Festsetzungsbescheid vom rundfunkbeitrag/widerspruch?

4 Antworten

Kommt drauf an, welche rechtlichen Gründe du dagegen vorbringen möchtest. Grundsätzlich müsstest du zunächst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und diesen sinnvollerweise (aber nicht verpflichtend) inhaltlich begründen. Wenn der Widerspruch nicht akzeptiert wird, wirst du dagegen klagen müssen.

Welchen Grund willst du denn geltend machen?

Wenn du wirklich gegen den Festsetzungsbescheid rechtlich vorgehen willst, so musst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch gegen diesen einlegen. Dazu steht alles Notwendige in der Rechtsbehelfsbelehrung. Als Rat darf ich dir ein Einschreiben mit Rückschein empfehlen, damit du im Zweifel nachweisen kannst, dass die deinen Widerspruch auch erhalten haben.

Allerdings darf ich dich auch darauf hinweisen, dass bisher kein Widerspruch und auch keine Klage Erfolg gehabt haben. Es gibt schon weit mehr als 1000 abweisende Gerichtsurteile, einschließich solche des Bundesverwaltungsgerichts und von 2 Landesverfassungsgerichten.

Wenn du die nötigen Vorraussetzungen erfüllst, dann kannst du beantragen das du freigestellt wirst. Wenn du keine der Vorraussetzungen erfüllst musst du zahlen, oder du zahlst noch mehr. Schau einfach auf der Seite nach, da steht das sicher.

Es gibt Freistellungsgründe. Hast Du die nicht, musst Du zahlen - egal, was DU meinst.