In welchen Fällen haftet ein Kleingewerbetreibender mit seinem Privatvermögen?

5 Antworten

Der Kleingewerbebetreibende ist klar von den gängigen Gesellschaftsformen abzugrenzen und am ehesten mit einem eingetragenen Kaufmann zu vergleichen, welcher mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftet.

In allen fällen und u ganz alleine, wenn du Einzelunternehmer bist, ohne eine besondere Geschäftsform wie . GbR, GmbH zu haben.

Hast du eine bestimmte Geschäftsform und bist angestellt, so haftet das Unternehmen.

In allen Fällen, die Haftung von Einzelunternehmern ist unbeschränkt. Aber deswegen gibt es dafür ja Haftpflichtversicherungen...

In allen Fällen und mit allem, was er hat.

Natürlich bestehen Risiken: Gewährleistungsrisiko, Sachmangelhaftung, Haftung nach Produkt- und Gerätesicherheitsgesetz und...

in allen fällen die durch seine tätigkeit oder mangelhaftes produkt schäden entstehen,deshalb schließt man eine haftpflichtversicherung ab die das deckt