Minijob - Stunden fallen auf Feiertag?
Ich habe einen Minijob und arbeite wöchentlich fünf Stunden.
Anfangs sollte ich am Freitag abeiten, habe aber nach einigen Wochen mit Zustimmung meiner Chefin immer am Dienstag gearbeitet.
Ich habe in der Weihnachtswoche, 25.12. - 29.12.2017 nicht gearbeitet,
da der Dienstag ein Feiertag war.
Nun habe ich nicht fünf Stunden bezahlt bekommen, sondern nur zwei, da meine Chefin meint, meine Stunden würden wie bei den Vollzeitkräften auf die ganze Woche verteilt werden und darum bekomme ich für die zwei Feiertage je eine Stunde.
Ist das richtig?
4 Antworten
Hi,
du hast Anspruch auf Entgelt für fünf Stunden. Die Entgeltfortzahlung für Feiertage ist in §2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt:
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Das heißt: Hättest du an dem Dienstag gearbeitet und hast nur deswegen nicht gearbeitet, weil der Dienstag ein Feiertag war, musst du trotzdem soviel bekommen, wie du bekommen hättest, wenn du gearbeitet hättest.
Zum Nachlesen auch nochmal hier
Nein, deine Chefin trickst. Bei den Vollzeitkräften wird verteilt, weil die jeden Tag gleich lange arbeiten. Überstunden werden nochmal separat je Tag dazuberechnet, mit allen Zuschlägen.
Wenn du 5h an einem Feiertag geaebeitet hast steht dir dafür auch der Lohn zu - da ist nichts mit wir berechnen das auf die Woche....
Laut minijob-zentrale.de gilt folgendes:
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an FeiertagenAls Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Ihr Minijobber hat dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem dieser sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Sie dürfen die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage nicht dadurch umgehen, dass Ihr Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
Sei froh das ist eines der fairsten Lösungen.
Viele Mini-Jobber haben keine festen arbeitszeiten und "zufälligerweise" hat man seinen Dienst nur an Tagen wo kein Feiertag ist.
Sei froh das ist eines der fairsten Lösungen.
Was soll dieser Unsinn denn heißen?!?!
ich habe nicht gearbeitet, da das Büro an einem Feiertag geschlossen ist .. dachte aber, dass ich den ganzen Tag erstattet bekomme