Wann bin ich aus Deutschland ausgereist (Flug)?
Wenn ich mit den Flugzeug in ein Nicht-EU land fliege, muss ich ja durch die Passkontrolle. Doch die Frage ist, wann bin ich juristisch gesehen aus Deutschland ausgereist?
-Wenn der Grenzbeamte mein Pass kontrolliert?
-Wenn ich ins Flugzeug steige?
-Wenn das Flugzeug abhebt?
-Wenn das Flugzeug den EU-Luftraum verlässt?
Wie verhält es sich wenn ich aus einen nicht EU-Land komme und in ein Nicht EU-Land weiterfliege und in Deutschland nur Umsteige.
Beispielsweise ich komme aus Indien steige in Frankfurt um und Fliege nach Mexico weiter. Da bin ich doch gar nicht nach Deutschland eingereist oder?
Welche Gesetze gelten dann, wenn ich am Flughafen gegen die Rechtsordnung verstoße. Gilt dann das Deutsch Recht und gibt es Sonderregelungen für "Transit-Reisende"?
7 Antworten
Bin jetzt selbst was das juristische angeht nur Laie und sage jetzt mal, wie ich vermute, dass es ist!
Wenn du als Ausländer aus einem fremden Land ausreist wird es denke ich mal so sein, dass du juristisch ausgereist bist, sobald der Ausreisestempel in deinem Pass ist. Wenn du als deutscher aus Deutschland raus fliegst, dann kriegst du ja keinen Stempel und nix in deinen Pass, ich würde mal sagen, juristisch gesehen passiert dann also nix, du bleibst ja deutscher Staatsbürger.
Wenn du als Ausländer aus einem anderen Land Deutschland nur passierst und direkt weiter fliegst, sprich im Transitbereich bleibst, kriegst du ja keinen Einreisestempel und somit auch keinen Ausreisestempel, bist juristisch gesehen also nie in Deutschland eingereist.
So meine Vermutung als Laie, keine Gewähr darauf!
Also ich würde sagen, dass auch der Bereich im Flughafen, der nach der Passkontrolle liegt, noch zu Deutschland gehört. Ebenso gelten im Flugzeug die deutschen Gesetze, so lange die Türen geöffnet sind.
Sobald die Türen des Flugzeuges geschlossen sind, gelten die Gesetze des Landes, in dem das Flugzeug zugelassen ist.
Und sobald die Türen am Zielort wieder geöffnet werden, gelten die Gesetze des Zielortes.
Übrigens meiner Meinung nach der Hauptgrund, warum Air Koryo (nordkoreanische Fluglinie) nicht in Europa landen darf. Du könntest sonst in einem Arbeitslager landen, wenn du am Frankfurter Flughafen, bei geschlossenen Türen, Kim Il Sung beleidigst. So etwas will man nicht riskieren - also behauptet man, die Flugzeuge seien zu unsicher, obwohl noch nie eines abgestürzt ist.
"Sobald die Türen des Flugzeuges geschlossen sind, gelten die Gesetze des Landes, in dem das Flugzeug zugelassen ist."
Gut, dass sich das deutsche Strafrecht nicht dafür interessiert, ob Flugzeugtüren auf oder zu sind.
Das trifft zu was Du geschrieben hast.An Bord gilt das landesrecht der jeweiligen Airline,also besser nicht an Bord eine US-Airline BOMBE rufen,das gibt locker ein paar Jährchen US- Jail.
Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem oder in dessen Luftraum sich das Flugzeug befindet. Auf internationalem Bereichen, z.B. offene See, gilt das Flaggenprinzip. Das deutsche Recht würde daher auch in einem in Deutschland zugelassenem Flugzeug gelten, wenn es den Nordpol überfliegt.
Für den Transitbereich in Flughäfen gibt es Transitregelungen, das "Transitprivileg" nach denen man dort unter bestimmten Voraussetzungen Visumsfrei umsteigen darf.
Ach so, vergaß ich. Ausgereist ist man bei Überschreiten der Grenzlinie.
Du verlässt das Land wenn das Flugzeug die Territorialgrenze zu einem anderen Land passiert. Fliegt ein Flugzeug der Lufthansa zb via Bremenhafen über das offene Meer nach USA gilt Dt. Landesrecht bis es sich über amerik. Boden befindet.
über einem Gebiet ... das keiner Nation zuzuordnen ist - wie etwa mitten über dem Pazifik - gilt nach einer UN-Konvention [das Recht des] Land[es], in dem das Flugzeug registriert ist. Im Luftraum über Länderterritorien gilt das jeweilige Landesrecht.
https://web.de/magazine/reise/geburt-wolken-staatsangehoerigkeit-kind-31566370
Zudem
Die Bordgewalt bezeichnet die Herrschaft des verantwortlichen Luftfahrzeugführers eines Luftfahrzeuges über ... sein fliegendes Personal und seine Passagiere. Im deutschen Recht werden ihm Aufgaben und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten zuteil. ... Der Beginn der Bordgewalt ist vom Verschlusszustand der Türen abhängig, das heißt, das Luftfahrzeug gilt als in Flug befindlich, wenn die Türen geschlossen sind.
Richtig.
Nach der Passkontrolle ist man im internationalen Teil des Airport für den keine aufenthaltsrechlichen Bestimmungen gelten.Der Film Terminal hat das als Handlung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Terminal_(Film)
Streng genommen hast du das aufenthaltsrechtliche Deutschland im internationalen Teil verlassen,spätestens wenn du an Bord einer Airline eines anderen Staaten gehst. Analog zu Botschaften,Konsulaten,Schiffen/Beflaggung gilt im Flugzeug das Landesrecht der Airline,selbst wenn sich der Flieger noch in deutschen Luftraum befindet.
Air Marshal (AM) frühen an Bord ihrer Airline (EL-Al oder US-Airline) ihren Schutzauftrag gemäß ihres Landesrecht und internationalem Luftfahrt Sicherheitsbestimmungen aus.Eine Waffentrageerlaubnis (Deutschland) wird erst dann erforderlich,falls der- die AM das Flugzeug verlassen.Für diesen Fall werden ihre Waffen in roten Security-Bagage entweder bei der Station der Airline oder im Safe im Cockpit bis zum Weiterflug verwahrt.
"Streng genommen hast du das aufenthaltsrechtliche Deutschland im internationalen Teil verlassen,"
Hmmm... da sagt die Verwaltungsvorschrift zum AufenthG was anderes.
"Analog zu Botschaften,Konsulaten,Schiffen/Beflaggung gilt im Flugzeug das Landesrecht der Airline,selbst wenn sich der Flieger noch in deutschen Luftraum befindet."
Nö. Auch da gibt es andere Regelungen. Das deutsche Recht gilt, solange sich der Flieger in D befindet.
Du solltest deine Aussagen mal mit ein paar Quellen unterlegen. So sind es nur substanzlose Behauptungen.
Auf deutschen intern.Airports findet im internat.Teil des Airport das deutsche AuslG KEINE Anwendung,sonst würden ja Touristen die zB in FFM nur umsteigen ein Visa bzw.Einreise/Durchreise-Sichtvermerk benötigen.
Hoheitliche Aufgaben werden im intern.Bereich des Airport nur im Rahmen des Objektschutz und zur Verhinderung/Aufklärung von Straftaten von der Bundespolizei ausgeführt.Eine Passkontrolle findet NICHT statt.
In Zürich/Schweiz (nicht EU-Land) werden Abschiebeflüge /Zwischenlandungen auf einen als exterritorial erklärten Bereich abgefertigt,damit dort niemand einen Asylantrag stellen kann.
Deutsche Recht gilt für alle Belange außerhalb des Flugzeug so lange dieses im deutschen Luftraum befindlich ist.IM Flugzeug gilt das Landesrecht der Airline.