Rundfunkbetrag nachzahlen obwohl er im Haushalt schon bezahlt wird?!
Hallo,
ich bin Studentin und wohne seit April 2013 wieder bei meinen Eltern. Dort habe ich nur ein (unabgetrenntes) Zimmer, was mich theoretisch ja vom Rundfunkbeitrag befreit, da meine Eltern schon zahlen. Ich habe mich aber (blöderweise) nur beim Einwohnermeldeamt und nicht beim Beitragsservice umgemeldet. Heute kam ein Brief in Haus, der mich auffordert den gesamten Betrag vom 1.1.13 nachzuzahlen! Die letzten zwei Jahre habe ich keine Briefe von Ihnen erhalten, die mich aufforderten irgendwelche Angaben oder Zahlungen zu machen.
Die ersten 3 Monate in der WG bin ich theoretisch sogar bereit nachzuzahlen, weil mein Mitbewohner kein BaFög mehr bekam. Interessant ist aber meine Rechtslage ab April 2013. Hab ich irgendeine Chance dagegen zu widersprechen und nicht zahlen zu müssen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß, Mareike
P.S. Im Internet habe ich gerade gelesen, dass man bis Ende 2014 soetwas hätte rückwirkend machen können. Schweinerei das die sich erst am 2. Januar melden und Geld haben wollen!
4 Antworten
Bei deinen Eltern bist du beitragsfrei. Die Nachzahlung für die frühere WG-Wohnung ab Januar 2013 ist gerechtfertigt, da du Inhaberin einer Wohnung warst. Ob dein Mitbewohner BAföG bekommen hat oder nicht, ist dafür egal. Deine Beitragspflicht hat kraft Gesetzes am 1.1.2013 begonnen und leider noch nicht geendet, weil du dich beim Beitragsservice nicht abgemeldet hast. So ist die Gesetzeslage. Im Übrigen hätten sich nicht die melden müssen, sondern du hättest dich zum 1.1.2013 dort anmelden müssen. Den Anwalt kannst du dir sparen. Mein Rat: Melde dich sofort beim Beitragsservice ab, schicke denen deine Meldebescheinigung mit, aus der hervorgeht, dass du ab April 2013 wieder bei deinen Eltern wohnst; gib außerdem die Beitragsnummer deiner Eltern an. Dann wirst du jedenfalls für die Zukunft freigestellt. Für die Vergangenheit hast du auch eine Chance: Dazu müsste allerdings dein Mitbewohner in der WG, der ja offensichtlich in der Wohnung geblieben ist, von dir dem Beitragsservice gemeldet werden. Der Beitragsservice ist m. E. gehalten, den Beitrag vom tatsächlichen Bewohner der Wohnung zu forden und nicht von jemandem, der längst ausgezogen ist, aber für die Vergangenheit nur wegen fehlender Abmeldung noch in Anspruch genommen werden kann. Was du im Internet gelesen hast, passt nicht auf deinen Fall, sondern gilt nur dann, wenn man nach der Umstellung zu Unrecht zuviel gezahlt hat.
Vielen Dank für deine ausfühliche Antwort. Doch, leider hätte es bis zum 31.12.2014 noch geklappt für mich. Hier ein Artikel darüber https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/rundfunkbeitrag-doppelt-gezahlt/ Ich werde morgen für mal bei Jauchs-und-Gottschalks-Vertretern anrufen und nett nachfragen...
Verstehe ich das richtig, Du sollst für 2013 und 2014 nachzahlen? Klar, das Ummelden hast Du versäumt, aber in dem Fall würde ich mal einen Anwalt befragen.
Ja genau, für die ganze Zeit. Leider!
Ohje, ich hoffe, Dir nützen die anderen Tipps hier :)
Teile denen mit, unter welcher Rundfunknummer (siehe Kontoauszug deiner Eltern) dein Haushalt die Gebuehr bezahlt.
Was hat die Befreiung deines WG Mitbewohners denn mit dir zu tun? Waere er befreit gewesen, haettest du ja trotzdem zahlen muessen, wenn du nicht befreit warst. Die Befreiung gilt immer nur fuer die Person (und Ehegatten), fuer andere Mitbewohner nicht. Einer muss daher immer zahlen, ausser, es sind Alle befreit.
Hallo "s...." - Ich kann Dir nur raten, Dein unterbrochenes Wohnverhältnis gegenüber "ARD/ ZDF/ Deutschland" mit allem Nachdruck zu erklären. Bei den Rundfunk-/TV-Gebühren ist man von dieser Seite unnachgiebig. Man wird auf die Forderung unbedingt bestehen, zunächst einmal ohne Wenn & Aber! Nachzahlungen sind hier grundsätzlich berechtigt. Über die Höhe allerdings wirst Du streiten müssen! Stell´ Dich auf einen Nervenkrieg ein, aber beantworte sachlich und begründet jegliche Korrespondenz ... Hoffe, Du hälst durch !
Klar, das Ummelden hast Du versäumt
...und das ist der entscheidende Punkt.
Juristisch ist da die Rundfunkgebührenstelle im Recht, kein Anwalt kann das ändern.