Haftet Autohaus für Kennzeichenverlust?
Ich war gerade auf der Autobahn unterwegs und hörte ein Klappern an der Heckklappe meines Fahrzeugs. Kurze Zeit später flog mir mein hinteres Kennzeichen weg, was ich im Rückspiel sah. Daraufhin habe ich die Polizei verständigt, sie weiß also Bescheid.
Jetzt geht es mir um folgendes: Ich habe ein Neuwagen (1,5 Jahre) mit Neuwagengarantie. Falls die Polizei das Kennzeichen nicht mehr findet, muss ich dementsprechend ein neues beantragen. Das Kennzeichen wurde mir vom Autohaus montiert und ich habe es danach nie abgeschraubt oder ähnliches.
Muss das Autohaus dafür aufkommen? Weil ich nicht bereit bin ca 100€, geschweige denn den Arbeits- und Zeitaufwand dafür aufzubringen.
Danke für gute Antworten! :)
Autobahnpolizei hat mich kontaktiert, Kennzeichen wurde gefunden Somit ist die Frage geschlossen
5 Antworten
Muss das Autohaus dafür aufkommen?
Nach 1,5 Jahren?
Wohl kaum.
Wenn du nachweisen kannst, dass die Montage mangelhaft war - klar.
Nur ist das u.U. gar nicht so einfach. Wer weiß, wer sonst alles am Kennzeichenhalter herumgefummelt hat, während das Auto irgendwo abgestellt war.
Die Kennzeichen sind ohne Halter fest verschraubt. Aber das macht wahrscheinlich leider keinen Unterschied
Weil ich nicht bereit bin ca 100€, geschweige denn den Arbeits- und Zeitaufwand dafür aufzubringen.
So, bist du nicht? Bist du denn bereit den Aufwand aufzubringen um nachzuweisen, dass das Versagen des Kennzeichenhalters an einem Schaden lag der bereits bei Auslieferung des Wagens bestand? Das ist nämlich Voraussetzung damit die 2 Jahre Gewährleistung ziehen. Dann such dir schon mal einen Sachverständigen (den du vorfinanzieren mußt) und einen Anwalt (den eventuell deine Rechtsschutzversicherung zahlt, so du eine hast). Vielleicht is es sinnvoller doch zähneknirschend den Schaden selbst zu tragen...
Dann fahr halt in die Werkstatt und hoffe das beste. Willst du hier Meinungen oder Bestätigung?
Du hattest von Gewährleistung gesprochen und das ist nun ein Unterschied.
Da das Kennzeichen, wie oben vermerkt, von der Polizei aufgefunden wurde, brauche ich mich nicht mehr mit dem Autohaus in Verbindung setzen.
Eine Bestätigung brauche ich von keinem und Meinungen interessieren mich auch nicht. Wenn ich hier eine Frage stelle, gehe ich davon aus, dass sie mir mit Wissen beantwortet wird ohne Meinungen mit einfließen zu lassen.
Wenn du WISSEN möchtest, frag einen Fachmann aber kein Laienforum
Nö, die haben ja am Halter nicht rumgefummelt und wer vor der Fahrt keine Kontrolle der Kiste vornimmt, hat doch eine prall gefüllte Geldbörse und gut ist.
Bin ich Pilot und laufe immer um das Fahrzeug rum? Wer checkt vor der Fahrt ob seine Kennzeichen fest verschraubt sind?
Deine Patentante könnte diesen Job übernehmen, denn Reifen, Beleuchtung und TÜV-Fälligkeit müssen ja auch kontrolliert werden und wenn Du als Pilot das nicht kannst, müssen eben andere das übernehmen.
Zudem werden so auch Beulen und defekte Scheiben bemerkt.
Mit welchem Drehmoment wird das Kennzeichen verschraubt? Und welchen Wartungsintervall hat dieses?
Was Du als Pilot für ein Drehmonet hast, kann ich hier noch nicht ersehen.
Was die Wartung angeht, hat ein Halter vor Antritt einer Fahrt, bei Dir also alle 1,5 Jahre, den Intervall abzugehen.
Nein
Du bist als Halter und Fahrer verpflichtet,für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs zu sorgen
Sag bloß! Beispiel: Wenn mir die Werkstatt meine Räder wechselt und die mir trotz nachziehen während der Fahrt abfliegen, dann haftet auch die Werkstatt dafür.
Aber nicht nach 1,5 Jahren...
Ich habe 2 Jahre NeuwagenGARANTIE. Mit Gewährleistung hat das nichts zu tun. Da ich mit der Karre leider schon unglaublich oft in der Werkstatt stand, kann ich dir sagen, dass ich denen nichts beweisen muss. Mir ist kürzlich eine Halterung am Lüftungsgitter rausgesprungen und die wurde anstandslos repariert und den Leihwagen musste ich auch nicht bezahlen.