Rundfunkbeitrag in WG, keiner will zahlen, was tun?

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Wenn jeder von euch vom Beitragsservice Briefe bekommt, dann führt die Nichtreaktion letztlich dazu, dass jeder von euch für die Wohnung in Anspruch genommen wird (also 5 X 17,98), obwohl ihr doch nur einmal dafür zahlen müsstet. Das könnt ihr doch nicht wollen. Einer von Euch wird der erste sein, der einen Festsetzungsbescheid bekommt. Da er sinnvollerweise keinen Widerspruch einlegen kann - er ist ja als einer der Wohnungsinhaber zur Zahlung verpflichtet - wird er dann anschließend versuchen, sich die entsprechenden Anteile (3,60 €) von den anderen zu holen. Sag deinen lieben WG-Genossen doch mal, dass ihre Ansicht, der Rundfunkbeitrag sei nicht mit dem Gesetz vereinbar, einfach daneben ist: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist selbst ein Gesetz! Alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wurden bisher abgewiesen. Insbesondere die Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland - Pfalz haben den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß angesehen. Der Rundfunkbeitrag wird auch nicht gerichtlich eingefordert. Vielmehr wird er von der zuständigen Rundfunkanstalt festgesetzt, dann angemahnt und schließlich vollstreckt. Am besten wäre, derjenige, der seit 2013 in der Wohnung ist, meldet sich an. Anschließend werden die Kosten - je nach Mietdauer - verteilt.

Geheim0815  23.02.2015, 15:53

neue Verfahren werden allerdings scheinbar seit dem neusten Gutachten zurückgestellt und kommen nicht zur Verhandlung. Man will erstmal ein höchstinstanzliches Urteil abwarten. Ich tippe das landet in 1-2 Jahren vor dem EurGH und wird dann zu lasten des Öffentlich rechtlichen ausgehen (bis zum BGH wird kein Richter es wagen gegen den ÖR zu urteilen, einfach zu viel Druck aus der Politik).

Das neuste Urteil nennt es wieder eine Gebühr und bezieht sich auf den eigentlichen Knackpunkt.... es wäre eine konkrete Abgabe (konkret definiert sich nach vielen Urteilen in anderen Bereichen aber anderst, wodurch ich davon ausgehe das es eben keine konkrete Leistung ist und damit keine Gebühr sein kann).

Wer muss zahlen?

Beitragsschuldner/in ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt, ganz gleich welcher Nationalität. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r Miete/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung.

Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft/Wohngruppe – mehrere Inhaber/innen, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder der Mieter/innen für die Zahlung herangezogen werden kann und den Betrag vollständig und für alle zahlen muss; untereinander besteht dann eine Ausgleichspflicht. Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige (= nicht befreite) Bewohner/innen in einer Wohngemeinschaft, desto geringer ist die Summe, die jede/r Einzelne anteilig zahlen muss.

Dabei spielt es keine Rolle, dass jede/r (Mit-)Bewohner/in einen eigenen Mietvertrag hat.

http://www.studentenwerkbielefeld.de/index.php?id=392

  • Seit ihr Studenten?

  • Bezieht ihr/einer von Euch BAFÖG?

  • In einer WG musste bei der alten Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) jeder beitragspflichtige Bewohner des Haushaltes für seine Rundfunkgeräte zahlen. Da sich das ab 2013 ändert, sollten Haushalte mit mehreren Personen wählen welche Person in Ihrem Haushalt die Rundfunkgebühr zukünftig zahlt und alle anderen können sich abmelden, sonst zahlen Sie mehrfach.

  • Beim Bezug von BAföG oder BAB ist eine Befreiung möglich. Wenn sich nur einer befreien lassen kann, gilt die Befreiung für den anderen nur mit, wenn beide verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  • Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, in der vorher keine Rundfunkgebühren gezahlt worden sind, sollten Sie sich unbedingt anmelden, da der Beitragsservice durch einen Datenabgleich mit den Meldeämtern erfahren soll, wer unter welcher Adresse gemeldet ist. Der Beitragsservice ("Die neue GEZ") kann in so einem Fall neben der fälligen Gebühr noch eine Geldbuße verhängen.

  • Sie sollten aber aufpassen: Stellt sich später heraus, dass der Beitragszahler der WG keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, kann der Beitragsservice die nicht gezahlten Beiträge nachträglich von jedem anderen Bewohner verlangen. Nur von Personen, die von der Beitragspflicht befreit oder nur einen ermäßigten Beitrag zahlen, kann die Anstalt nach­träglich nichts verlangen.

  • Beispiel - WG mit 4 Studenten, 2 davon mit BaföG: Vier Studenten wohnen in einer Wohngemeinschaft, von denen zwei BaföG erhalten. Da Studenten nur vom Rundfunkbeitrag befreit sind, wenn sie Empfänger von BaföG sind muss, einer dieser beiden beitragsflichtigen Bewohner den Beitrag zahlen. Die beiden Bewohner, die BaföG erhalten sind während Ihrer Empfangszeit vom Rundfunkbeitrag befreit.

MalteHD  02.02.2019, 14:05

Kennst du dich zufälligerweise bei meinem Beispiel aus?

Wir sind zu 3. Die anderen beiden sind Amerikanier und sind so vom Beitrag befreit. Bin ich dann der gearschte, der alles zahlen muss?

Meine Überlegung ist es mich wieder bei meinen Eltern zu melden um so den Beitrag zu umgehen. Wüsste nicht wie die rausbekommen sollten, dass ich falsch gemeldet bin oder?

Royed 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 17:17

Die Regeln kenne ich soweit schon. "die nicht gezahlten Beiträge nachträglich von jedem anderen Bewohner verlangen" ist halt ein Witz, soll ich die anderen denn mit dem Messer bedrohen ?

Grundgütiger! .. Teilt Euch diese 18 Euro... das sind 3, 60 für jeden von Euch.. Ihr könnt auch nicht von hier bis zur Tür denken, oder? Anstatt 3, 60 im Monat zu zahlen, riskiert Ihr eine Anhäufung der Kosten??

koppschüttel

Ich würde aus der WG ziehen. Mit so Leuten könnte ich nicht wohnen. Entweder man einigt sich oder zieht aus und sucht sich was wo man so eine "Kleinigkeit" Regeln kann.

Royed 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 17:19

So viele freie Wohnungen gibt es hier leider nicht, dass man wild umherziehen kann bis mal alles passt.