Darf Einarbeitung in Job unter Mindeslohn vergütet werden?
Eine Bekannte erzählte mir heute, dass sie einen Minijob gefunden hat.
Für diesen Job muss sie eingearbeitet werden, ist nichts komplexes, dauert halt ein bisschen bis man das drauf hat.
Für diesen Job wurde sie zwei Wochen lang 4-5 Stunden täglich eingearbeitet.
Für diese Einarbeitungszeit von insgesamt 47 Stunden bekommt sie 300€.
Hätte sie den Job dann nicht angetreten, hätte sie null € bekommen und die hätten das als unentgeltliches Praktikum gesehen.
Auch darf sie keinen Hauptjob haben...
Das ist alles vertraglich so festgelegt - sicher, wir haben in D Vertragsfreiheit.
Das finde ich aber so nicht in Ordnung.
Ist das rechtlich so abgesichert?
3 Antworten
ist doch ihr problem ,wenn sie sich auf solche knebelverträge einlässt. Ich würde mir was anderes gesucht haben ,gibt genügend arbeit.
darum ja uch meien antwort dass es iht problem ist, wenn sie sowas unterschreibt . auch wenns dann unwirksm ist , wird sie das kaum wissen und sich an den vertrag halten
Das mag ja fatalerweise tatsächlich für manchen Arbeitnehmer gelten, der sich nicht auskennt (oder sich den Widerspruch gegen den Arbeitgeber nicht traut}: Vertrag ist Vertrag, und unterschrieben ist unterschrieben - gleichgültig, wie sehr Vertragsinhalte rechtlich unhaltbar sein mögen.
genau DAS ist ja meine meinung-- unkenntnis schützt halt nicht nur vor strafe, sondern eben auch nicht vor schaden
Trotz eines solchen Vertrages kann ein Arbeitnehmer - wenn er denn "dahinter" kommt, dass er rechtswidrig übervorteilt wurde - die Bezahlung (im konkreten Fall) aber auch noch nachträglich einfordern; für Forderungen aus 2019 bis zum 31.12.2022, wenn keine kurzen Ausschlussfristen vertraglich vereinbart wurden.
hauptsache, der arbeitgeber spielt dann auch mit , bzw. der arbeitnehme r hat den mut leztlich seine rechte auch gerichtlich durchzusetzen
Nein, zu den Zeiten, zu denen sie arbeiten kann, gibt es so gut wie nichts. Zumindest hier.
aha , na wenn du meinst das ist troutdem kein grund solch einen vertrag zu respektieren
Hi,
das ist rechtswidrig...
- ) Sie hätte Mindestlohn erhalten müssen, also 47 Stunden x 9,19€ (aktueller Mindestlohn) = 431,93€. Das gilt auch bei Einarbeitung; das ist auch Arbeit!
- ) Das es bei Nichteinstellung im Nachhinein als unbezahltes Praktikum gilt geht mal garnicht! Vor Einstellung wird geklärt als was man eingestellt wird und nicht im nachhinein, vor allem in Kombination damit keinen Lohn zu erhalten. Aber auch selbst wenn es im Nachhinein ein Praktikum gewesen wäre, auch die müssen, wenn ich mich nicht irre, mittlerweile immer vergütet werden.
- ) Ich meine (bin mir aber nicht ganz sicher) es darf nicht generell ein Hauptjob verboten werden, es sei denn die Haupttätigkeit stünde in Konfklikt mit dem Minijob (zB. Arbeit bei der Konkurenz).
Ja es gibt Vertragsfreiheit, was aber nicht heißt, das der gegen das Gesetz verstoßen darf. Wenn in diesem Vertrag das was Du schreibst da drin steht, dann würde ein Anwalt das Ding zerpflücken XD Man bedenke: Nur weil etwas in einem Vertrag steht, ist es nicht automatisch gültig oder korrekt: nur wenn es mit dem Gesetz nicht in Konflickt steht. Das was Du schreibst, tut das aber.
Deine Freundin sollte sich unbedingt mal von einem Anwalt beraten lassen (ergo sich das nicht gefallen lassen) und/oder schnellstens von dem Betrüger weg. Den würde ich sogar melden (beim Zoll macht man das meine ich)...
👍
Zu 1.) Das ist richtig - vorausgesetzt, die Arbeitnehmerin ist volljährig oder hat - wenn sie noch nicht volljährig ist, bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Zu 2.) Das ist richtig; nur Pflichtpraktika und freiwillige Praktika zur Berufs- oder Studienorientierung bis zu 3 Monaten müssen nicht entgolten werden.
Zu 3.) Das ist selbstverständlich richtig; das generelle Verbot ist ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung.
Das ist eigentlich alles sittenwidrig.
Eine Firma kann nicht im nachhinein entscheiden das das nur ein unentgeltliches Praktikum ist und auch nicht ob man keinen Hauptjob haben darf legt mal den vertag einen anwalt für Arbeitsrecht vor oder der Gewerkschaft.
Das ist Unsinn!
Verträge sind nicht schon alleine deshalb wirksam, weil sie von beiden Parteien unterschreiben wurden: sie müssen auch einer rechtlichen Prüfung standhalten können!
Und die Klauseln, wie sie in der Frage geschildert wurden, sind ganz einfach unwirksam!