Beitragsservice obwohl im Haus der Schwiegereltern wohne?
Hallöchen ihr lieben, Ich habe diese Woche einen Brief von den lieben Leuten des Beitragsservice bekommen. Kennt ja sicher jeder von euch.
Nun ist es aber so, das ich zusammen mit meinem Verlobten im Haus seiner Eltern wohnen, wir beziehen allerdings nur sein altes Zimmer, keine Küche, kein Wohnzimmer, alles wird mit den Schwiegereltern geteilt und mein Schwiegervater ist auch bei den Herren und Damen dort gemeldet. Das ganze habe ich denen auch so schon mitgeteilt, habe dann nur unfreundlich ne Anfuhr bekommen von wegen "das ist völlig egal!" und dann wurde einfach dreist aufgelegt. Dabei dachte ich immer, wenn schon jemand gemeldet ist, im Haushalt, der volljährig (Was mein Schwiegervater ja auch ist xD ) der den Beitrag für das komplette Haus zahlt, das sich das dann erledigt hat, egal wieviele Personen im Haushalt leben, so steht es zumindest auf der Seite des Rundfunkbeitrages.
"Familien zahlen nur einen Rundfunkbeitrag: Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, zahlen alle Bewohner zusammen nur einen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat."
"Ein volljähriges Familienmitglied muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Familie selbst."
So, was kann ich also tun?? Mich bei dennen abmelden?? Aber da muss ich ja dann schon wieder angeben wo ich dann wieder gemeldet bin oder?? Weiß da jemand vll was??
Danke schonmal :D
4 Antworten
Du kannst dich unter Angabe des Namens und der Beitragsnummer deines Schwiegervaters rückwirkend abmelden. Das würde ich schriftlich per Einschreiben schicken und nicht per Mail. Wichtig ist noch die Angabe, dass es sich um eine einzige gemeinsame Wohneinheit handelt, in der du mit deinen Schwiegereltern lebst.
Wenn du jetzt schon einen Beitragsbescheid bekommen hast und nicht nur eine Zahlungsaufforderung, dann musst du ausdrücklich gegen den Bescheid innerhalb eines Monats auch Widerspruch einlegen, damit der Bescheid erst einmal nicht wirksam wird.
Dem Bescheid schriftlich widersprechen, mit dem Hinweis, daß das Haus auch nur über eine Wohneinheit verfügt und für diese Wohneinheit der Beitrag bereits entrichtet wird (noch die Nummer angeben).
du brauchst nichts zu widersprechen. zudem ist es kein bescheid. einfach aufführen schrifltich was los ist. papa zahlt, name und beitragsnummner und bitte um abmeldung rückwirkend. ob du das per mail schreibst oder per brief ist völlig uninteressant.
diese art der antwort hast du ganz sicher nicht bekommen. wenn ihr alle in einem haus wohnt, in einer wohnung nur, dann reicht es wenn der vater zahlt.
du nimmst zettel und stift und gibst an, dass du seit datum xy in dem haushalt lebst und der mensch name beitragsnummer den beitrag schon immer zahlt. du bittest daher um abmeldung ab einzug in den haushalt der eltern
unterschrift - das genügt
Sag denen schriftlich, dass ein Familienmitglied schon zahlt. Melde dich ab.
Erzähl denen auch, falls die mit Vollstreckung kommen, dass du Anzeige gegen die wegen Betruges machst.
Reicht es den, wenn ich das einfach so schriftlich aufsetze ohne ein Formular von deren Website und das dann per Mail schicke?? Und eben dann Name meines schwiegervaters und dessen Beitragsnummer??