Bekommt man eine Aufwandsentschädigung bei Barzahlung von GEZ?
Servus liebe Leute, die Frage ist recht einfach, ich möchte meine Rundfunkgebühren bar bezahlen, was die nette Dame mir am Telefon bestätigt hat, dass das auch möglich ist.
Nun ist die Frage ob man für den Aufwand um dorthin zugehen eine Entschädigung des Aufwandes in Geldform bekommt, da der Staat ja diese Rundfunkgebühren durch ARD ZDF einfordert.
10 Antworten
Hi Vybz123,
du kannst eine Barzahlung nur bei der Bank tätigen, die Kosten musst du selbst tragen. (Musst du ja auch bei einer Überweisung und einem Dauerauftrag) (Ebenso ist eine Barzahlung beim Finanzamt ja auch nicht möglich)
Falls du dich dazu weigerst zu zahlen, dann droht dir ein Mahnverfahren wo pro Bescheid 8,00 EUR Säumniszuschläge anfallen und danach noch eine Zwangsvollstreckung und dann darfst du beim Gerichtsvollzieher, die Rundfunkbeiträge + Säumniszuschläge / Mahngebühren + Vollstreckungskosten bar zahlen und kassierst eventuell noch ein Schufa-Eintrag.
Natürlich nicht.
Keiner zwingt dich, es bar zu bezahlen. Und wenn der Aufwand dir zu hoch ist, einfach überweisen
Endlich eine kompetente Aussage die die Dinge offen läßt ohne hier sein angekratztes Ego zu puschen. Danke :))
Derartige Gebühren sind Bringschulden, d.h. derjenige, der die Leistung zu erbringen hat, hat auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
ich möchte meine Rundfunkgebühren bar bezahlen, was die nette Dame mir am Telefon bestätigt hat, dass das auch möglich ist.
Falls das Telefonat überhaupt stattgefunden hat, dann wird sie dir höchstens gesagt haben, dass eine Bareinzahlung auf ein Konto des Beitragsservice möglich ist.
da der Staat ja diese Rundfunkgebühren durch ARD ZDF einfordert.
Die Gebühren fordert und erhält nicht der Staat, sondern die Rundfunkanstalten
Dann hast du die Dame wohl missverstanden. Auf der Homepage des Beitragsservice steht nichts von der Möglichkeit einer Barzahlung.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/bezahlung/index_ger.html
Vieleicht haben sie auch einfach mal gripps bewiesen und einfach ne Kasse beim Pförtner hingestellt... denn real machen würden das sowiso nur die allerwenigsten eben weil der Aufwand viel zu hoch ist.
Die Frage ist eh nicht ernst und ein Gericht hat geurteilt, dass sehr wohl bargeldlos bezahlt werden muss. Aber egal, betrachten wir es nüchtern.
Geldschulden sind Schickschulden, der Schuldner muss also dafür sorgen und auf seine Kosten, wie das Geld zum Gläubiger kommt. Hinweis: Es gilt nur, wenn min. einer ein Verbraucher ist, bei Firmen sieht es anders aus.
aber nur in Frankfurt, nichts höher instanzliches. Wobei anzunehmen wäre das das auch dort abgeschmettert wird, die heilige Kuh wird keiner schlachten. Die Ausreden hier sind genauso falsch wie bei anderen GEZ Relevanten urteilen. Man ignoriert wissentlich gültige Rechtslage, ein eindeutiges zeichen das Deutschland in diesem Bereich ein Bananenstaat ist.
Man ignoriert wissentlich gültige Rechtslage
Nein, das tut man nicht, auch wenn es dir nicht in den Kram passt.
Die gültige Rechtslage ist, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht verfssungswidrig ist und dass man außerdem aus dem Bundesbankgesetz kein 'Recht auf Barzahlung' ableiten kann.
Zeig uns das doch mal aus den Gesetzten ^^
@PatrickLassan, du sagst,“ der § 14 Bundesbankgesetz greift hier überhaupt nicht, darin geht es um die Ausgabe von Banknoten und nicht darum, dass Behörden verpflichtet sind, Barzahlungen anzunehmen“
Du lässt etwas GANZ WICHTIGES hier aus :D
Der §14 Bangesetzt besagt:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige UNBESCHRÄNKTE Zahlungsmittel.
Also auf welcher Rechtslage, stützt du deine Aussage die Behörden sind nicht verpflichtet Bargeld anzunehmen ???
Woher nimmst du dir denn sowas raus ?
Die Frage ist ernst und es gibt das §14 Bankengesetz was besagt, dass der Euro das einzigste legitime Zahlungsmittel ist, also auf welcher Grundlage basiert deine Antwort ?
Ich erkenne nichts.
Die Frage ist ernst und es gibt das §14 Bankengesetz
§ 14 Bundesbankgesetz greift hier überhaupt nicht, darin geht es um die Ausgabe von Banknoten und nicht darum, dass Behörden verpflichtet sind, Barzahlungen anzunehmen.
Nein kriegt man nicht.
Du musst zahlen, egal welche Form du wählst. Wenn du mehr Aufwand treibst als notwendig (bei Überweisung, Dauerauftrag) dann ist das deine private Entscheidung. Bei Bareinzahlung auf das Bankkonto musst du auch noch Gebühren für Fremdeinzahler bezahlen, denn das Konto ist nicht deins. Diese Gebühren sind nicht unerheblich. Mach die also das Leben nicht selbst schwer und teuer und zahl per Dauerauftrag o.Ä.
Das Telefonat hat Stattgefunden und die Dame sagte mir man kann hingehen und Bar bezahlen.