Was sind mehrschichtige Betriebe oder darf sowas sein?
Keine Nachtarbeit (§ 14 JArbSchG)
Jugendliche dürfen nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr beschäftigt werden
Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft, Bäckereien und Konditoreien, das Gast- und Schaustellergewerbe sowie mehrschichtige Betriebe
Ausnahmen gelten auch, wenn äußere Rahmenbedingungen dies zum Vorteil der Beschäftigten nahelegen.
Das sind Auszüge aus dem Jugendarbeitschutzgesetz, unsere Tochter hat heute Ihre Ausbildung als Verkäuferin in einem Supermarkt (REWE) begonnen. Sie ist 16 Jahre. Für nächste Woche sieht Ihr Arbeitsplan so aus. unter anderem 2 mal von 5.00 bis 13.00 in der Woche darauf 3 mal von 16.00 bis 22.00. da läuft doch was schief oder? Das sie in der Probezeit ist, ist ja klar, aber was kann sie machen. Sie müsste um 3.30 zur Arbeit, ein Auto bzw. Führerschein ist nicht vorhanden. Die ersten Busse fahren um 4.30, sie muss 2 mal umsteigen!! Was tun? klasse nicht wahr?
5-T
2 Antworten
Ein Mehrschichtiger Betrieb ist ein Betrieb mit mehreren Schichten. Die meisten Einzelhandelsgeschäfte haben ein Schichtsystem, somit gilt das Gesetz hier nicht. Es gibt nunmal eine früh und eine Spätschicht und dass die Tochter zum Betrieb fahren muss war auch vorher klar. Jetzt zu meckern bringt also rein gar nichts. Frühschicht ist zu früh, Spätschicht zu spät, ja was denn dann?
https://www.azubiyo.de/ausbildung/arbeitszeit/
Die Frage ist ob sie schon 16 ist?
Dann ist es legal!