Ruhepause zwischen Hauptjob und Minijob
Ich arbeite täglich von 8:30Uhr bis 17:00Uhr in einer Kita. Nun möchte ich einmal in der Woche Mittwoch auf Donnerstag von 20:00Uhr bis 6:00 in einem Wohnheim für Jugendliche einen Nachtbereitschaftsdienst machen. Es ist im Rahmen eines Minijobs.
Mein Hauptarbeitgeber sowie der vom Minijob haben gesagt ich könnte dort arbeiten. Ich habe beide von meinem beruflichen Stand in Kenntnis gesetzt. Allerdings hat mich jetzt ein Kollege angesprochen und gesagt das es ein Gesetz gibt das Vorschreibt man müsse 11 Stunden Ruhepause zwischen beide Tätigkeiten haben. Ich habe dies meinem Hauptarbeitgeber rückgemeldet und dieser wollte sich dann nochmal informieren.
Bei den Nachtbereitschaftsdienst muss ich jedoch nicht wach sein die ganze Zeit, sondern darf dort schlafen und nur im Notfall helfen. Und da selten was passiert in der Nacht laut Betreuer im Wohnheim, würde ich mir das zutrauen am nächsten Tag 2,5 Stunden später wieder zu arbeiten.
Gibt es zu Bereitschaftsdienste in der man eigentlich nicht die ganze Zeit tätig ist eine Ausnahmeregelung zu den 11 Stunden Ruhepause?
Sollte mir auf dem Weg zum Minijob ein Unfall passieren und ich dadurch bei meinem Hauptjob ausfallen würde, wäre ich nicht versichert bei der Berufsgenossenschaft und meine Lohnfortzahlung würde eingefroren werden. Mein Kollege meinte weiter ich könnte im schlimmsten Fall auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Was ist jetzt dran, darf ich nun wirklich keinen Minijob wie angegeben ausführen?
1 Antwort
Das Arbeitszeitgesetz sagt im § 5 : 1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Das trifft auf dich dann nicht zu, weil du während der Nacht im Dienst bist. Dabei ist es unerheblich, ob du dein Geld im Schlaf verdienst. Fakt ist, daß du Bereitschaft hast und jederzeit gerufen werden kannst.
Es gibt zwar Ausnahmeregelungen bezüglich des Bereitschaftsdienstes (auch im Arbeitszeitgesetz geregelt), diese beziehen sich jedoch auf EINEN Arbeitgeber.
Auch ein Minijob muß so ausgeübt werden, daß die tägliche Ruhezeit gewahrt bleibt.
Wenn du nicht am Wochenende solch einen Bereitschaftsdienst machen kannst, sind die rechtlichen Fallstricke in deinem, beschriebenen Fall immens. Das betrifft allerdings dann alle Beteiligten, dich aber am heftigsten, wenn etwas passiert.
Lass dir übrigens von deinem Hauptarbeitgeber schriftlich bestätigen, daß du einen / diesen Minijob ausführen darfst.
Diese Tätigkeit zumindest nicht, weil sie ganz klar gegen Recht und Gesetz verstößt. Ein Minijob nach der regulären Arbeitszeit wäre durchaus noch möglich, wenn eben die geforderte Ruhezeit eingehalten wird.
Selbst mit einer schriftlichen Bestätigung verstoßen alle drei Beteiligten -da sie jeweils Kenntnis von der Lage der Arbeitszeiten haben- gegen die zwingende Vorschrift des Arbeitszeitgesetzes...!!
Ich kann daher nur raten, die Tätigkeit nicht durchzuführen.