Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn die angeschriebene Person weder Mieter noch Eigentümer ist?
Hallo gutefrage.net-Gemeinschaft!
Ich weiss nicht was ich dazu sagen soll, da ich nur weiss (bitte korregieren), dass man nach aktuellem Stand für eine Wohnung zahlt. Genauer: Eigengenutztes Wohneigentum = Eigentümer, vermietetes Wohneigentum = Mieter, was aber wenn der "Vertragspartner" (natürliche Person) weder Mieter noch Eigentümer ist?
Opa Alfred kauft eine Wohnung und zieht mit Oma Else dort ein. Oma Else hat sich zuvor vor einigen Jahren bei der "GEZ" abgemeldet. Opa Alfred hat sich mit dem Thema noch nie beschäftigt und war auch noch nie "Kunde" der GEZ und auch kein "Mitglied" des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Seit 2014 bekommt Oma Else wieder Post von der GEZ bzw. dem ARDZDFDRBS ... der aktuelle Stand der Dinge ist nicht ganz bekannt, aber dazu vielleicht später mehr.
Die Frage die sich den beiden stellt, ist: Muss Oma Else den Beitrag für die Wohnung bezahlen in der sie unentgeltlich wohnt?
Ciao & Danke, GlaskugelGucker
5 Antworten
Einer im Haushalt muss zahlen oder alle im Haushalt lassen sich befreien. Deine Oma wohnt in dem Haus/der Wohnung und damit im Haushalt und daher muss sie zahlen. So einfach ist das. Der Deutschlandservice kann sich aussuchen, von wem im Haushalt er das Geld verlangt, egal ob Opa oder Oma.
Ob Eigentümer oder Mieter oder sonst was, spielt keinerlei Rolle. Es genügt, dass sie im Haushalt lebt.
bei der zahlung des rundfkunkbeitrag ist es völlig egal wer dort eigentümer,mieter oder garnix ist. einer derjenigen die dort gemeldet sind, muss den rundfkunkbeitrag zahlen.
wenn oma also dort seit 2013 wohnt und dort gemeldet ist, dann muss sie auch den beitrag zahlen oder eben opa. wer das zahlt ist dem beitragsservice völlig egal.
§ 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags:
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. (2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnungselbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mietergenannt ist.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
Oma Else muß zahlen. Es ist unerheblich, ob sie Mieterin oder Eigentümerin oder sonstwas ist. Die Gebühr ist für eine Wohnung einmal fällig. Wer sie in dieser Wohnung zahlt, ist egal (falls noch andere darin wohnen).
Die GEZ-Gebühr ist pro Wohnung fällig. Üblicherweise zahlt sie derjenige, der die Wohnung nutzt.
es ist völlig egal. wenn oma else sich weigert, muss opa zahlen.
Es kommt nicht darauf an, ob man Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist. Zahlen muss jeder volljährige Bewohner einer Wohnung, es sei denn für die Wohnung zahlt schon ein anderer Bewohner oder er hat sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Für eine Wohnung muss aber nur ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden, so dass von mehreren Bewohnern immer nur einer zahlen muss. Der Beitragsservice kann sich unter den Bewohnern denjenigen raussuchen, den er in Anspruch nehmen will.
Ergebnis: Oma Else muss zahlen, weil Opa Alfred ja nicht für die Wohnung zahlt.
oder opa muss zahlen, weil oma nicht will. es ist völlig rille wer der beiden zahlt.