Hallo, ich habe eine Vollstreckungsankündigung von der Kreiskasse bekommen, jedoch stören mich die Reisekosten. Muss ich die bezahlen?
Hallo, ich habe eine Vollstreckungsankündigung von der Kreiskasse bekommen. Zu schuldende beträge , alles richtig, Rundfunkbeitrag nicht bezahlt. Jedoch sind Reisekosten in Höhe von 29 € gem. § 11 VKO und §12 VKO darin aufgeführt da der Brief von einem Vollzugsbeamten zugestellt wurde und nicht einfach per Post. Muss ich die Reisekosten auch bezahlen da ja eigentlich eine VollstreckungsANKÜNDIGUNG kosten für den Schuldner vermeiden soll. Ferner wurde mir diese Ankündigung im Abstand von einem Monat 2 mal zugestell und es sind nun 58€ Reisekosten. Sieht für mich etwas nach Geld verdienen zugunsten der Kreiskasse aus.
Antworten nach dem Motto du mußt bezahlen sind nicht erwünscht. Es geht darum ob es Rechtens ist so zu Verfahren.Im übrigem Verfahre ich immer so mit dem Beitragsservice, ehemals GEZ. Meine Art von Protest. Bitte nur Antworten auf meine konkrete Frage.
5 Antworten
Sieht für mich eher danach aus, als ob du beratungsresistent bist.
Denn bezahlt hast du ja wohl nicht, obwohl du einen Monat Zeit dafür gehabt hast.
Auch im normalen Leben werden die Mahngebühren von Mahnung zu Mahnung höher. Oder es kommt keine "freundliche" Mahnung, sondern gleich der Mahnbescheid!
Ist mit schon klar, aber dir nicht! Beratungsresistent! Die Reisekosten sind entstanden, um dir eine "2. Mahnung" zuzustellen.
Das sind keine Reisekosten, sondern An- und Abfahrt. Vergleiche die Dienstleistung mit einer Kurierfahrt.
Da steht ganz klar Reisekosten gem §11 HessVwVKostO und es ist keine 2. Mahnung sondern eine bzw 2 Volltreckungsankündigungen.
Im übrigen geht es mir nicht ums Geld da ich das beim Beitragsservice, früher GEZ seit Jahren so handhabe das die mich erst bis zu Vollstreckung bringen müssen. Meine Art von Protest.
Hat sich ein Fehler eingeschlichen, §11 VKO und §12 VKO, wobei ich nicht weiß warum.
§ 11 VKO – Erhöhte GebührenDie Vollstreckungsbehörde kann die in den §§ 2, 3, 4 und 6 vorgesehenen Gebühren bis auf das Doppelte erhöhen, wenn aus Gründen, die der Pflichtige zu vertreten hat, die Vollstreckung mehrere Vollziehungsbeamte erfordert oder besondere Aufwendungen notwendig macht oder zur Nachtzeit oder an einem Sonn- oder Feiertag durchgeführt werden muss und dadurch erhöhte Kosten entstehen, die die normale Gebühr übersteigen und nicht als Auslagen nach § 13 erhoben werden können.
das sind kosten die durch dein ordnungswidriges verhalten entstanden sind. sei froh wenn du nicht noch ordnungsgeld zahlen musst.
Keine Antworten mehr die sich nicht direkt auf meine Frage beziehen.
DIE FRAGE WURDE BEANTWORTET: zahle, die sache ist völlig rechtens. da schleichen sich keine fehler ein. wenn du nicht zahlst, dann wird gepfändet. wenn du weiter diese spur gehst, wirst du mit ordnungsgeldern ersatzweise haft bechwert. gehts dir dann besser? du hast keinen schimmer von der materie. befolge einfach die anweisungen und überlass das denken den leuten die es können.
du brauchst nicht zu zahlen.. wenn du nicht unterschreibst, gehst du halt in den Knast. Die haben ja sonst nichts zu tun... Für diesen Laden muß man halt leiden, weil die zum Leiden zu feige sind..Die verstecken sich lieber hinter der Schürze von ihren eigenen Rechtsdienern + die sagen nichts, weil sie nen Haufen Geld damit und dafür kriegen + so ist das halt.., wenn einer Krähe der anderen kein Auge aushackt
in der zwischenzeit wird gepfändet. da muss man nix leiden. forelle du musst aufhören schwachsinn zu erzählen.
ja gut, mit dem Knast ist und mag Schwachsinn sein und Warum kommt man dann in Folge doch in den Knast wegen Rundfunk? Ist doch egal, wie man das Kind beim Namen nennt, wenn die Folgen und Drohungen, die du ja selbst laufend titulierst, die Gleichen sind..
Solche "Briefe" werden nie nur einfach per Post zugestellt. Warum nicht? Der Gläubiger kann nicht beweisen, dass du den Brief erhalten hast, wenn du es abstreitest. Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher garantiert dem Gläubiger, dass du das Dokument erhalten hast.
Selbstverständlich mußt du die Fahrkosten bezahlen. Wer sollte sie denn sonst bezahlen? Du bist selbst Verursacher, weil du den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hast. Jeder Handwerker berechnet An- und Abfahrt, warum also ein Gerichtsvollzieher nicht?
Mit der Kreiskasse hat das nichts zu tun.
Es handelt sich nur um die Ankündigung eine Vollstreckung und diese werden normal versand laut § 13 HessVwVKOSTO.
Vollstreckungsgebühren sind nicht zu erstatten, wenn nur eine Vollstreckungsankündigung versandt worden ist.
Der Schuldner hat alle Kosten im Zusammenhang mit einer Vollstreckung gegen ihn zu bezahlen.
Wieso "nur"? Es muß sichergestellt werden, dass du zur Zeit der Vollstreckung zu Hause bist.
Es ist keine Vollstreckung sondern nur eine Ankündigung, das sind 2 verschiedene paar Schuhe.....
nein sind es nicht. das ist dem beitragsservice völlig egal. die vollstreckungsankündigung, war der festsetzungsbescheid. zu zahlen hast du alle kosten die bis dato angefallen sind. wenn nicht, werden die einfach eingetrieben.
Blödes Gelaber ohne Sinn, gegen einen Festsetzungsbescheid kann Einspruch eingelegt werden, gegen eine Vollsrtecküngsankündigung nicht. Wer keine Ahnung hat bitte hier nicht mehr Antworten.
du kannst es versuchen, dein einspruch stoppt aber nicht die vollstreckung. sowie vom festsetzungsbescheid die zahlungsfrist verstrichen ist, ist die sache in der vollstreckung. hör auf zu labbern von dingen von denen du keine ahnung hast.
natürlich musst du das bezahlen. immerhin hast du massiv kosten verursacht. zusätzlich kommen noch mahnkosten, versäumnisgebühren etc auf dich zu, so die nicht schon beinhaltet sind. zahle oder es wird einfach gepfändet.
Lest ihr auch mal richtig? Es geht nicht darum, ob ich bezahle oder nicht, sondern ob es rechtens ist so zu verfahren. Das blöde unqualifizierte du hast nicht bezahlt brauche ich nicht.
ja es ist rechtens. gott solche hirnies wie du versüßen mir und meinen kollegen tgl. den tag. du gehörst zu den leuten die unbelehrbar sind, haufen dumme fragen stellen und dafür sorgen das wir oft schallendes gelächter haben in unseren büros.
ja aber nur, weil ihr euch auf der stärkeren Seite wähnt frei nach dem Motto: Ich oder Wir sind die Stärkeren und Du oder Ihr habt gefälligst zu kuschen! (+ zu zahlen..) Jede Ehe würde so und auf dieser Basis kaputt gehen! Ansonsten habt ihr nichts drauf, denn im Gespräch würde ich euch sowas von fertig machen, daß euch die Spucke weg bliebe... Ich warte nur auf den Tag, wo das Bundesverfassungsgericht endlich auf die eingereichte Klage eingeht und im Sinne der Demokratie und demokratischen (Spiel)regeln entscheidet.
Im übrigen scheint ihr ja mächtig (Stress..) ausgelastet zu sein, wenn ihr jetzt schon für Beantwortung von Netz und Medienanfragen `ne Extra Abteilung habt.. Da weiß ich ja dann, wies Geld unter Anderem auch verbraten wird... Sowas würde ich umsonst machen... (sowas gibts auch noch...bei uns..)
Unnötig hier weiter zu Diskutieren da dielauraweber nicht mehr kann als du musst bezahlen. Wenn sie etwas Ahnung von den Gesetzen hätte würde sie es nicht als eine Dumme Frage abtun. Die können nicht mehr wie Kaffe saufen und du böser musst bezahlen wir sind im Recht.
wenn du ahnung von gesetzen hättest und diese befolgen würdest, dann wärest du nicht in der situation mit pfändung, unglaublich vielen gebühren, die auf dich warten, negative schufaeinträge etc. die diskussion mit dir ist so oder so sinnfrei, da du nicht verstehst was man dir erklärt. du musst zahlen oder man holt sich das geld von dir, durch pfändung. du kannst auch ein ordnungsgeld bekommen ersatzweise haft, du begehst gerade ordnungswidrigkeiten.
also nein du bist definitiv nicht im recht.
in der ehemaligen DDR gabs auch Gesetze usw.. aber die Befolgung derselbigen gebietet sich nicht durch stures Gehorchen (und hier Bezahlen), sondern durch Handeln im Sinne von demokratischem Gedankengut. Insofern bringst du nur Diktatur und Anarchie rüber.. Was ist denn, wenn Schüler, Studenten und andere Arme nicht zahlen können oder wollen?? Ist das dann der Gradmesser, also sind das dann die Parameter für unsere (bestehende) Demokratie oder anders ausgedrückt: Warum klammert ihr Euch an die Befolgung eurer selbsternannten und durch irgendwelche Machenschaften protegierten sogenannten Gesetze, wenn ihr doch genau wißt bzw. wissen müßt, daß es nicht vermittelbar ist und niemals sein wird, wenn jemand, der ebene nichts oder wenig hat, trotzdem genausoviel zahlen muß wie ein reicher Sack mit reichem Sack?!
Sicher, der `Konsum `wird dann eben auch eingeschränkt. Aber das dürfte bei den Langweilern im ARD und ZDF nicht allzu schwierig sein..
Warum zahlst du dann deine Schulden nicht ? Dann müsste sich nicht ein Angestellter extra auf den Weg machen. Der kostet schließlich auch Geld.
Das war nicht meine Frage.
weil er gerne gegen das gesetz verstößt.
Es handelt sich um Reisekosten und nicht um Mahngebühren.