Im Schulblock an Feiertagen arbeiten?
Hallo Ich bin auszubildende Altenpflegerin im 3. Lehrjahr und habe Blockunterricht. Laut der Schule dürfen wir im Schulblock an Wochenenden nicht arbeiten. Bisher hatte ich auch das Glück und musste dann noch nie einspringen. Mein nächster Schulblock geht vom 16.10. bis zum 3.11. Der 31.10. und 1.11. sind Feiertage und der 30.10. ist ein Brückentag. Jetzt habe ich vom 28.10 (also Wochenende) bis zum 31.10. Spätdienst. Darf meine Chefin mich an Feiertagen und am Brückentag einplanen? Danke schon mal :)
2 Antworten
Dass Ihr während des Blockunterrichtes an Wochenenden nicht arbeiten dürft, ist der Tatsache geschuldet, dass diese 5 Schultage als 40 Stundenwoche gelten.
Auch wenn Feiertage den Sonntagen im Arbeitsleben gleichgestellt sind, so sind es dennoch "Werktage".
Und eine auszubildende Altenpflegerin sollte spätestens im 3. Ausbildungsjahr eindeutig wissen, dass man die "Alten" an Feiertagen nun einmal nicht in die Ecke stellen kann. Speziell an solchen Tagen dürfte die Personaldecke eh noch dünner sein als sonst.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html
Unabhängig davon der sogenannte "Brückentag" ist sowieso ein ganz normaler ! Arbeitstag.
Nein, bei Minderjährige. Ja, bei Volljährigkeit.
An Feiertagen dürfen minderjährige Azubis nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn der minderjährige Azubi an einem Feiertag beschäftigt wird, muss er in der gleichen oder der folgenden Woche einen anderen freien Tag bekommen.
Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit