Schaden durch Fahrzeugteil
Auf der Autobahn hat der vor mir fahrende Pkw ein Fahrzeugteil verloren, welches mir zuerst gegen die Front und dann noch mehrmals unter mein Auto geschlagen ist. War total erschrocken und beschloss mir zunächst das Kennzeichen zu notieren. Als ich damit fertig war, wollte ich den Fahrer mit Lichthupe auf seinen Verlust hinweisen, jedoch keine Reaktion. Er beschleunigte und so beschloss ich mir den Schaden auf der naheliegenden Raststätte anzusehen. An der Front ist ein nicht zu kleiner Kratzer im Kunststoff unterhalb des Kühlergrills zu sehen. Morgen früh fahre ich in eine Werkstatt, um den Unterboden checken zu lassen. Nun meine Frage:
Muss ich für die Beseitigung der anfallenden Schäden aufkommen? Habe ja das Kennzeichen. Zur Not könnte man ja sein Auto überprüfen und das Fehlende Teil sichten. )
8 Antworten
Moment! Du hast also während der Fahrt also erst einmal vor lauter Schreck einen Zettel genommen und das Kennzeichen notiert, richtig? Dann, vielleicht noch ganz durcheinander, gibst du Lichthupe. Einerseits sind nun bestimmt nun zwei Minuten vergangen, andererseits kann dein Vordermann nicht hellsehen. Daher hat er jetzt Angst vor dir und ergreift die Flucht. Ok, das habe ich verstanden.
Natürlich muss der Halter des Fahrzeugs, das sich bestimmungswidrig auf der Autobahn aufgelöst hat, für daraus resultierende Schäden Dritter aufkommen (respektive seine Haftpflichtversicherung).
Wenn ich allerdings meine Meinung sagen darf: 1.) Flasche Politur für 3-5 Euro, 3-5 Minuten Zeit und der Kratzer ist erledigt. 2.) Punkt 1 empfiehlt sich auch deshalb, weil sich Autos meist nicht einfach ihrer Bestandteile entledigen. Solche Gegenstände sind meist verlorene Ladung irgendwelcher LKW
Mein erster Gedanke war halt: "Mist, wenn jetzt ein größerer Schaden am Auto entsteht, wer bezahlt dir das, wenn du das Kennzeichen nicht hast?" Danach habe ihn versucht, auf mich aufmerksam zu machen, wofür ich allerdings nicht allzu lange zeit hatte, da die Ausfahrt der Raststätte schon in 500m Entfernung lag. Wollte halt zuerst sicher gehen, dass ich ohne großes Risiko nach hause Fahren kann! (es hat schon ziemlich Laut geknallt!) da war mir das andere Auto ziemlich egal. Hab das Auto dann begutachtet, eine geraucht und mein Auto ein paar Meter weiter nochmals geparkt um zu schauen, ob sich irgend welche Flecken wie Öl oder andere Flüssigkeiten gesammelt haben.
Bin mir aber ziemlich sicher, dass dieses Teil von dem Auto vor mir kam! Es gab drei spuren, alle Lkw auf der rechten Spur, links war nur ein Auto leicht hinter mir und auf der Mittel Spur in absehbarer Entfernung Nur dieser Pkw und dahinter dann mein Auto. Auf die Idee mit der Polierpaste bin ich auch schon gekommen, ist zu tief dafür
Solche Gegenstände sind meist verlorene Ladung irgendwelcher LKW
Also ich lese in der Frage ganz eindeutig: der vor mir fahrende Pkw
Flasche Politur für 3-5 Euro, 3-5 Minuten Zeit und der Kratzer ist erledigt.
Das ist Deine Meinung. Ich denke aber nicht das es hier:
zuerst gegen die Front und dann noch mehrmals unter mein Auto geschlagen ist
mit etwas Politur getan ist. Außerdem hat der Geschädigte das Recht auf Reparatur und muss nicht selbst ausbessern.
Ja, du musst das zur Anzeige bringen und damit deine Ansprüche geltend machen.
muß nicht, man kann trotzdem Ansprüche stellen...
Der Verursacher muss für den entstandenen Schaden haften, bzw. dessen Versicherung. Also Schaden begutachten lassen und dann zur Polizei.
Ganz einfach - Anzeige bei der Pol machen und über den Zentralanruf der Autoversicherer Versicherung herausfinden und bei der einen Anspruch anmelden. Wenn du ne Rechtsschutz hast lass alles einen Anwalt regeln.
Ansonsten Kostenvoranschlag Werkstatt/Gutachter + bei der gegnerischen Versicherung einreichen.
Ich hoffe du bist dir sicher das auch wirklich das Auto ein Teil verlohren hat und nicht über ein Teil gefahren ist und es nur aufgewirbelt hat?
Du solltest morgen Dein Auto in der Werkstatt begutachten lassen. Wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist dann kannst Du immer noch zur Polizei und Anzeige erstatten.