Arbeitszeiten, Spätdienst-Nachtbereitschaft-Frühdienst?
Hallo, vor kurzem habe ich eine Tätigkeit in einer Einrichtung für Behinderte aufgenommen. Die Arbeitszeiten sind geteilt in einen Stationären und einen Ambulantendienst. Die Arbeitszeit in der Wohngruppe ist findet laut Dienstplan nicht am Stück statt. Sondern: Beginn Spätdienst 15:30-21:00Uhr, Nachtbereitschaft 21:00-5:30Uhr, frühdienst 5:30-8:00Uhr. Die Zeit die man auf der Arbeit verbring, ist an einem Stück aber halt in diese Zeiten unterteilt. Ist das rechtens? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Desweiteren, kann es passieren oder ist die Regel. Dass man nach einen dieser Dienste, Nachmittags noch Klienten im Ambulanten betreuen muss. Wie ist es da mit den Ruhezeiten von 11 Stunden?
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage?
4 Antworten
Das Arbeitszeitgesetz ist sehr dehnbar ausgelegt. Ziel muss es ja sein, für sein Geld auch entsprechend zu dienen. Dass das nicht immer einfach ist und für den geplagten AN auch anstrengend sein kann, ist fast vorhersehbar. Geteilte Dienste sind alles andere als ideal. Aber es gilt weiterhin der Grundsatz:
Augen auf bei der Berufswahl!
Ruhezeiten von 11 Stunden können auf 10 Stunden heruntergesetzt werden,besonders in den Pflegeberufen
Die Aufteilung im Dienstplan ist leicht zu erklären. Die Bereitschaftszeit wird ja ganz anders berechnet als die anderen Zeiten. Da ist nichts unrechtliches dran das getrennt aufzuschreiben. Schwieriger ist es wenn nachmittags noch andere Klienten betreut werden, da bewegst du dich sicherlich nicht mehr innerhalb des Arbeitszeiten Gesetzes. Allerdings gibt es im Behinderten- oder Pflegedienst durchaus Ausnahmeregeln. Hier musst du dich bei deinem AG erkundigen, ggf. auch beim Betriebsrat.
google dir das arbeitszeitgesetz.. das mit den ruhezeiten gilt nicht immer und generell.... gerade beim schichtdienst kann das auch anders sein....