Arbeitgeber Minijob will wissen, was ich im Hauptjob verdiene. Ist das normal?
Für einen Minijob (gewerblich) soll ich ein Formular ausfüllen, unter anderem, bei welchem Arbeitgeber ich arbeite, wie viele Std. i.d. Woche UND was ich monatlich verdiene. Auch der Hauptjob ist gefragt, nicht etwa nur etwaige geringfügige Jobs. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für einen Minijob rechtlich gezwungen bin Auskunft über mein Gehalt von meinem Hauptjob geben zu müssen oder täusche ich mich da?
6 Antworten
Nur so: Ich hoffe mal, dein Hauptarbeitgeber hat dies erlaubt bzw. dass die Aufnahme des Minijobs nicht erlaubnispflichtig durch deinen Arbeitgeber ist.
Folgendes gilt btw. vice versa.
"bei welchem Arbeitgeber ich arbeite"
Berechtigtes Interesse, z. B. bei Konkurrenz.
"wie viele Std. i.d. Woche"
Berechtigtes Interesse, da maximale Jahreshöchstarbeitszeit: 2.304 h.
"UND was ich monatlich verdiene."
Was Du monatlich verdienst, ist egal. Minijobs werden pauschal versteuert.
Warum sollte da irgendetwas rechtlich durchsetzbar sein? Du handelst gerade den Arbeitsvertrag aus. Entweder ist er mit den Angaben zufrieden die Du machst oder nicht und schließt dann (trotzdem) den Vertrag mit Dir - oder nicht.
Was Du im Hauptjob verdienst, geht den AG des Nebenjobs nichts an.
Du musst ihm nur mitteilen, wie viele Stunden Du in der Woche, bzw. am Tag arbeitest und an welchen Arbeitstagen. Das ist notwendig um die Arbeitszeitgesetze zu beachten. Dein Verdienst spielt keine Rolle.
Du musst niemandem Auskunft geben über dein Gehalt oder deine Stunden. Es ist allein deine Sache wie du das mit dem Finanzamt machst.
nein . Muss er nicht und du kannsr es nicht reinschreiben
Nun ja, wenn Du einen 400 €Job annimmst gibt es bestimmte steuerliche Vereinfachungen auch für den AG. Hast Du einen weiteren Job, kommst Du damit evtl. über diese Grenze und die Abgaben verändern sich damit, ist also dann ggf. kein Minijob mehr. Da muss sich der AG absichern, wie soll er es denn machen, wenn er nicht schriftlich danach fragt?
Wäre das so, würde es für einen AG keine Rolle spielen ob er einen Minijob oder normalen Job anbietet. Normalbezahlte Mitarbeiter kosten aber durch die Abgaben mehr. Diese müsste im Extremfall, wenn er sich nicht absichert, der AG nachträglich abführen.
Den AG hat das nichts anzugehen - wenn du nichts sagst dazu hat er nichts in der Hand. Es ist dein eigenes Problem wie du das dann steuerlich handhabst. Melden wirst es ohnehin müssen insofern ändert sich für den AG nichts. Wenn er zu viel oder zu wenig abführt an Steuern wird das im Jahresausgleich wieder ausgeglichen - deswegen der Name und deswegen das Konstrukt