Autohändler verklagen wegen Fahrlässigkeit, was spricht mir zu?
Ich habe vor 3 Monaten einen jungen Gebrauchtwagen von einem freien Händler gekauft. Als ich die darauf folgende Woche das Fahrzeug abholte, fingen nach wenigen Km komische Geräusche an. Kurz darauf zeigte mir der BC die Meldung (Reifendruck Kontrollieren) an. Ich fuhr also von der Autobahn zu einer Raststätte und überprüfte den Reifen Druck wobei alles in Ordnung war. Da mein Kollege einen Drehmomentschlüssel in seinem Auto hatte gab er mir den eben zum nachziehen und siehe da, vorne rechts ließen sich die Schrauben per Hand raus drehen. Ich rief direkt beim Händler an und er versicherte mir das alles geprüft worden sei. Paar Wochen später fing das Auto auf einmal an zu klappern und zu hüpfen. Das nachgerüstete Luftfahrwerk (Airride) vom vorbesitzer hatte einen Schaden wobei ich habe zwei Dämpfer (850€) erneuern musste. Beim Umbau ist aufgefallen dass das Fahrwerk nicht Ordnungsgemäß eingebaut worden sei bzw Fahrwerks Komponenten falsch verbaut worden sind wobei das Fahrwerk zu straff war. Wieder paar Wochen später geriet ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich machte mir keine Sorgen da alles eingetragen war, dachte ich zumindest. Es fehlten Unterlagen für das umschreiben in das Fahrzeugschein welches der Händler vergessen hat mit zu geben. Eine milde, kaum sichtbare Tönungsfolie war ebenfalls in beiden Front Fenster sowie Windschutzscheibe verklebt. Dies war nur zu erkennen da ein leichte kante sichtbar wurde als das Fenster unten war. Diesbezüglich wusste der Händler ebenfalls nicht bescheid und bestreitet alles. Dies hat mich 180€ und einen Punkt gekostet. Da das Fahrzeug in wenigen Monaten deutlich mehr als diese genannten Mängel aufwies, ging ich zu einem Rechtsanwalt mit dem wir eine Frist der Nacherfüllung aushingen wo der Händler das Fahrzeug auch entgegen nahm jedoch fast keine Mängel beseitigte. Als ich das Auto wieder abholte kahm das selbe Spiel, nach 30km löste sich wieder ein Reifen und das Spiel ging jetzt von vorne los. Besteht des Weiteren die Chance den Händler zu verklagen? Dies ist für mich Fahrlässig und bei der Anzahl an Mängeln wodurch keine Betriebsergebnis mehr besteht sogar das es vortäuschung falscher Tatsachen ist, wäre dies nicht zu bestreiten.
8 Antworten
Ich denke, es ist besser, den Anwalt machen zu lassen, ich würde eher eine Rückwandlung des Kaufvertrags präferieren als eine Entschädigung. Diesem Händler würde ich so weit trauen, wie ich ihn werfen kann.
Wenn du schon einen Anwalt hast, dann frag doch den.
Den Punkt und die 180 Euro gehen aber voll auf deine Kappe. Du als Halter und Fahrer musst dafür sorgen dass dein Fahrzeug auch fahrtüchtig ist.
Den Rest hätte man ganz einfach über Sachmangel und Nachbesserung regeln können. Hat dein Anwalt ja auch so gemacht.
Wieso willst du an der Handlungsweise (Mangel rügen, nachbessern lassen) was ändern?
Grundsätzlich hättest du deine Beanstandungen bei deinem Händler stellen müssen. Du musstest ihm zwei mal die Gelegenheit geben "nachzubessern".
Wenn du einfach in eine andere Werkstatt fährst, verlierst du diesen Gewährleistungsanspruch.
Er könnte ja jetzt auch behaupten, dass dieser Schaden erst jetzt entstanden ist.
Du hast einen Rechtsanwalt. Er hat alle Details des Sachverhalts vorliegen und kann die Rechtslage besser beurteilen, als Fremde im Internet, die nicht einmal den Kaufvertrag gesehen haben.
Viel Glück und Erfolg!
ging ich zu einem Rechtsanwalt mit dem wir eine Frist der Nacherfüllung
aushingen wo der Händler das Fahrzeug auch entgegen nahm jedoch fast
keine Mängel beseitigte.
wenn du schon einen RA hast, wieso fragst du dann ein laienforum?