Schaden beim Nachbar durch Party-Gast, wer haftet?
Hallo liebe Community, mich beschäftigt zur Zeit folgende Frage:
Ich habe vor kurzem eine Party mit Freunden gefeiert, es waren zwischenzeitlich ca. 25 Gäste anwesend. Zwei Tage später habe ich erfahren, dass angeblich jemand von unserer Terrasse zu unserem Nachbar rüber geklettert ist und dort eine Dachluke mutwillig eingetreten hat. Nachdem ich unter meinen Freunden herumgefragt hatte, stand ich ohne Infos da. Niemand hat etwas getan oder gesehen. Auch nicht mein Mitbewohner und dessen Freunde (die ich nicht kenne). Der Besitzer des Hauses will nun Strafanzeige erstatten.
Könnt ihr mir sagen, ob ich dafür haftbar gemacht werden kann, nur weil ich die Gastgeberin war? Also kann der Herr mich anzeigen, oder muss in diesem Fall nun ermittelt werden und die Anzeige läuft gegen Unbekannt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe!
10 Antworten
Du kannst in diesem Fall natürlich nicht haftbar gemacht werde. Strafanzeige kann hier nur gegen unbekannt gestellt werden.
Der Verursacher ist haftbar zu machen. Nicht Du.
Wenn einer Deiner Gäste beim Wegfahren ein Auto beschädigt, bist Du ja auch nicht der Schuldige. Also Anzeige gegen Unbekannt. Dabei wird wohl auch gegen alle Partygäste inkl. Dir ermittelt werden. <<<Unschuldig, so lange nicht bewiesen.
Wie können die Nachbarn beweisen das er ausgerechnet von deinen Gästen stammt oder kann er überhaupt beweisen das es an diesem Tag passiert ist. Vielleicht hat es jemand ganz anderes getan oder er selber blos er will es auf jemand anderes schieben.
Nein, kannst du nicht. Eine Strafanzeige hat erstmal nichts mit der Haftung zu tun, man zeigt auch keine Personen an (wozu auch, den Behörden ist bekannt, dass du existiert, das muss man nicht melden) sondern eine Straftat!
Du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Der Nachbar kann natürlich Anzeige erstatten, aber wenn deine "Freunde" so feige sind, und nicht rausrücken, wers war, dann wird dabei nichts rauskommen und der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen.