Kann der Personalchef einen internen Jobwechsel verbieten?
Hi, ich frage für eine Freundin. Sie arbeitet in der Verwaltung einer öffentlichen Einrichtung, genauer gesagt in einer Universität. Schon länger steht fest, dass sie sich für eine andere Stelle bewirbt. Vor kurzem haben es die Kollegen mitbekommen und lästern dementsprechend. Es ist schlichtweg unausstehlich dort geworden und nun hat sie ihre Stelle offiziell gekündigt mit der nötigen Frist. Alles war eigentlich mit den betreffenden Instanzen geklärt. Nun meldet sich der Personalchef und verbietet den Wechsel. Gibt es da rechtliche Grundlagen? Irgendetwas was da weiterhelfen könnte, oder sind wir im Unrecht? Er kann es doch eigentlich nicht verbieten.. sie hat ihr Stelle rechtmäßig gekündigt und sich normal für die andere Stellle beworben. Es ist eine wichtige Position, in der sie arbeitet, deswegen gehe ich davon aus, dass die innerhalb der Kündigungsfrist keinen Nachfolger finden werden und es auch wissen. Trotzdem gibt es Kollegen, die die Arbeit auffangen können, also wo liegt da der Grund? Es muss doch arbeitsrechtlich irgendwo festgelegt sein, dass ein Unternehmen nichts unternehmen kann, um einem Mitarbeiter eine andere Stelle zu verweigern (glaube zumindest, ich habe so etwas gelesen, im Bezug auf Vorstellungsgespräche von anderen Unternehmen).
6 Antworten
Eine fristgerechte Kündigung muss der Personalchef natürlich akzeptieren, aber niemand kann ihn zwingen, Deiner Freundin die andere Stelle zu geben.
vorsciht dies könnte auch auf abwerbung heraus laufen und deshalb macht der persoanlchef nicht mit?
Das hätten die beiden Vorgesetzten untereinander ausmachen müssen. Vorausgesetzt, dass es sich um eine Versetzung handelt.
Mündliche Zusagen sind nichts, aber auch wirklich nichts wert
War eine schriftliche Zusage und die beiden Chefs (aktuell und potenzieller) haben das beide miteinander abgemacht. NUR der Personalchef verbietet es. aber warum?
Also wenns schriftlich ist, dann gibts ja kein Problem. Dann versucht der Chef vielleicht nur, sie davon abzuhalten, hat aber rechtlich gesehen keine Grundlage
Es kann sein, dass der Arbeitgeber interne Stellenwechsel nicht wünscht und entsprechend nicht unterstützt. Das ist seine unternehmerische Freiheit resp. da gibt es weder gesetzliche Vorschriften noch Verbote.
Ebenso kann Einrichtung/Betrieb/Unternehmung etc von sich aus entscheiden / vorgeben, ob Linienvorgesetzter Personalverantwortlichen überstimmen kann et vice versa resp. was im Falle zu tun ist wenn Linie resp. Personalabt. unterschiedlicher Meinung sind.
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis hätte es allenfalls Möglichkeiten gegeben mit jetzigem & zukünftigem Chef geeinsam, Personalabt., evt Betriebsrat das Gespräch zu suchen ...
Im gekündigten Verhältnis dürften diese Chancen gering sein (und va ist es nun auch für den pot. neuen Chef schwierig zu argumentieren weshalb sie erneut eingestellt werden soll ...)
Was denn nun? Wenn es ein interner Wechsel ist, muss sie nicht kündigen.
Ein abgebender Personalchef hat bei einem Wechsel nur etwas mit zureden, wenn im Arbeitsvertrag entsprechende Konkurrentenklausel vereinbart sind und es um Firmengeheimnisse geht.
Eine interne Versetzung ist erst dann unter Dach und Fach, wenn ein Änderungsvertrag unterschrieben ist. Bis dorthin darf der abgebende Abteilungsleiter, der aufnehmende Abteilungsleiter, der Personalchef und der Personalrat noch alles abbrechen oder zeitlich verzögern. „ Du bekommst meinen Mitarbeiter erst, wenn ich Ersatz habe.....“
rede mal mit dem betriebsrat?(mitarbeiter vertretung)
hättes von anfang an machen sollen?
na !
Wenn die neue Stelle in einem anderen Unternehmen ist, sollte es egal sein. Ist die neue Stelle aber bei einer Landesbehörde und die derzeitige auch, könnte es Schwierigkeiten geben.
Ansonsten gilt: Wer fristgerecht gekündigt hat , kann mit Ablauf der Frist gehen.
Aber der Chef, der die Stelle ausgeschrieben hat, hat ihr die Stelle bereits zugesagt. Wahrscheinlich sind sie jetzt dabei gewesen, den Vertrag fertig zu machen und da hat es dann gehakt..