Muss Vermieter Spülmaschine ersetzen?
Hallo,
meine Freundin und ich bewohne seit 4 Monaten eine Wohnung mit EBK die wir mitmieten uns also nicht gehört. Nachdem wir die Spülmaschine seit 2 Monaten benutzen, scheint sie nun den geist aufgegeben zu haben. Als ich nun das Wasserzulaufsventil für die maschine unter dem waschbecken überprüft habe, fiel mir auf dass es dort tropft (was es vorher nicht getan hat).
Wir haben eine Kleinrepaturklauser bis 80€ im Einzelfall im Mietvertrag. Im Mietvertrag wird erwähnt, dass wir die EBK mitmieten, jedoch wird nicht explizit jedes Teil (also auch nicht die Spülmaschine) aufgeführt.
Wie geh ich nun vor? Ist der Vermieter für jegliche Reperatur verantwortlich? Oder nur für Reparaturen die Spülmaschine betreffend (das heisst für Schaden an der Wasserleitung wäre ich bis 80€ zum zahlen verantwortlich?)? Ist der Vermieter überhaubt verpflichtet die Spülmaschine zu ersetzen (falls sie kaputt sein sollte)? Oder könnte er sie einfach abholen und den Platz freilassen, da sie ja nicht extra aufgelistet wurde im Mietvertrag.
Danke im Vorraus
4 Antworten
Wenn sie mit im Mietzins ist, sollte sie ersetzt werden. Schreibe Deinen Vermieter einfach mit Fristsetzung (zur Reparatur) an....
Da mitvermietet, ist der Geschirrspüler vom Vermieter reparieren zu lassen oder notfalls zu ersetzen, das auf seine Kosten. Eine Kleinreparatur sehe ich nicht als gegeben. Ab Inkenntnissetzung des Vermieters von der Mangelhaftigkeit darf die Miete gemindert angemessen werden. Da sehe ich die Quote bei 5% als gerechtfertigt. Die Mangelanzeige an den Vermieter bitte schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (6 Werktage, datumsmäßig festgelegt). Kommt der in Verzug, darfst du selbst das Notwendige veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.
Wir haben eine Kleinrepaturklauser bis 80€ im Einzelfall im Mietvertrag. Im Mietvertrag wird erwähnt, dass wir die EBK mitmieten, jedoch wird nicht explizit jedes Teil (also auch nicht die Spülmaschine) aufgeführt.
Eine Spülmaschine fällt auch unter die Kleinreparaturklausel.
Wie geh ich nun vor?
Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter, der muss dann z.B. einen Handwerker rufen.
Beträgt die Reparatur 80 € oder weniger zahst Du, ist sie nur einen Cent teurer als 80 €, dann zahlt nur der Vermieter.
Ist der Vermieter für jegliche Reperatur verantwortlich? Oder nur für Reparaturen die Spülmaschine betreffend (das heisst für Schaden an der Wasserleitung wäre ich bis 80€ zum zahlen verantwortlich?)?
Der Vermieter ist für alle Reparaturen zuständig die über 80 € liegen oder die nicht unter die Keinreparaturklausel fallen.
Ist der Vermieter überhaubt verpflichtet die Spülmaschine zu ersetzen (falls sie kaputt sein sollte)? Oder könnte er sie einfach abholen und den Platz freilassen, da sie ja nicht extra aufgelistet wurde im Mietvertrag.
Er muss es reparieren lassen oder Ersatzgerät stellen.
MfG
Johnnymcmuff
Keine Sorge: Tatsächlich ist und bleibt die EBK mit den bei Anmietung vorhandenen Geräten mitvermietet und deren Gebrauchstüchtigkeit hat der Vermieter auch auf Mängelanzeige hin unter angemessener Fristsetzung wiederherzustellen.
Allerdings greift auch bei mitvermieten Einrichtungsgegenständen einer EBK die vereinbarte Kleinreparaturklausel, BGH NJW 1989/ 2248, § 28 Abs 3 IIBV: Bis exakt 80 EUR Reparaturaufwand fallen die Instandsetzungskosten demnach dir zu.
Rufe deinen Vermieter einfach man an und frage ihn, wie und wer die zickende Spülmaschine seiner Meinung nach schnell wieder auf Vordermann bringen soll.
Das wirkt AFAIK weitaus stärker als gleich die Rechtskeule mit wüsten Drohgebärden einer Ersatzvornahme oder gar lächerlichen Mietkürzungen im Centbereich auszupacken, wie albatros das hier gerne "empfiehlt" :-)
G imager761