Automatische Zusammenlegung Rundfunkbeitrag?
Ich bin einer von zwei Beitragszahlern innerhalb derselben Wohnung und Familie. Als zum 1.1.2013 die Umstellung kam, hatte ich andere Probleme und mich nicht darum gekümmert, bzw. Online gibt es einfach kein passendes Formular, um zwei Beitragszahler zu einem Familienmodell zusammenzulegen. Ist auch egal, jedenfalls will ich das jetzt machen.
Jetzt frage ich mich aber, warum eine Zusammenlegung nicht schon am Anfang automatisch erfolgt ist. Natürlich habe auch ich Info über das neue Modell erhalten, aber wenn zwei (oder mehrere) Leute dieselbe Anschrift und Nachnamen haben, warum bekommt man da keine explizite Nachfrage wegen Zusammenlegung? Oder hat jemand so etwas bekommen? Das wäre meine Frage nach Erfahrungswerten.
4 Antworten
Du musst dich mit dem Abmeldeformular abmelden. Dabei musst du angeben, wer sonst bereits für die gemeinsame Wohnung zahlt und unter welcher Beitragsnummer er das tut. Eine Abmeldung hat grundsätzlich nur Wirkung für die Zukunft. Der Beitragsservice ist in letzter Zeit aber dazu übergegangen, aus Kulanzgründen auch rückwirkend abzumelden und das gezahlte Geld zu erstatten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass beide Beitragszahler seit 2013 in derselben Wohnung wohnen. Beantrage also ausdrücklich eine rückwirkende Abmeldung und Erstattung.
Eine automatische Zusammenlegung im Jahr 2013 war nicht möglich, weil das System der GEZ/des Beitragsservice weder weiß, wieviele Parteien in einem Haus wohnen, noch erkennen kann, welche Menschen zusammen in einer Wohnung wohnen. Der Beitragsservice durfte nach den maßgeblichen Vorschriften beim Übergang auf das neue Beitragsrecht davon ausgehen, dass jeder gemeldete Rundfunkteilnehmer zum 1.1.2013 ein Beitragszahler wird, wenn dieser sich nicht bereits im Jahr 2012 bei der GEZ gemeldet hatte und die doppelte Anmeldung korrigiert hatte.
du nimmst einfach das formular: abmeldung
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
oben trägst du dich ein mit deiner beitragsnummer. drunter derjenige der zahlt und ganz unten schreibst du denjenigen rein, der die benachrichtigung über die abmeldung bekommt.
wenn du kein formular benutzen möchtest, dann einfach formlos.
hiermit bitte ich um abmledung meines beitragskontos-nr.... da ich seit anmeldung mit person xy beitragsnummer... in einem gemeinsamen haushalt lebe.
bitte bestätigen sie die abmeldung schriftlich. eventuell zuviel gezahlte beiträge bitte ich auf das konto 123 zu erstatten.
datum, unterschrift deinereiner.
es gab einen einmalabgleich aller menschen die in deutschland in den einwohnermeldeämtern gemeldet sind. alle die nicht im raster des beitragsservice waren, wurden angelegt. nach einigen schreiben wurden sie zwnagsangemeldet, wenn keine sinnvolle reaktion kam.
dann wurden ihre schulden größer und meistens wenn mit vollstreckung gedroht wird, erwachen die schäfchen aus der versenkung und melden sich. nur weil du den gleichen namen hast wie deine eltern, geschwister und großeltern, heißt das nicht, dass ihr alle zusammengehört. der sb weiß das nicht und stellt keinen zusammenhang her. einer legt an, der nächste versendet die briefe und der nächste packt die sache an und meldet an - ob du das willst oder nicht. zu 90 % ist der prozess ohne menschliches einwirken und einfach nur automatisch. der maschine ist es rille wer du bist name, vorname, straße, hausnummer, plz - anmelden.
nun zu deinem problem: du nimmst die beitragsnummer desjenigen der in deiner familie zahlt und meldest dich einfach ab mit der begründung, dass person xy zahlt und bittest um rückwirkende abmeldung ab anmeldung.
ps: allgemeiner irrglaube ist, dass alle erwachsenen beitragszahler einer wohnung unter einer nummer zusammengelegt wurden. es zahlt nur einer und der eine ist gemeldet. die anderen sind alle abgemeldet und verschwinden im nirvana - bis du das nächste mal umziehst. dann poppst du wieder hoch und das procedere wiederholt sich.
Ihr wohnt in der selben Wohnung? Dann ist auch nur eine Person Zahlungspflichtig, dabei spielt es keine rolle wehr. die andere Person kann unter nachweis, das die erste Person zahlt die Zahlungen einstellen.
Im Übrigen doppelt bezahlte Beträge erhaltet ihr rückwirkend nicht zurück.
Kümmert euch schnellstens drum.
Sag ich ja, dass es dieselbe Wohnung ist und ich das jetzt machen will. :)
Wenn es ein Formular zur Abmeldung einer Person gäbe, hätte ich es längst gemacht. Gibt aber nur ein Formular "Wohnungsabmeldung". Die *Wohnung* soll aber nicht abgemeldet werden sondern ich als Person.
Das geht nicht automatisch. Das muss jeder beantragen. Diese Mühe macht sich die Rundfunkgebührenzentrale nicht.
Es gab einen "umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich". Zitat: "Ziel war es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wurde und auf diese Weise Beitragsgerechtigkeit zu schaffen."
Wenn also bisherige Nicht-Zahler ermittelt werden konnten, dann hätte man fairerweise auch gleich die Mehrfach-Zahler anders behandeln müssen - wenn es doch um "Beitragsgerechtigkeit" geht.
Rundfunkgebühren und "fair" sind zwei Begriffe, die nicht zusammen passen :-))
nein hätte man nicht. es ist ein vollautomatischer prozess. dabei ist nicht klar wer mit wem zusammenhängt, wer zu wem gehört und wie die verwandschaftsgrade sind - das steht und stand nie in den daten.
Danke für die Antwort. Leider passt keines der Formulare für die Abmeldung. Ich habe bereits heute Nachmittag dort nachgefragt, welches in meiner Situation zu verwenden ist, deswegen warte ich jetzt mal die Antwort ab.