Autohändler verklagen wegen Fahrlässigkeit, was spricht mir zu?

8 Antworten

Ich denke, es ist besser, den Anwalt machen zu lassen, ich würde eher eine Rückwandlung des Kaufvertrags präferieren als eine Entschädigung. Diesem Händler würde ich so weit trauen, wie ich ihn werfen kann.

Wenn du schon einen Anwalt hast, dann frag doch den.

Den Punkt und die 180 Euro gehen aber voll auf deine Kappe. Du als Halter und Fahrer musst dafür sorgen dass dein Fahrzeug auch fahrtüchtig ist.

Den Rest hätte man ganz einfach über Sachmangel und Nachbesserung regeln können. Hat dein Anwalt ja auch so gemacht.

Wieso willst du an der Handlungsweise (Mangel rügen, nachbessern lassen) was ändern?

Grundsätzlich hättest du deine Beanstandungen bei deinem Händler stellen müssen. Du musstest ihm zwei mal die Gelegenheit geben "nachzubessern".

Wenn du einfach in eine andere Werkstatt fährst, verlierst du diesen Gewährleistungsanspruch.

Er könnte ja jetzt auch behaupten, dass dieser Schaden erst jetzt entstanden ist.

Du hast einen Rechtsanwalt. Er hat alle Details des Sachverhalts vorliegen und kann die Rechtslage besser beurteilen, als Fremde im Internet, die nicht einmal den Kaufvertrag gesehen haben.

Viel Glück und Erfolg!

ging ich zu einem Rechtsanwalt mit dem wir eine Frist der Nacherfüllung
aushingen wo der Händler das Fahrzeug auch entgegen nahm jedoch fast
keine Mängel beseitigte.




wenn du schon einen RA hast, wieso fragst du dann ein laienforum?