Darf Job Center Unterhaltsvorschuss anrechnen, wenn man dieses aber tatsächlich nicht erhält?

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Nein darf es nicht. Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom August 2009 mit dem Aktenzeichen AZ: L 5 AS 81/07+

Beim Widerspruch bitte auf dieses Urteil verweisen und notfalls selbst Klage beim Sozialgericht einlegen (das kannst du selbst, brauchst dazu nicht unbedingt einen Anwalt)

http://www.sozialhilfe24.de/news/772/unterhalt-wird-auf-hartz-iv-nur-angerechnet-wenn-er-gezahlt-wird/

Wenn du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast, warum bekomst du ihn dann nicht? Hast du keinen Antrag gestellt? Das Jobcenter darf nicht für andere Leistungsstellen "einspringen" - du bist also in der Pflicht.

WARUM bekommst du denn keinen UHV? Hast du ihn nicht beantragt?