Mietrecht Wartung Ölofen - Rollogurt - Notdienst?
Hallo! Ich habe eine Zahlungsaufforderung von meinem Vermieter bekommen bezüglich 3 Fällen. Muss Ich diese Kosten tragen? Ich habe eine Kleinreperaturklausel bis 100€ im Mietvertrag und den hinweis das die Wartung der Öfen der Mieter übernimmt.
Fall1: Einer der Ölöfen ist Aufgrund eines defektes ausgelaufen. Die Kosten für den Notdienst welche knapp unter 100€ liegen soll ich begleichen. Gehört das zur Wartung? Muss ich das übernehmen?
Fall2: Die Brennringe im Badezimmerölofen waren in die Zeit gekommen. Hier mussten 2 neue her. Die kosten waren knapp unter 100€ Gehört das zur Wartung? Muss ich das Übernehmen?
Fall3: Der ein Rollogurt war gerissen. Ich habe den Vermieter gebeten den Schaden zu reparieren und das der Raum wieder in dem Ursprungszustand versetzt wird. Da die Revisionsklappe vom Vermieter übertapeziert war musste die Tapete Teilweise ab. Der Rollogurt wurde repariert und die Kosten liegen knapp unter 100€ . Allerdings ist die Tapete noch beschädigt. Hier wurde nichts unternommen. Ist die Reperatur abgeschlossen? Wie verhält es sich wenn der Vermieter selbst Tapeziert? Oder nur Übersteicht?
Danke schonmal für eure Hilfe!
4 Antworten
Das sind zumutbare Kleinreparaturen. In der Summe dürfte bald jedoch die lt. Mietvertrag höchtszulässige Geamtsumme, die sich in % an der Jahresmiete orientiert erreicht sein.
Was steht denn dazu in Ihrem Mietvertag?
Vielleicht sind diese zwei Links etwas hilfreich für dich. Im zweiten (im unteren Bereich) wird auch das Thema "Ölkessel" behandelt.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-heizungswartung/
Rollogurt = Kleinreparatur. Es handelt sich um ein Teil, das in Deinem täglichen Gebrauch ist. Darüber solltest Du mit dem Vermieter nicht streiten. Stattdessen sollte der Vermieter das noch überstreichen oder tapezieren, wenn Du das nicht selbst machen kannst oder willst.
Ölöfen: Beim Notdiensteinsatz kommt es darauf an, ob es zwingend notwendig war, einen Notdienst kommen zu lassen. Wenn der Defekt nicht an einem Teil auftrat, das von Euch benutzt oder bedient wird, ist die Reparatur Sache des Vermieters.
Wartung: Arbeiten, die notwendig sind, um die Betriebssicherheit einer Sache dauerhaft sicher zu stellen. Müssen dabei Teile ausgetauscht werden, dürfen die Kosten für die Teile nicht umgelegt werden.
Wurden die Brennringe also im Rahmen der Wartung erneuert, dürfen die Wartungsarbeiten selbst umgelegt werden, nicht aber die Kosten für die Teile.
Versuche das dem Vermieter im guten Gespräch in etwa so zu erklären, sodass er sieht, dass Du Dich nicht komplett verweigern willst, aber das alles schon seine Ordnung haben soll.
Fall1: Einer der Ölöfen ist Aufgrund eines defektes ausgelaufen. Die
Kosten für den Notdienst welche knapp unter 100€ liegen soll ich
begleichen. Gehört das zur Wartung?
nein, das ist keine Wartung, sondern eine Reparatur. IMO fällt dies unter die Kleinreparaturklausel.
Fall2: Die Brennringe im Badezimmerölofen waren in die Zeit gekommen.
Hier mussten 2 neue her. Die kosten waren knapp unter 100€ Gehört das
zur Wartung?
nein, auch das ist eine Reparatur, die unter die Kleinreparaturklausel fällt.
zu 3) auch hier handelt es sich um eine Kleinreparatur. Der Ursprungszustand muss wiederhergestellt werden. Wie, ist egal.
IMO fällt dies unter die Kleinreparaturklausel.
Du hast das Wörtchen nicht vergessen.
die unter die Kleinreparaturklausel fällt.
Und hier auch.
Reparaturen an Heiz- und Warmwasseraufbereitungsanlagen, egal wie klein, sind immer Sache des Vermieters.