Urlaub korrekt beantragen bei 50%-Teilzeitstelle - gibt es halbe Urlaubstage?
Die Ausgangssituation ist eine 50%-Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (an einer Universität, Öffentlicher Dienst), dementsprechend handelt es sich um eine 20-Stunden-Woche (entspricht 2,5 Arbeitstagen pro Woche). Die Arbeit wird frei eingeteilt, es gibt keine festen Arbeitstage. Laut Tarifvertrag der Uni besteht Anspruch auf 13 Tage Urlaub im Jahr (die Hälfte der regulären 26 Tage bei Vollzeit).
Möchte die Person nun eine Woche in der Urlaub fahren, müsste sie dann korrekterweise beliebige 2,5 Urlaubstage in der jeweiligen Woche beantragen, oder gibt es nur volle Urlaubstage? Wie muss in so einem Fall der Urlaub korrekt beantragt werden?
4 Antworten
Es gibt nur volle Urlaubstage, der Stundenumfang der Stelle spielt dabei keine Rolle.
Du beantragst also für jeden Arbeitstag, den du Urlaub nehmen möchtest, auch einen Urlaubstag.
Beste Grüße!
gemeint waren oben nicht "drei zusammenhängende Wochen" sondern "zwei zusammenhängende Wochen + drei Tage")
Auf dem Papier sind 13 Tage Urlaub tatsächlich nur zwei Wochen und drei Tage.
Als WiMi ohne feste Arbeitszeiten kannst du aber in der Regel unkompliziert mit deiner/m Vorgesetzen abmachen, dass du z.B. nur Montag bis Mittwoch arbeitest, und für Donnerstag und Freitag keinen Urlaub einreichen musst. So eine Vereinbarung sollte aber schriftlich irgendwie fixiert werden, sonst meckert das Personalbüro.
Die 13 Urlaubstage stehen soweit ich weiß nirgends auf dem Papier. Das war einfach die eigene Schlussfolgerung, da im Tarifvertrag für eine Vollzeit-Stelle 26 Urlaubstage angegeben sind und ich davon ausging, dass bei einer 50%-Stelle entsprechend die Hälfte dieser Tage zur Verfügung stehen.
Schau mal in deinen Vertrag, was dort geregelt ist. Findet sich da nix, frag bei der Personalstelle nach.
Ich kann mir gut vorstellen, dass bei keiner Regelung zur Arbeitszeit von einer Fünf-Tage-Woche ausgehangen wird, bei der dir deutlich mehr Urlaub zusteht, auch in Teilzeit.
Arbeitest du 50% der Zeit pro Tag, hast du Anspruch auf genausviel Urlaubstage wie eine voll-AK - dein Urlaubstag ist halt nur 4 Std "wert" statt 8...
Arbeitest du nur an 50% der Tage ist dein Anspruch auch auf 50% von den Urlaubstagen einer voll-AK, weil du an den anderen Tagen eh frei hast...
Egal wie also es kommen alle (voll-AK, 50% der Zeit pro Tag, 50% der Tage) auf die selbe Anzahl Urlaubswochen...
Aber das sagt dir doch deine Verwaltung...
Wie in WiMi-Beschäftigungsverhältnissen an Unis üblich gibt es Wochen mit 2-3 Arbeitstagen, häufiger sind es aber auch mal 4-5 oder mehr. Bezahlt wird man für 20 Stunden, die frei aufgeteilt werden können (sehen wir mal davon ab, dass es häufiger auch gerne mal mehr als 20 Stunden sind), die Arbeitszeiten und -Tage werden aber generell nirgends erfasst. Woher weiß ich denn dann offiziell, wie viele Urlaubstage mir in diesem Fall tatsächlich zustehen?
Na Du hast doch einen Arbeitsvertrag - wo auch sowas wie Urlaubsanspruch geregelt ist (sein sollte).
Letztlich isses aber - wieder die "Wochendenke" - dass Du (bei Gleichbehandlung zumindest) gleich viele Wochen frei hast wie der Dozent, die Putzfrau, die Sekretärin oder der Hausmeister...
Es gibt halbe Tage.
Aber da arbeitet man dann den halben Tag
Inwiefern beantwortet das die Frage? Wenn ich einen halben Urlaubstag beantragen will, dann ja wohl die für die Hälfte des Tages, an der ich gearbeitet hätte und nicht für die andere, die ohnehin frei ist?
Eine Woche sind 5 Arbeitstage.
Was soll mir das sagen?
Dass eine Woche 5 Arbeitstage hat.
Inwiefern beantwortet das meine Frage? Diese lautete nach meinem Verständnis nicht "Wie viele Arbeitstage hat eine Woche?". Die im oben genannten Szenario besagte 50%-Arbeitswoche hat 20 Stunden, die frei eingeteilt werden können. Das bedeutet, diese Arbeitswoche kann mal 2, mal 3, vielleicht auch mal 4 oder 5 Arbeitstage haben.
Stell dich halt nicht an wie der erste Mensch. Reiche deinen Urlaubsantrag ein und die werden dir die richtige Anzahl Urlaubstage abziehen.
Wie der erste Mensch stellt sich eher der an, der mit einer zur Schau gestellten Überheblichkeit seinen Senf zu einer Sache gibt, wovon er offensichtlich keine Ahnung hat. Rechtlich gesehen richtet sich offiziell die Anzahl der Urlaubstage offenbar nicht nach der Anzahl der Stunden, sondern der Arbeitstage pro Woche. Wie in WiMi-Beschäftigungsverhältnissen üblich arbeitet man aber häufiger auch mal mehr 2,5 Tage, auch mal ein paar Wochen durch, inkl. Nachts und am Wochenende, die 20 Stunden existieren nur auf dem Papier. Ich finde es durchaus relevant zu wissen, wie viele Urlaubstage in diesen Fällen als WiMi für ein oder zwei Wochen Urlaub am Stück beantragt werden müssen. "Einfach mal machen" ergibt schon deshalb keinen Sinn, weil niemand weiß, wie viele Wochentage man tatsächlich arbeitet, da es nirgends erfasst wird.
Das bedeutet, ich müsste mir für jede Woche, die ich frei haben will, 3 Urlaubstage nehmen, obwohl ich offiziell nur 20 Stunden arbeite? Oder heißt das, ich müsste sogar 5 Urlaubstage nehmen, wenn ich eine ganze Woche wegfahren will, hätte demenstprechend also nur maximal drei zusammenhängende Wochen Urlaub im Jahr? Müssten für zwei Wochen Urlaub am Stück dementsprechend 5 Urlaubstage oder 10 beantragt werden?