Saisonzuschläge für Reise berechnen?
Für eine geplante Reise fallen nicht unerhebliche Saisonzuschläge an. Nun haben wir aber folgendes Problem:
- im Dez/Jan fallen 0.-EUR Saisonzuschlag an
- im Feb fallen 49.-EUR Saisonzuschlag an
- im März fallen 99.-EUR Saisonzuschlag an
- im April fallen 149.-EUR Saisonzuschlag an
Wenn nun die Reise am 26.02.2019 beginnt und bis 05.03.2019 dauert, wie errechnet sich hier der gesamte Saisonzuschlag? Es muss da doch irgendwelche Regeln geben, ob hier die 49.-EUR, die 99.-EUR oder irgend ein dazwischen liegender Kalkulationsbetrag anzusetzten ist. Kann jemand mit Fachwissen und im Idealfall mit Fundestellen helfen?
3 Antworten
M.E. gilt hier ganz einfach das, was im Reisevertrag vereinbart wurde. EIne juristische Definition, wann welcher Zuschlag anzurechnen wäre, gibt es nicht; das ist schlicht Vertragssache zwischen den Parteien. Und wenn der Veranstalter bei Übergang zu einer mit höherem Aufschlag behafteten Phase den Zuschlag für die gesamte Reisedauer berechnet, kann er das vermutlich, wenn (und das ist evtl. der Haken) diese Bedingung im Reisevertrag auch klar so genannt wird. Ansonsten hätte der Künde vermutlich gerichtlich gute Chancen, diese Kosten insgesamt zurückzuweisen. Ob sich ein gerichtliches Verfahren allerdings wegen einer Preisdifferenz von € 50.-- rentiert, wage ich doch zu bezweifeln (sofern es sich nicht um eine Gruppenreise mit 20 TN handelt).
Ich kenne das persönlich auch nur so, dass der Zuschlag dann anteilig gerechnet wird, aber wie gesagt - Vertragssache.
Ich wüsste nicht, dass es dazu ein passendes Gesetz gibt, außer dass Verträge frei verhandelbar sind, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
An Eurer Stelle würde ich dem Reiseveranstalter vorschlagen, dass ihr nur zum Saisonzuschlag von 49 Euro für Februar bucht, da ihr dann die Reise antreten wollt. Andernfalls sucht ihr euch einen anderen Anbieter. Dann kann der Veranstalter sich darauf einlassen oder eben auf euch als kunden verzichten.
Maßgeblich ist der Beginn der Reise
Nein, hat er nicht, weil es dazu nichts gibt... und weil es so pauschal auch nicht korrekt ist.
Verträge sind frei verhandelbar. Ggf. steht irgendwo in den AGB bereits, dass bei Überschneidung immer der höhere Zuschlag greift... am Ende ist das Angebot, welches du zu deiner Anfrage findest, das was bindend ist.
Wenn dir die Konditionen nicht gefallen, zwingt dich keiner, den Vertrag abzuschließen.
Nun, in den AGB des Veranstalters findet sich dazu nichts und auch im Reiseprospekt findet sich dazu kein Hinweis und auch keine Fundstelle in AGB's oder sonstigen Unterlagen. Wenn man allerdings die Buchungshotline anruft, dann bekommt man gesagt, dass für den gesamten Zeitraum der höhere Saisonzuschlag verlangt wird. Es gibt vor der Buchung also ausschließlich die verbale Ansage.
Dankeschön - Das sehen wir auch so.
Der Reiseveranstalter möchte jedoch für den gesamten Zeitraum den höheren Saisonzuschlag in Rechnung stellen. Das finden wir sehr seltsam. Hast Du für Deine Auskunft irgend eine Fundstelle, wo man nachlesen könnte?