Ist es richtig, daß Beitragsgebühr für ARD/ZDF (ehemals GEZ) Priorität haben vor Unterhaltszahlungen oder geht Unterhalt für Kinder vor?

8 Antworten

Nein, der Selbstbehalt erhöht sich dadurch nicht, vielmehr sind in dem Selbstbehalt die allgemeinen Kosten enthalten, daher auch die Gebühr für die Rundfunkanstalten. Im Selbstbehalt ist alles pauschal berücksichtigt, Nahrung, öffentliche Verkehrsmittel, Miete und Nebenkosten, Internet, Telefon und auch Gebühren wie für Radio und TV.

basai46  10.08.2016, 17:15

.. kann man sich doch mit 880 € alles gar nicht leisten, was du da allles anführst, wenn allein die Warmmiete mit 500 € anzusetzen ist (nichts ungewöhnliches, wenn die 2tmiete - siehe Nebenkosten - mitberücksichtigt wird..) soll er also beim Essen und Trinken sparen, um die lebensnotwendigen Dinge wie aufgeführt entrichten zu können? das mußte mir mal näher erklären... wenns einem gut geht, hat man leicht labern..

gnarr  14.08.2016, 15:19
@basai46

wenn du in überteuerter wohnung lebst, ist das dein problem. die kosten für miete liegen bei 370 euro. das andere ist dein probelm. alg2 beantragen wäre eine option, mietsenkung die erste option. antrag auf härtefall die möglichkeit zu prüfen ob man sich vom beitrag befreien lassen könnte.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 15:00
@gnarr

ja, wenn du in mit einem Alkoven zufrieden bist, nachdem du die Obermagd auf dem Lande geschwängert hattest, kann es ja sein, daß du mit deiner Warmmiete von 370 € hinkommst, denn es gelten ja auch noch die Kosten für die sogenannte 2tmiete, oder hast du noch nie was davon gehört? Solltest von Kaltmiete die Rede sein, warum schreibst du es dann nicht?

 Es wäre denkbar, daß die Gesamtkosten (incl.Nachbelastung... vom Vermieter/Hausmeister) plus begleitende Stromkosten die Schallmauer von 500 € - wie oben erwähnt locker durchbrechen, wenn du überhaupt Glück hast, in Städten heute ein - meinetwegen überteuertes - Dach über dem Kopf zu bekommen -

auch die anderen 2 Punkte entsprechen nicht den Tatsachen (wahrscheinlich, weil du es gar nicht weißt, sondern nur deinen Emotionen freien Lauf läßt..), denn bei Selbstbehalt - wie der Name schon sagt - kannst du nicht ein anderes Instrument, welches dich begünstigen würde, einschalten, wie zB ALG2 oder was weiß ich... dann schreib doch lieber gleich, daß Delinquent ja auch besser arbeiten kann, denn dann verbleibt ihm ein SB von 1080 €.

Fazit: du hast nicht die geringste Ahnung von der Materie...


Der Unterhalt für die Kinder geht selbstverständlich vor.

Pfände ihn doch ganz einfach.

Richte beim Jugendamt eine Beistandschaft ein, die kümmern sich um alles.

basai46  11.08.2016, 14:56

deutsche Männer sind dumm, daß sie überhaupt noch Kinder zeugen, wenn ihnen dieses Ungemach von Frauen mit deinem Strickmuster früher oder später droht. Wobei dein Jahrgang ja Gott sei Dank nicht mehr davon tangiert ist, so ist grundsätzlich festzuhalten, daß Frau (wenn der F**rz quer hängt..), mal eben zum Jugendamt läuft und - garantiert  - Recht bekommt...(!)

Wenns nach mir ginge, würde ich jeden einzelnen Trennungsfall kontrollieren, warum Trennung usw.., weil nur die KIinder auf der Strecke bleiben.. Am Vatertag erinnert man sich dann wieder gerne, wie notwendig doch Papa für die Erziehung der Kinder ist, aber der wird ja auf Unterhalt reduziert..

Um den Unterhalt auch nur für 1 Kind begleichen zu können, muß der Vater wenigstens 1500 besser 1700 € netto z Vfg haben, brutto also 2400 wegen der nun ungünstigen Steuerklasse, bei 2 Kindern katapultiert sich das dann schon auf 3000 brutto - welcher junge Vater hat schon gleich soviel...

unsere Familienministerin kümmert das wenig, weil sie sich ja erst neulich einen kräftigen Schluck aus der Diätenpulle verordnet haben, jetzt bei 15280 € (+672 Ortszuschlag), natürlich rückwirkend zum März usw.. da kann frau natürlich trefflich darüber philosophieren, daß säumigen Vätern der Führerschein abzunehmen wäre (ob die dann erst recht ihre Arbeit verlieren, ist sch**ssegal..)

Menuett  11.08.2016, 15:08
@basai46

Die meisten Trennungen kommen, da Väter meist keinen Bock haben um sich um die lieben Kleinen zu kümmern. Das ist Trennungsgrund Nummer 1.

Das soll Muddern machen.

Wenn die liebe Mutti das eh machen muß, dann kann sie auch darauf verzichten, für ein weiteres Kind über 18 die Wäsche zu machen und zu kochen.

Und nach der Trennung stellen die Väter dann plötzlich fest, dass sie für die Erziehung wichtig sind.

Das sind sie natürlich nur dann, wenn Muddi in der Zeit, in der sich Vati neuerdings um die Kinder kümmert, alleine zu Hause sitzt.

Hat die Muddi am Ende noch Spaß, während der Papi sich um die Kinder kümmert, dann wird der Umgang ganz schnell eingestellt.

2 Prozent aller Väter dürfen ihre Kinder nicht sehen, ca. 30% wollen ihre Kinder nicht sehen, weitere ca. 30% wollen ihre Kinder nur ab und zu mal sehen, und nochmal ca. 30% kümmern sich tatsächlich regelmäßig.

Drei Viertel aller Alleinerziehenden erhalten entweder gar keinen oder Unterhalt nach einer Mangelberechnung.

Die meisten Männer sind Hundsfötte, die ihre Kinder von anderen finanzieren und erziehen lassen.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 13:47
@Menuett

bin absolut erschrocken - immer wieder -, beim Durchlesen deines Kommentars.. was mußt du erlebt haben, um so was zu schreiben und die Väter schlecht zu reden (?) - bei dir haben die ja überhaupt keine Chance mehr.. (!?) das Wohl der Kinder spiegelt sich bei dir nur pekuniär wieder - nix mit Liebe und Begleitung - nur Verachtung und Hass! Wenn du vom Jugendamt bist, graust mir vor dir, weil ein Vater bei dir überhaupt nicht (mehr) zu Wort kommen wird - Väter, paßt auf, wenn ihr begehrt, Väter zu sein..

Es ist natürlich wichtiger fürs Fernsehen zu bezahlen als für seine Kinder zu sorgen, ist doch klar!

Nein, ich hoffe nicht. Aber wundern würde es mich auch nicht.

Ganz ehrlich: Jeder, der Kinder hat, sollte veenünftig für sie sorgen und zwar so, dass es auf 15 Euro Gez nicht ankommt.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 15:11

. sind 17.50 mtl € , aber du könntest genauso gut schreiben: wenn jemand  ´nen SB von 880 € hat + muß dann noch GEZ bezahlen, dann wären diese 15 € - wie du schreibst - für die Kids sicherlich besser verwendet - auch hier redet der Rundfunk Wasser und trinkt selber Wein, anders ist diese Absahnmentalität nicht zu erklären..

Tangieren sich nicht.

Wer einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag hat, steht in § 4 RBStV.

Beziehst du diese Leistungen nicht und stellst einen Befreiungsantrag wird der Beitrag fällig und nicht gesondert berücksichtigt.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:42

ja ist klar, wenns um Geld geht, tangieren die sich nicht... logisch! Hauptsache mir geht's gut.. was interessieren mich die verarmten Kids der anderen, wenn Papa den Unterhalt um diesen Beitrag eben k ü r z t.. (?!) Aber reden .. vom Unrecht usw.. dabei passierts hier monatlich, wenn denn dann kein Geld für die Kinder da ist

gnarr  14.08.2016, 15:14
@bachforelle49

papa darf garnicht den unterhalt um den rundfunkbeitrag kürzen. damit macht er sich strafbar. der rundfunbeitrag ist im selbstbehalt berücksichtigt.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 14:49
@gnarr

Ja, wo steht das denn? Bitte §§en nennen plus Aktenzeichen, da deine Aussage nicht einleuchtet,

 weil 1. der Selbstbehalt, wie der Name schon sagt, einen Selbstbehalt darstellt, die die Grundbedürfnisse decken soll (siehe Zahlen über Armutsbericht der Bundesregierung..)

und 2. weil das natürlich nicht stimmt, was du schreibst, wenn `Papa ` zB erst von seinem Nettogehalt diese Rundfunkgebühr bezahlt, um dieselbigen nicht auch noch am Hals zu haben und dann die Differenz zum SB als Unterhalt überweist..(?!) Wie wärs, wenn der Rundfunk auch mal `ne kinderfreundliche Stellungnahme dazu abgibt, wenn schon der Papa versagt...

gnarr  17.08.2016, 17:21
@bachforelle49

wie gesagt, papa darf den unterhalt nicht kürzen um den rundfunkbeitrag. alle kosten des bescheidenen lebens sind im selbstbehalt enthalten. der rundfunkbeitrag hat mit kindern nix zu tun und ist kinderfreundlich, die brauchen nicht zahlen.

Die Beiträge für ARD/ZDF haben mit Unterhaltszahlungen überhaupt nichts zu tun.

Jedem Unterhaltspflichtigen - Vätern wie auch Müttern - muss vom Einkommen ein "Selbstbehalt" verbleiben, von dem er/sie seine eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten kann, zu denen auch die Rundfunk-/Fernsehbeiträge gehören.

Miklap  09.08.2016, 15:22

Bedeutet: wenn man also zum Selbstbehalt 17,50 Euro/Monat zu wenig hat, dann muss man zum Amt um die Zahlung eines verfassungswidrigen Rundfunks zu beantragen!?

Der Rundfunkbeitrag gehört also im jetzigen Zeitalter (digitales) zur eigener Lebenserhaltung? Ich glaube ich stehe im Wald!?

Wohl eher zur luxuriöseren Lebenserhaltung für Intendanten, Moderatoren und deren Rentenkassen...

Fazit: Einzugsermächtigung kündigen und gegen den unnötigen Beitrag klagen !!

DFgen  09.08.2016, 15:28
@Miklap

Bei der oben gestellten Frage geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages sondern die "Unlogik", deswegen den Selbstbehalt eines Unterhaltzahlers zu erhöhen.....

bachforelle49 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 15:38
@DFgen

 ich will wissen, mit welchem Recht (scheinbar) (+ das ist die Frage..) die Beitragsgebühren Priorität haben zum Unterhalt, d.h. erst muß (oder nicht..?!) der Beitrag beglichen werden + dann erst kommt der Unterhalt..

nach dieser Logik ist ein Unterhaltszahler bei einem SB von 880 € gegenüber einem Grundsicherungsbezieher und Hartz IV Empfänger benachteiligt, weil bei letzteren der Rundfunk mit in die Berechnung fließt, bei SB aber nicht! Verstößt iP auch gegen die verfassungsrechtliche Rechtswertung, weil unterschiedliches Handling

PatrickLassan  10.08.2016, 10:15
@DFgen

Bei der oben gestellten Frage geht es nicht um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages

Vordergründig nicht. Die beiden User 'Miklap' und 'bachforelle49' führen hier aber schon seit längerem einen Krieg wegen des ihrer Meinung nach verfassungswidrigen Rundfunkbeitrags.

Miklap  14.08.2016, 18:21
@PatrickLassan

...einen Krieg wegen einer Meinung?!

Ich persönlich denke eher dass Sie dem Rundfunk angehören und inkognito hier die Leute verunsichern.. Diese Vorgehensweise ist dem typischen Prozedere des "Beitragsservice" gleichzusetzen!

Es sei denn, Sie denken tatsächlich dass Ignoranz eine Tugend sei...

Menuett  09.08.2016, 22:18

Das war auch nicht gefragt.

Hier wurde gefragt, ob Beitragsschulden vor Unterhaltsschulden gehen.

Und da ist es ganz klar, dass der Unterhalt vorgeht.

Oder?

bachforelle49 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 15:03

bei und für die Berechnung der Grundsicherung (zB), aber auch bei Hartz IV Berechnung wird der Beitrag für Rundfunk gesondert als Posten zu Gunsten des Anspruch/Antragstellers be bzw. verrechnet. Warum nicht beim Selbstbehalt, der den gleichen Armutskriterien entspricht? Also stimmt das nicht (richtig), was du anführst, denn im Falle von bescheinigter Armut (wie erwähnt) gelten die Rundfunkbeiträge keineswegs  zu den Lebenshaltungskosten! Gibt ja auch keinen Sinn, wenn man vernünftig darüber nachdenkt...

DFgen  09.08.2016, 15:18
@bachforelle49

Die "Rundfunkbeiträge" werden pro Haushalt erhoben. Die muss nicht nur der Unterhaltszahler (ggf. anteilig) begleichen sondern auch der Unterhaltsempfänger (zumindest anteilig...)

Würde entsprechend deines "Vorschlages" der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen um den monatlichen Rundfunkbeitrag angehoben, wäre es nur recht und billig, wenn dann auch der Unterhalt entsprechend heraufgesetzt würde....

bachforelle49 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 15:29
@DFgen

ist ja auch wieder nur die halbe Wahrheit! grad jetzt im Kontext zu den säumigen Unterhaltszahlern (Väter) liegt natürlich eine Trennung, also getrennte Haushalte, zugrunde, sonst bräuchte der Papa keinen Unterhalt zu zahlen.. es handelt sich also um Trennung und um zwei (2) Haushalte, für die in der Folge dann 2 (getrennte) Beiträge für diesen vermaledeiten Rundfunk anfallen und nicht hälftig! Hast du keine Ahnung von der Realität der Trennungsdramatiken usw..??

Fazit: der Rundfunk profitiert von Trennungen! Nochmal: ein SB ist Armut pur!! die Miete ist da drin!! + jetzt kommt der Rundfunk + bezeichnet sich als lebenswichtig.. was soll der Quatsch?

DFgen  09.08.2016, 15:34
@bachforelle49

Auch dir scheint es hier nicht wirklich um den Unterhalt zu gehen....

Einem Unterhaltspflichtigen, dem gerade mal der Selbstbehalt verbleibt, zahlt gerade mal den Mindestunterhalt für sein Kind (wenn überhaupt...) - und der andere Elternteil muss dann zusehen, dass er mit diesem Minimalbetrag die Lebenshaltungskosten des Kindes abdeckt - zu denen ja auch ein anteiliger Rundfunkbeitrag gehört.....

Ein Selbstbehalt ist Armut pur - so wie der Mindestunterhalt für das Kind.