Betriebsausflug vom Trinkgeld bezahlt?

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Wenn der nächste Betriebsausflug ansteht, wißt Ihr hoffentlich was zu tun ist. Der Arbeitgeber hat sich selbst ein Weihnachtsgeschenk mit Euerm Trinkgeld gemacht.

Das Trinkgeld steht demjenigen als freiwillige Leistung durch den Gast zu, dem es gezahlt wird. Ergo, liefere dein Trinkgeld nicht ab, sondern steck es ein.

Deine Kollegen sollten das gleiche tun.

tanja2712 
Beitragsersteller
 18.12.2017, 23:58

Wir sind aber Küchenpersonal, welcher Kellner liefert das expliziet an die Küche ab ? Wohl keiner, außer es wird extra gesagt, für die Küche...

kevin1905  19.12.2017, 00:23
@tanja2712

Dann müsst ihr es intern organisieren ohne den Arbeitgeber. Sollte sich auch eine Lösung finden lassen.

Aber nochmal: Trinkgeld zeichnet sich dadurch aus, dass eben kein Rechtsanspruch darauf besteht und wenn nicht dir persönlich jemand eben solches in die Hand drückt, hast du da kaum Handhabe.

Die Kostenübernahme des Betriebsausfluges hätte selbstverständlich vorher geklärt werden müssen.

Einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht nämlich nicht.

Da Ihr über Euer Trinkgeld frei verfügen könnt, kann der AG ohne Eurer Einverständnis nicht darüber verfügen und dies in diesem Fall für den Betriebsausflug verwenden.