Was passiert, wenn ich nach dem erhalten Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF die Rundfunkbeiträge nicht bezahle?
11 Antworten
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel, und daraus kann vollstreckt werden, z.B. in Form einer Gehalts- oder Kontenpfändung.
Mal vorausgesetzt, dem Beitragsservice wäre kein Fehler unterlaufen (wenn das der Fall wäre, Widerspruch einlegen), kommt als nächstes nach ca. 6 Wochen eine Mahnung. Wird auch darauf nicht gezahlt, wird aus dem Festsetzungsbescheid, der ein Titel ist, vollstreckt. Dann kommt je nach Bundesland entweder der Gerichtsvollzieher, der Mann von der Finanzkasse der Gemeinde oder vom Finanzamt. Du solltest aber vorher zahlen, weil damit zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Er hat die Möglichkeit der Kontopfändung, der Gehaltspfändung (das ist in der Regel am unangenehmsten) und der Sachpfändung.
Kann das Geld nicht beigetrieben werden, wirst du zur Abgabe einer Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung vor Gericht aufgefordert. Weigerst du dich auch da, so könnte die Vollstreckungsbehörde für dich eine Zwangs- oder Beugehaft beantragen. Die Rundfunkanstalten haben dies aber generell nicht beantragt.
Dann kommt jeden Monat ne nette Zahlungsaufforderung mit deinem aktuellen Kontostand im Minus. Irgendwann wird das ganze an ein Inkasso Büro übergeben, die kommen dann mit dem Gerichstvollzieher.
Dann wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Nach vorheriger Androhung.
Irgendwann wird halt gepfändet (Lohnofändung, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher)