Darf ich in der P-Insolvenz Geld auf mein Konto drauf buchen?
Hallo, ich bin seit 5 Jahren in der Wohlverhaltensphase.
Ich habe mir monatlich Geld gespart und würde dieses Jahr gerne in den Urlaub fliegen. Allerdings müsste ich mein Gespartes Geld auf mein Giro Konto drauf buchen , um z.b einen Flug buchen zu können oder ein Hotel, damit der Betrag von meinem Konto abgebucht werden kann. Darf ich das überhaupt? Oder könnte das Ärger geben? Wenn ich mein gespartes Geld auf mein GiroKonto draufbuche um meinen Urlaub abbuchen zu lassen?
6 Antworten
In der Wohlverhaltensphase kannst Du Dein Konto wieder umwandeln. Also mach das am besten erst, das geht einfach und schnell und dann zahl Dein Erspartes ein. Denn sparen ist in der WVP erlaubt.
Nach 5 Jahren ist das eigentliche Insolvenzverfahren in der Regel aufgehoben und es läuft nur noch die Wohlverhaltensphase zur Erlangung der Restschuldbefreiung. Hier benötigt man streng genommen nicht einmal ein P-Konto, da das pfändbare Vermögen nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört, sondern nur der pfändbare Betrag des Einkommens abgetreten wird. Man kann also theoretisch auch eine Million auf dem Konto haben. Ausnahme: Der seltene Fall liegt vor und es pfändet ein Neugläubiger das Konto.
Wenn du nur vorsichtshalber ein PKonto hast, darfst du das. Wenn eine Pfändung aufliegt ist alles Geld über dem Pfändungsfreibetrag weg.
Das solltest du mit deinem Bankberater besprechen, weil es durch aus sein kann dass sofort wenn ein Guthaben auf deinem Konto erscheint der Kollege Computer lange Finger macht.
Ich habe das bei einem Bekannten so mitbekommen, genaues weiss ich aber nicht.
Du hast doch sicher ein P Konto. Ich weiß jetzt nicht wie hoch der Pfändungsfreibetrag ist, aber mir wäre das zu Unsicher, dein schwer Erspartes auf dein Konto einzuzahlen.