Türklinken sind locker, wer muss reparieren?
Ich bin vor einem Jahr in meine neue Mietwohnung eingezogen. Jetzt sind an 2 Türen die Türklinken so locker, dass sie sich nicht mehr befestigen lassen. Die Schrauben an den Beschlägen habe ich nur leicht festgedreht, so dass die Schraublocher nicht „ausleiern“. Aufgrund der wahrscheinlich mehr als günstigen Tür wo man sogar ein Flüstern hindurch hört, finden die Schrauben keinen Halt. Wer muss den Schaden reparieren? Der Vermieter oder ich? Das sind doch keine normalen Abnutzungserscheinungen, nicht nach einem Jahr bei 2-3x täglicher Benutzung
9 Antworten
Wenn Sie keine Kleinreparaturklausel im MV haben, dann ist der VM für die Reparatur zuständig. So wie sich das für mich anhört, sind aber nicht die Klinken locker , sondern die Rosetten oder die Schilder der Drückergarnitur sind lose. Offensichtlich sind dort die Schrauben rausgebrochen. Ob das nun vom normalen Gebrauch herrührt oder als Abnutzung zu bezeichnen ist, sollte vor Ort geklärt werden. MfG
Normalerweise ist es so, daß das, was dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegt, auch vom Mieter repariert wird. Sooo teuer sind neue Klinken ja nun auch nicht, oder?
kleine maus das ist eine sehr komische frage. türklinken werden nicht an der tür befestigt, sondern eine führt durch das schloß und die andere wird von der gegenseite aufgesteckt und mit einer schraube am gegenstück fixiert.
man kann es auch übertreiben mit dem § 535 BGB.
es war on türklinken und nicht von beschlägen die rede.
beschläge kann man sehr einfach festziehen. man steckt einen streichholz in die holzbohrung, bricht ihn ab und die schraube hat wieder halt beim eindrehen.
Erzähl mal, ob du eine Kleinreparaturklausel im MV vereinbart hast und mit welchem exakten Wortlaut. Danach mehr von mir.
Dafür ist der Vermieter zuständig.
Die kleine Maus beklagt sich über die lockeren Türschilder, die auch die Türklinke führen und stabilisieren. Ich kenne genau dieses Problem!
Sie sollte den Vermieter informieren und ihn bitten, einen passenden Schraubendreher mitzubringen und die Schilder festzuziehen. Sie könnte bei ihrer unbändigen Kraft sonst die Schrauben durchdrehen und würde dadurch die Mietsache beschädigen.
Natürlich müßte man den MV noch auf die Kleinreparaturklausel prüfen.