietzahlung einstellen und abwarten, ob er sich dann evtl. meldet... ;-)

Andernfalls hat er die Mieteinnahmen gar nicht nötig und ihr könnt kostenlos drin wohnen! ;-) ?

pblaw  12.12.2020, 17:54

Das ist ja ein "toller" Rat!

siola55  12.12.2020, 18:03
@pblaw

War ja auch nicht ganz ernst gemeint, aber wie sollen sie den Vermieter sonst aus der Reserve bzw. aus seinem Tiefschlaf locken!?

ihr habt den Schaden verursacht, ihr holt Angebote ein und nehmt das Entsprechende Angebot an - mach lassen, die Rechnung bei der Vers. einreichen.

was hat der Vermieter damit zu schaffen?

imager761  13.12.2020, 09:18

Die Versicherung ersetzt nur den Zeitwert. Auf den wesentlichen Handwerkerkosten einschl. MWSt einer Handwerkerrechnung sollen die Mieter durch ihren Auftrag also einfach sitzenbleiben? Wer um alles in der Welt hat dich denn mit dem Klammerbeutel gepudert, dass du so einen dummdreisten Rat raushaust?

DerHans  12.12.2020, 14:20

Reparatur erst nach Freigabe durch den Versicherer

peterobm  12.12.2020, 14:22
@DerHans

Versicherung ist informiert und DORT sollten die Angebote landen, nicht beim Vermieter

Calioniel 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 13:05

Da nie eine Reaktion kam, wissen wir nicht zu 100% ob er es zur Kenntnis genommen hat und ohne eine Zustimmung dürfen wir eben nichts machen. Als wir das das letzte mal so regeln wollten gab es Stress, weil der Vermieter meint er hat feste Firmen für alle Angelegenheiten.

peterobm  12.12.2020, 13:06
@Calioniel

die festen Firmen gehen euch nix an

Calioniel 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 13:08
@peterobm

Und dennoch ist es nicht unser Eigentum und wir dürfen nicht einfach etwas machen? Damit dann am Ende kommt die Kosten werden nicht von ihm erstattet weil er ja nie ein passendes Angebot angenommen hat? Wird teuer bei Parkett. Ich denke unsere Versicherung weiß schon wie sie ihre Arbeit zu machen haben

Plaritma  12.12.2020, 13:09
@Calioniel

Wenn ihr es selber bezahlen müsst, braucht ihr nicht "seine" Firmen zu nehmen.

peterobm  12.12.2020, 14:03
@Calioniel

WARUM soll der Vermieter euren angerichteten Schaden bezahlen?? erschließt sich mir nicht

DerHans  12.12.2020, 15:01
@peterobm

Der Versicherer wird aber nur Zeitwert erstatten. Also geht das den Vermieter sehr wohl etwas an.

Ich verstehe euer Problem nicht: Ihr habt den Schaden angezeigt und eurer Versicherung gemeldet. Das wars, zur Schadensbehebung könnt ihr ihn nicht zwingen :-)

Ich würde nur noch sicherheitshalber die relevantesten E-Mails und Schriftwechsel mit der Versicherung ausdrucken und ihm zugangssicher zustellen, etwa per Brief mit Zusatzleistung PRIO (+ 1,00 €) oder Einwurfeinschreiben (+ 2,20 €), also mit Einlieferungsbeleg und dokumentiertem Zustellnachweis :-)

Wenn er den Schaden trotz nachweislicher Kenntnis dann immer noch nicht beheben will oder eure Versicherung den irgendwann auch nicht mehr begleicht, ist es dann ausschliesslich sein Problem.

Da muss man ihm nicht hinterherlaufen oder seiner Gattin in der Vorweihnachtszeit auf die Nerven fallen :-O