Rundfunkbeitrag nachträglich abmelden
Folgendes Problem: Mein Freund ist im Januar zu mir gezogen (Ich bezahle den Beitrag) und hat seine alte Wohnung nicht abgemeldet. Jetzt hat er an die neue Adresse ein Schreiben bekommen mit Forderungen von über 1000€, wohl auch noch aus vergangenen Jahren, er hat angerunfen und gebeten, dass sie ihm eine Auflistung schicken, ist bis heute (3 Wochen später) nichts angekommen. Jetzt meine Frage: Wenn noch Forderungen von vor 1.1.2013 bestehen, ist er in der Beweispflicht, dass er einen Fernseher hatte? Also könnte man diese Forderungen schon mal löschen? Ist es ratsam seine Wohnung sofort abzumelden und evt. ein Schreiben dazu zulegen mit der Bitte, dass es berücksichtigt wird, dass er bereits im Januar umgezogen ist (Kopie der Ummeldung beilegen). Wird das anerkannt? Sollen wir erstmal gar nichts machen und es über einen Anwalt laufen lassen? Rein rechtlich können doch nur die Zahlungen vom 01.01.2013-01.01.2014 eingefordert werden, oder? Ich habe Angst, dass wenn wir die alte Wohnung jetzt erst abmelden sie es nicht anerkennen. Für eure Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Rueckwirkend abmelden ist nicht moeglich. Aber selbst wenn er sich in der Wohnung abgemeldet haette, dann hat er sich ja nicht beim Rundfunkbeitrag abgemeldet, denen muss man auch mitteilen, dass man jetzt mit jemand zusammen lebt ab ... der bereits Beitrag unter der Rundfunknummer ..... zahlt. Dann gilt das ab sofort. Von daher sind die Betraege von Januar 2013 bis heute auf alle Faelle zu zahlen.
Es reicht auch nicht, fuer sich selbst festzustellen, dass ja jetzt der Partner zahlt, man muss denen das auch mitteilen und sein Rundfunkkonto damit kuendigen/schliessen. Dass ab 2013 jeder Haushalt zu zahlen hat, weiss man ja. Ich habe das Konto meines Sohnes bereits Ende 2012 abgemeldet, vorher musste er ja extra zahlen.
ABer 1000 Euro koennen in den 1,5 Jahren ja auch nicht zusammen gekommen sein. Wenn es tatsaechlich noch Forderungen aus der Zeit davor gibt und es da keinen Antrag gab und es ihm damals nicht nachgewiesen werden konnte, dass er Radio/Fernseher hat (Schnueffelkommando), wuerde ich einfach darauf beharren, dass man damals eben kein eigenes Geraet hatte (bei den Eltern im Wohnzimmer mitgeschaut hat). Was anderes koennen die dann ja auch nicht beweisen. Dafuer wuerde ich daher nicht bezahlen.
Weiterhin wuerde ich denen jetzt aber sofort noch im Juni (nicht nur anrufen) per Einschreiben mitteilen, dass er jetzt bei dir wohnt und du unter der Rundfunknummer ... bereits bezahlst und sie daher sein Konto kuendigen sollen. Dann faellt zumindestens ab Juli nichts mehr an. Und er sollte sich natuerlich auf alle Faelle ummelden (falls immer noch nicht geschehen), wenn er umgezogen ist. Was fuer einen Grund hat er denn, sich so lange nicht umzumelden?
er ist bereits umgemeldet seit anfang des Jahres.
Der Rundfunkbeitrag ist unabhängig vom Fernsehen, er ist von jedem Haushalt zu zahlen, bis man sich abmeldet. Und da gibt es auch weder eine rechtliche Handhabe gegen noch irgendwas dran zu diskutieren...
Auch davor galt, dass man zahlen muss, bis man sich abmeldet. Eine rückwirkende Abmeldung gibt es nicht und gab es noch nie...
Seit 01.01.13 sind ca. 300 Euro aufgelaufen...
Hat Dein Freund vor dem 1.1.2013 schon mal bezahlt?..dann kommt er höchstwahrscheinlich nicht aus der Sache raus. Wenn er noch nie bezahlt hat, sich schriftlich an den Beitragsservice wenden, dass er noch nie ein Gerät zur Verfügung hatte und die sollem ihm es doch bitte nachweisen.Die damalige GEZ steht in der Beweispflicht. Bei mir hat es funktioniert. Alles was nach dem 1.1.2013 angefallen ist, muss er bezahlen. Und ja, die Kopie der Meldebescheinigung reicht aus. Wenn Du bezahlt hast, reicht das aus, da die Gebühr nur einmal pro Haushalt erhoben werden darf.
warum habt ihr die alte wohnung nicht abgemeldet.
mit der abmeldung wird die gez darüber infomiert und der vertrag beendet.
solange er in der wohnung gemeldet war muss er die beiträge zahlen.
es ist sehr schwer zu beweisen das er nicht mehr in der wohnung war.
ansonsten zum verbraucherschutz. die können ganz gut helfen.
Er ist ja seit Januar nicht mehr in der Wohnung gemeldet.
Ob man das beweisen kann oder nicht ist völlig egal...
§ 7 Rundfunkstaatsvertrag:
"(1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird. (2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet."
Der Rundfunkbeitrag hat so rein Gar nichts mit dem Besitz eines Fernsehrs zu tun. Nicht mehr . Zu Empfangsgeräten gehört auch Radio und PC .
Radio ja, PC ist kein technisches Empfangsgerät zum Empfang von RundFUNK, es sei denn er hat eine TV Tunerkarte oder eine Radiokarte eingebaut. Aber seit dem 1.1.13 ist es sowiso egal da ja jeder zahlen muss (auch wenn ich persönlich die rechtliche Basis nicht anerkenne)
ja seit 1.1.2013, aber was ist davor? 1000€ kommen ja nicht in 2 Jahren zustande.