Rufbereitschaft im Arbeitszeitgesetz?
Hey Leute ich hätte da Mal eine Frage. Ich arbeite auf einer Kläranlage und seit kurzem habe ich oft nach Feierabend noch Rufbereitschaft. Da ist meine Frage, da laut Paragraph 5 des Arbeitszeitgesetzes eine Ruhezeit von 11 Stunden gesetzlich vorgegeben ist, es überhaupt erlaubt ist diese Rufbereitschaft durchzuführen. Mir ist klar das grundsätzlich nichts dagegen spricht die Bereitschaft an sich zu machen, aber sobald ich rein gerufen werde ist das doch eine Unterbrechung meiner Ruhezeit oder irre ich mich da? Wäre super wenn das jemand aufklären könnte, perfekt wäre es mit Quellenangabe. Danke im voraus :)
2 Antworten
Mit dem Einsatz beginnt die Ruhezeit neu. Schau hier dazu:
Alles klar danke!
Bei Rufbereitschaft greift nicht nur die gesetzliche Ruhezeit von 11h, sondern auch die tägliche Höchstarbeitszeit von 10h.
Hier findest du mehr Informationen: https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitmodelle-im-ueberblick/rufbereitschaft/#:~:text=Eine%20ununterbrochene%20Ruhezeit%20von%2011,am%20Folgetag%20nach%20hinten%20versetzt.
Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder Personalrat? Dann frag auch dort nach, ggfs existiert eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.
Super vielen dank!