Welche Nachweise als Geschäftssmann für Aufenthalt in Hotel trotz Lockdown?
Während einem Lockdown werden in Deutschland und im Ausland die Hotels für touristische Aufenthalte geschlossen. Aber dienstlich darf weiter in Hotels übernachtet werden.
Welche euch bekannten Nachweise müssen praktisch erbracht werden? Denn es gibt so viele verschiedene dienstliche Gründe dass nicht alle einen Nachweis dabei haben.
Habt ihr persönliche Erfahrungen?
4 Antworten
Das kann jede Stadt / Kommune / Landkreis selbst festlegen.
Am Besten beim Hotel nachfragen.
Als Arbeitnehmer sollte man eine schriftliche Dienstreisebestaetigung dabeihaben oder als Selbststaendiger eine schriftliche Erklaerung des Auftraggebers, aus denen jeweils hervorgeht, dass diese Dienstreise zwingend erforderlich ist.
Wer aus einem Corona-Hotspot anreist, der braucht auch noch einen negativen Corona-Test.
Das kann man getrost online machen in der heutigen Zeit, sich und sein Produkt z. B. per Skype oder Teams vorstellen.
Subjektiv gesehen ist das kein zwingender Grund zu verreisen.
Wer z. B. nach China reist, der muss einen negativen Test nachweisen oder wandert erstmal 14 Tage in selbst bezahlte Quarantaene. Denen ist verstaendlichlerweise und zurecht egal, ob man dienstlich oder privat einreist.
Ich habe jetzt auch nicht alle driftigen Gründe parat. Jedoch erscheint es mir unmöglich pauschal jetzt das ganze Geschäftsleben online stattfinden zu lassen. Vieles kann nur real erledigt werden. Und da gibt es nicht vorab für alles Nachweise.
Sowohl die Auslegung als Geschaeftsfuehrer als auch die Gesetzgebung sind in vielen Laendern nicht genau definiert, dazu gehoert auch Deutschland.
In China, wo ich lebe und arbeite, gibt es nur schwarz oder weiss, nichts dazwischen. Und zwar von Anfang an. Das ist auch gut so. Mittlerweile kann ich ohne Probleme wieder durch das Land fliegen, das Leben ist wieder "business as usual". In vielen anderen Laendern Asiens, Suedamerikas und Afrikas weiss ich bis zum Tag vor der Abreise nicht, ob ich fliegen kann.
Frag einfach das Hotel, was sie dazu brauchen.
Durchaus möglichen dass die benötigten Unterlagen von Stadt zu Stadt verschieden sind.
Das Hotel darf sich auf deine Angaben verlassen. Du füllst einen Zettel aus, auf den sich das Hotel berufen kann. Wenn du Falschangaben machst, haftest am Ende du.
Da schafft eine Rückfrage beim AG Klarheit, ob es tatsächlich dienstlich war.
Selbstständige sind ihr eigener Arbeitgeber.
Auf der Seite des auswärtigen Amtes steht, dass Geschäftsreisende keinen Corona Test vorweisen müssen.
Und was ist wenn die Dienstreise zum knüpfen von Geschäftsbeziehungen etc. dient? Es also noch gar keinen Auftrag gibt? Kundenakquise und vieles mehr setzt keinen Auftrag voraus.