Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen wenn ich mit meinen Eltern zusammenwohne die den ermäßigten Beitrag zahlen?

6 Antworten

Ja, du musst zahlen. Pro Wohnung fällt einmal der komplette Betrag an.  Wenn deine Eltern nur den ermäßigten Betrag zahlen und du selber zur zeit keine Möglichkeit zu einer eigenen Befreiung hast,  dann bist du zahlungspflichtig. Deine Eltern können sich aber abmelden und sich entweder den Betrag sparen oder dir ihren Anteil geben. Erst wenn du selber Bafög bekommst kannst du einen Antrag auf Befreiung stellen und dann müssen deine Eltern sich wieder anmelden und einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Wenn eines der Elternteile nur den ermäßigten Beitrag zahlt, wirkt diese Ermäßigung auch für dessen Ehepartner. Bisher wirkt dies aber nicht für volljährige Kinder, so dass du eigentlich den vollen Rundfunkbeitrag für eure Wohnung zahlen müsstest, während der ermäßigte Elternteil abgemeldet würde. Wenn du allerdings BAföG beziehst, hast du einen Anspruch auf Befreiung (hier musst du einen extra Antrag stellen), so dass es bei dem bisherigen ermäßigten Satz für deine Eltern bliebe.

Allerdings gibt es eine Gesetzesänderung, die zum 1.1.2017 in Kraft tritt. Danach erstreckt sich die Ermäßigung der Eltern auch auf Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Da der Beitragsservice die neuen Regelungen auch jetzt schon anwendet, berufe dich auf diese künftige Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Ziehst du allerdings von zuhause aus in eine Studentenbude, so musst du unbedingt deinen Befreiungsantrag aufgrund BAfög-Bezugs stellen.

Der Rundfunkbeitrag ist einmal pro Wohnung zu zahlen.

Wenn du gemeinsam mit deinen Eltern in einer Wohnung lebst, und diese schon den normalen Rundfunkbeitrag (17,50 Euro pro Monat) zahlen, kannst du dich mit Hinweis darauf beim Beitragsservice abmelden.

staemme0 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 20:32

Das Problem ist ja, dass meine Eltern den ermäßigten Beitrag zahlen.

Rolf42  14.10.2016, 20:38
@staemme0

Sorry, habe anscheinend die Frage nicht genau genug gelesen.

Dann ist die Lage anders: Eine Ermäßigung oder Befreiung gilt nur für einzelne Personen, aber nicht automatisch für alle Bewohner einer Wohnung. Wenn du selbst keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung hast, musst du den vollen Beitrag für die Wohnung zahlen (dafür können sich dann deine Eltern mit Verweis auf dich abmelden).

Genau das ist wichtig:In Ausbildung ohne eigenes Einkommen. Also musst du nix bezahlen, solange du bei deinen Eltern wohnst.

das macht viel aus, wenn du wenig oder gar kein eigenes einkommen erzielst. teile der gez mit, dass du kein einkommen hast, dann bleibt es beim ermäßigten beitrag