Muss die Kirche Rundfunkgebühren zahlen?
Hey Leute, muss man für den Jugendraum unserer Kirche, der auch mit einem Fernseher ausgestattet ist, GEZ-Gebühren zahlen? Wir schauen auf dem Fernseher auf ARD und ZDF.
5 Antworten
die Kirche braucht nicht zu bezahlen, und wenn sie tausend Fernsehgeräte und alle 24 Stunden am Tag in die Röhre gucken würden. Die leben ja selbst und reichlich gut von den reichlich fließenden Zwangsalmosen, die sich Kirchensteuer nennt.. Der Unterschied ist bloß, daß man aus der Kirche austreten kann und dann nicht zu zahlen braucht, und daß geht bei den Rundfunkanstalten eben nicht. Da mußte ran, ob du den Apparat nutzt oder nicht..! Und im übrigen, wer will sich schon mit dem lieben Gott anlegen...?`
Grundsätzlich muss für jede nicht ausschließlich privaten Zwecken dienende Raumeinheit (das ist dann eine Betriebsstätte im rechtlichen Sinne) vom jeweiligen Inhaber auch ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind aber Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind. Das ist bei eurem Jugendraum nicht der Fall, so dass dafür ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Die Höhe richtet sich danach, wieviele Beschäftigte die Kirchengemeinde hat. Bis zu 8 Beschäftigten ist nur ein Drittel Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das sind 17,50 € für je 3 Monate. Die Zahlung hat durch die Kirchengemeinde zu erfolgen, nicht durch die Jugendlichen. Vermutlich zahlt die Kirchengemeinde schon, erkundige dich doch mal dort. Auf die Frage, ob ein Fernseher da ist und für was er genutzt wird, kommt es seit 2013 nicht mehr an.
Anerkannte Kirchen und Religionen in deren Räumen auch Gottesdienste stattfinden müssen gar keine Rundfunkgebühren zahlen.
Der Raum ist bestandteil der Kirche,da wird dann auch kein Rundfunbeitrag fällig werden.
Der Link wurde schon wieder nicht mitgespeichert in meinem Kommentar http://www.experto.de/verein/muss-jeder-verein-den-rundfunkbeitrag-an-die-gez-zahlen.html
Ja. Für den Jugendraum ist die ermäßigte GEZ-Gebühr abzuführen.
Wie hoch ist diese?
Sie beträgt 1/3 des regulären Beitrags.
Die Kirche sollte aus Anstand schon Gebühren bezahlen. Sie hat ja mehr als genug Geld. Also zahlt!
Weil sie ja so viel Geld hat, legt sie auch schon seit Jahren Pfarrstellen zusammen und verkauft oder vermietet Kirchengebäude..... Und deshalb fallen auch viele Kirchengebäude zusammen.
In dem Raum wird zwar gebetet, allerdings findet dort kein Gottesdienst statt. Zählt das dann trotzdem? Ein Beleg wäre nett ;).