Minijob, darf Arbeitgeber einfach Stunden kürzen?
Hallo, ich habe neben meinem Hauptberuf einen Minijob in dem ich putze.
Nun war ich die vergangenen 14 Tage krankgeschrieben und bin ab Montag wieder voll Einsatzbereit.
Heute habe ich allerdings von meinem AG einen Anruf bekommen, das meine Stundenzahl gekürzt wird, und diese Stunden meine Vertretung der letzten 2 Wochen zukünftig bekommen soll, da Diese sonst mit Kündigung droht.
In meinem Arbeitsvertrag steht eine monatliche Stundenzahl (Mo-Fr) von 18. Meine tatsächliche monatliche Arbeitszeit beträgt 26 Stunden, bei denen mir der Überhang der Stunden als Überstunden ausgezahlt wird. Wenn meine Arbeitszeit gekürzt wird, arbeite ich nur noch 8 Std im Monat.
Ich war dem Betrieb immer sehr loyal. Meine letzte Krankschreibung bei der ich tatsächlich zu Hause geblieben bin, ist ein Jahr her. Ansonsten bin ich sogar mit Krankmeldung arbeiten gegangen und selbst wenn mein Sohn krank war und ich in der Woche zur regulären Arbeitszeit (Montags früh) nicht hätte arbeiten gehen können, bin ich schon Sonntags Abends arbeiten gegangen, damit mein Betrieb nicht in die Misere gekommen wäre eine Vertretung für mich zu organisieren.
Kennt sich denn jemand von euch im Arbeitsrecht, vor allem was Minijobs angeht, aus? Dürfen mir die Stunden einfach so gekürzt werden? Wie kann ich da verfahren?
Ich bin um jede hilfreiche Antwort sehr dankbar!
LG.
3 Antworten
Nein, die vertraglich vereinbarte Stundenzahl darf der Arbeitgeber nicht ohne deine Zustimmung kürzen.
Für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach dürfen Minijobber nicht schlechter behandelt werden als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsbedingungen werden im Besonderen im Individual-Arbeitsrecht geklärt. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeitszeit. Die zuständige Stelle ist das Arbeitsgericht. Da das Arbeitsrecht ein Individualrecht ist, kann es behördlich nicht geregelt werden. Das heißt, du musst deine Ansprüche selbst durchsetzen.
Ergänzend empfehlen wir dir, dich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu wenden. Dieses ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Theorie & Praxis gehen hier leider weit auseinander.
Minijobber stehen Schlange, daher rede mit dem Mini-Job-AG nochmal & im Zweifel such dir einen neuen Minijob😉
Willst du als Minijob vor das Arbeitsgericht gegen?
Zu wenig Mitarbeiter hat 0% mit Minijobber zu tun, kenne solche Aussagen auch, aber Firmen brauchen gute Vollzeitkräfte.
Mag sein. Jedoch handelt sich bei der Firma bei der ich arbeite um einen Betrieb der ausschließlich Mitarbeiter auf Minijob-Basis einstellt.
Ach! Weil man "nur" ein Minijober ist, soll man auf seine Rechte verzichten?!?
Mag sein das Minijobber Schlange stehen, bei unserem Betrieb scheinbar jedoch nicht. Denn meine Vorgesetzte hat sich erst kürzlich bei mir beschwert, das wir zu wenig Mitarbeiter haben. Denke das sie sich aus diesem Grund auch von dem Kollegen die Pistole auf die Brust drücken lässt, da dieser ansonsten mit Kündigung droht.