Minijob trotz Krankengeld? Konsequenzen drohen?
Ich wurde in der Probezeit vom Hauptarbeitgeber gekündigt weil ich für mehrere Wochen wegen Depression Krankgeschrieben wurde. Das Arbeitsverhältnis ist nun nach Kündigungsfrist beendet, ich erhalte jedoch mit dem einreichen von Attesten weiter Krankengeld.
Ganz ohne Arbeit fühle ich mich aber verloren. Sowohl finanziell als auch sozial. Ich habe deshalb einen Minijob auf 450€ Basis angefangen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass mir das gut tut und bei meiner „Genesung“ behilflich ist, dass eine Anmeldung bei der Agentur für Arbeit aber dazu führen würde eine Vollzeitstelle anfangen zu müssen, was ich wiederum derzeit psychisch nicht tragen kann. Deshalb möchte ich weiter Krankengeld beziehen aber gleichzeitig einen Minijob ausführen.
ich habe gelesen, in Ausnahmefällen wie Depressionen etc. gibt es diese Möglichkeit…aber die Kundenberatung von der AOK sagte am Telefon das wäre nicht möglich. Entweder krank oder nicht krank. Was denn nun?
wichtige Frage: Wird die Krankenkasse in irgend einer Art und Weise von der Minijobzentrale o.ä über eine geringfügige Beschäftigung informiert? Z.b durch einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung als Minijobber? Oder passiert nichts, solange man still schweigt.
3 Antworten
Da geht Dein Empfinden nicht mit den Gesetzen konform. Krank ist krank, da ist in dieser Zeit kein Job möglich.
Ist es nicht. Siehe andere Kommentare.
Ja und? Was sollen die denn besagen?
Die Antworten, die Aussagen wie Deine treffen, sind schlicht und einfach falsch!
Die Fragestellerin hat selbst einen Kommentar unter die - ebenfalls falsche - Antwort von GutenTag2003 gepostet, die einen Arbeitsrechtler zitiert ( https://www-frag--einen--anwalt-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.frag-einen-anwalt.de/Nebenjob-trotz-Krankengeld--f142751.html?amp_js_v=a6&_gsa=1&html=1&usqp=mq331AQKKAFQArABIIACAw%3D%3D#aoh=16306780875148&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&share=https%3A%2F%2Fwww.frag-einen-anwalt.de%2FNebenjob-trotz-Krankengeld--f142751.html ).
Vielleicht solltest Du Dich erst einmal kundig machen, bevor Du Deine bloß individuelle Meinung (und Einstellung) zu diesem Thema für verbindlich hältst.
Da gibt es viele Arbeitsrechtler die sich profilieren wollen. Die Richtersprüche sind ausschlaggebend.
Natürlich treffen Richter die letzte Entscheidung. Aber Deine Aussage "Da gibt es viele Arbeitsrechtler die sich profilieren wollen." ist einfach nur Blödsinn. Soll das etwa ein "Argument" sein?
Deine Antwort ist und bleibt jedenfalls falsch.
Mach hier nicht so'n Wind. Belege doch erst mal, dass Minijobs während einer Krankschreibung erlaubt sind... Das ist nämlich falsch.
Belege doch erst mal, dass Minijobs während einer Krankschreibung erlaubt sind...
Das hat so platt und unterscheidungslos doch niemand behauptet!!
Es kommt alleine/entscheidend auf die Art der Erkrankung und/oder die Art der Tätigkeit an.
Einfaches Beispiel: Wenn ein Maurer wegen eines Armbruchs in seinem Job nicht arbeiten kann und krankgeschrieben ist, kann er trotzdem im Nebenjob Bürotätigkeiten ausüben.
Analog gilt das auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung/Depression: Wenn die Arbeit und ihre Umstände beim Hauptarbeitgeber (Betriebsklima, Verhalten des Arbeitgebers, der Kollegen usw.) psychisch "krankmachend" sind, kann eine Nebentätigkeit in einem positiven Umfeld der Genesung förderlich sein und trotz Krankschreibung erlaubt sein.
Und im Internet findest Du zahlreiche Seiten mit Aussagen von Arbeitsrechtlern dazu. Aber weil die sich - nach Deiner Aussage - ja nur "profilieren" wollen, da deren Aussagen Deiner bloß individuellen Einstellung zu diesem Thema widersprechen und Dir nicht "passen", sind die für Dich wohl irrelevant.
Du selbst aber wirst den Nachweis für Dein "falsch" schuldig bleiben.
Und wenn ich Dein obiges Zitat lese, habe ich ohnehin den Eindruck, dass Du mit dem Verstehen des fraglichen Problems überfordert bist.
Danke für die Retourkutsche. Du meinst die individuelle Anamnese, die wird wohl äußerst selten zur Anwendung kommen. Vlt. hat der FS in seinem speziellen Fall die Chance, eine Ausnahmeregelung von der rechtlichen Sachlage zu bekommen. Grundsätzlich gilt: Wer krank geschrieben ist, ist nicht arbeitsfähig.
Selbstverständlich gilt das "grundsätzlich".
Aber von diesem Grundsatz sind die Ausnahmen unter den von mir allgemein dargestellten (und am Beispiel verdeutlichten) Voraussetzungen möglich!
Ergänzung:
Je nach Art der Erkrankung bezieht sich die Arbeitsunfähigkeit auf die konkret ausgeübte Tätigkeit (siehe die Beispiele "Maurer").
Im Übrigen ist eine Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeits-"Verbot", sondern - jedenfalls bezüglich der Dauer - lediglich eine Prognose des Arztes.
Letztlich entscheidet im Regelfall der Arbeitnehmer, ob er arbeitsfähig ist oder nicht.
Entweder krank oder nicht krank. Was denn nun?
Frag Deinen Arzt. Depressionen sind kein so einfaches Thema und werden von vielen nicht verstanden.
Dass Du unter Leute kommen willst, ist auf jeden Fall schonmal sehr gut.
wichtige Frage: Wird die Krankenkasse in irgend einer Art und Weise von der Minijobzentrale o.ä über eine geringfügige Beschäftigung informiert?
Ja, dazu ist Dein Arbeitgeber verpflichtet
Z.b durch einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung als Minijobber? Oder passiert nichts, solange man still schweigt.
Sonderbarer Gedankengang, der betrügerische Elemente erkennen lässt.
Du bist Krank geschrieben bzw. Arbeitsunfähig.
Das besagt, Du bist nicht fähig zu arbeiten. So hat das Dein Arzt - aufgrund Deiner Angaben - festgestellt.
Es gibt die Möglichkeit beruflicher Wiedereingliederung in Arbeit / berufliche Tätigkeit.
Das geht aber nur im Zusammenwirken mit der Krankenkasse / Arzt.
Du bist Krank geschrieben bzw. Arbeitsunfähig.
Das besagt, Du bist nicht fähig zu arbeiten. So hat das Dein Arzt - aufgrund Deiner Angaben - festgestellt.
Das ist so pauschal/undifferenziert nicht richtig! Es kommt entscheidend auf die Art der Erkrankung und/oder die Art der Tätigkeit an.
Einfaches Beispiel: Wenn ein Maurer wegen eines Armbruchs in seinem Job nicht arbeiten kann, kann er aber trotzdem im Nebenjob Bürotätigkeiten ausüben.
Analog gilt das auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung/Depression: Wenn die Arbeit und ihre Umstände beim Hauptarbeitgeber (Betriebsklima, Verhalten des Arbeitgebers, der Kollegen usw.) psychisch "krankmachend" sind, kann eine Nebentätigkeit in einem positiven Umfeld der Genesung förderlich sein.
Oh, habe überlesen, dass er sich den Arm gebrochen hat. Sorry
Schade, dass Du nur Sequenzen lesen kannst. Deswegen für Dich.
Es gibt die Möglichkeit beruflicher Wiedereingliederung in Arbeit / berufliche Tätigkeit.
Das geht aber nur im Zusammenwirken mit der Krankenkasse / Arzt.
Was soll denn der Blödsinn??
Oh, habe überlesen, dass er sich den Arm gebrochen hat. Sorry
Und Du hast mein dazu einleitendes "Einfaches Beispiel:" geflissentlich "überlesen"!
Schade, dass Du nur Sequenzen lesen kannst. Deswegen für Dich.
Nein, habe ich nicht. Es hat nur nichts mit den Aussagen in meinem Kommentar zu tun!
Stimmt, Dein Knochenbruch trifft genau auf den Text des FS. Wie konnte ich das nur übersehen. Asche auf mein Haupt.
Stimmt, Dein Knochenbruch trifft genau auf den Text des FS.
Ich habe mich nicht auf den Text der Fragestellerin bezogen, sondern auf Deine Aussagen.
Was soll also der Blödsinn schon wieder? Aber diese - gewollte? oder kannst Du einfach nicht anders? - Missverstehen kennt man ja bei Dir, auch wenn Du es schon länger nicht mehr "praktiziert!" hast.
Was verstehst Du nicht daran, wenn ich das Beispiel des Maurers anführen gegen Deine Aussage, dass ein Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung nicht arbeitsfähig sein, womit Du ja auch sagen willst, dass er keinen anders gearteten Nebenjob ausüben dürfe - was eben (je nach Art der Erkrankung) falsch ist.
Ich habe mich nicht auf den Text der Fragestellerin bezogen, sondern auf Deine Aussagen.
Was soll also der Blödsinn schon wieder?
Du kannst es nicht lassen, Blödsinn zu schreiben.
Und ja, der FS wird auch irgendwann einmal sterben, gleichgültig ob an einer Erkrankung oder nicht.
Und ja, das orientiert sich auch nicht an der Frage des FS sondern nur an Deinem (sinnvollen ?) Kommentar.
.. und nein, der Arzt konnte beim FS keinen Knochenbruch feststellen.
Guten Tag du hast echt ein Problem. So ein negativer Mensch… ich verstehe ganz klar was familiengerd meint. Du bist anscheinend der einzige der den Sinn nicht erkennt.
„Sonderbarer Gedankengang, der betrügerische Elemente erkennen lässt.“
Ich habe die Frage viel mehr zum Verständnis gestellt. Ich finde es schade, dass hier jemand von seiner Depression und verzweifelten Situation schreibt und du ihn Betrugsabsichten unterstellst.
und du ihn Betrugsabsichten unterstellst.
... solche Absichten sind ja nicht von Krankheiten abhängig, eher von einer Einstellung zu Richtig bzw. Falsch.
Ich fände es jedenfalls falsch der Krankenkasse nichts zu melden wenn man eigentlich müsste. Ich fände es aber auch falsch, wenn man für Krankengeldanspruch „ganz „Arbeitsunfähig sein muss und nicht wenigstens so viel arbeiten darf, wie viel einem entsprechend seiner Krankheit eventuell sogar gut tun würde.
Wo ist das betrügerisch? Wenn es eine Klausel/Pflicht gibt, die das angeben eines Minijobs anfordert, dann gibt es auch Konsequenzen, wenn es jedoch keine Pflicht gibt: Wieso sollte es verkehrt sein, es dann auch nicht zu tun.
Wieso sollte es verkehrt sein, es dann auch nicht zu tun.
Weil genau das betrügerisch wäre.
Ich bin auf die Idee gekommen weil ich folgendes im Internet gelesen habe und es widerspricht dem was du schreibst. Könntest du bitte auch auf diesen Text von einem Anwalt eingehen, das würde mich weiterhelfen. Grundsätzlich richtet sich gemäß § 45 Absatz 3 SGB V der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seiner zuletzt ausgeübten oder gleichgearteten Erwerbstätigkeit wegen Krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern. Maßgebend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern ist somit die letzte Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Andere Tätigkeiten sind während dieser Zeit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings auch nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass hierdurch der Genesungsprozess beeinträchtigt wird. Diesbezüglich trägt der Erkrankte die Beweislast, d.h. es ist im Hinblick auf die geplante Nebentätigkeit auf jeden Fall eine medizinische Unbedenklichkeitserklärung erforderlich, denn in der Regel wird mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitstätigkeit aus Krankheitsgründen generell nicht ausführen kann.
Könntest du bitte auch auf diesen Text von einem Anwalt eingehen, das würde mich weiterhelfen
Wenn Du überzeugt davon bist, dass das für Dich zutreffen könnte, warum willst Du es denn "geheim" halten ?
So sicher scheinst Du Dir nicht zu sein sonst wäre Deine Vorhaben ...
Oder passiert nichts, solange man still schweigt.
... für Dich keine Thema.
Das ist so pauschal/undifferenziert falsch - siehe dazu meinen Kommentar zur Antwort von GutenTag2003!