Darf mich mein Chef zu solchen Arbeiten zwingen?
Hallo Community.
Ich bin im letzten Monat in meiner grauenhaften Firma. Werde wechseln juhu!!! Naja abgesehen davon, dass ich vom Chef nur noch angemault werde. Darf er mich dazu zwingen auf einer Hubarbeitsbühne/ Hebebühne zu arbeiten? G41 Höhentauglichkeit ist vorhanden aber Hubarbeitsbühnenschein nicht. Wäre cool wenn ich hier Tipps bekomme.
9 Antworten
Salut !
Naja mal so gesagt, er darf dich zu GARNICHTS zwingen ^^ Du bist ein freier Mensch und lebst in einem Freien Land !
Ich denke allerdings das die Beziehung zwischen dir und deinem Chef so sehr 'kaputt' ist das es sich für dich denke ich mehr lohnt, den Monat einfach noch durchzudrücken, und die Arbeit die er dir 'aufzwingt' einfach zu akzeptieren und zu machen !
Sollte es für dich aber aus irgendeinem Grund nicht möglich zu sein, oder bereitet dir große Höhe auf einmal (aus reinem Zufall😉) unwohlsein, so ist die Arbeit für dich nicht mehr zumutbar und du kannst diese verweigern.
Sollte er dich dannach dennoch mit körperlicher bzw seelischer Gewalt dazu zwingen, ist es am besten die Polizei beziehungsweise den Arbeitnehmerschutz bzw die Gewerkschaft einzuschalten !
In diesem Sinne, ne angenehme Nacht !
Salut !
Wie schon gesagt. Einer der den Schein hat muß sie vorher überprüft haben, das sie Sicher ist. Wie schon gesagt, würde im Zweifel die Berufsgenossenschaft informieren. Die ist brennend an solchen Unternehmern interessiert.
Das folgende bitte nicht gleich falsch verstehen und einfach mal darüber nachdenken!
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Leider immer diese "einseitigen" Geschichten mit nur mangelhaften Informationen.
Wir kennen nun nur deine Meinung und du schreibst in der Frage nichts davon, dass du nicht geschult und nicht unterwiesen wurdest.
Würde man jetzt deinen Chef fragen, dann käme analog zu deiner Frage von ihm wohl folgende Antwort:
"Wir haben einen grauenhaften Mitarbeiter. Er wird wechseln juhu!!!"
Wie gesagt, einfach mal sacken lassen und darüber nachdenken. Vielleicht gibt es auch Dinge, die du im neuen Job anderes oder besser machen musst.
Viele Grüße
Michael
Leider kam keine Nachricht. Danke Dampfplauderer!
Das sagt dann endgültig alles über dich ...
Du wolltest dazu persönlich Stellung nehmen und ich habe dir vorab geschrieben, dass ich darauf erst am nächsten Tag antworten werden kann.
Du hast nie Stellung dazu genommen.
Na bei der Zuverlässigkeit und den Umgangsformen viel Spaß im neuen Job.
Ich würde gerne dazu per PN Stellung nehmen. Schreib mir, wenn du lust hast.
Darauf arbeiten ja, die Bühne bedienen, nein.
Wenn du Bürokaufmann bist, also einen Beruf hast, der nichts mit einer Hebebühne zu tun hat, kann das dein Chef auch nicht von dir verlangen, da meist vertraglich geregelt ist, welche Aufgaben man hat und welche außerhalb der Sorgfaltspflicht liegen.
Kein Führerschein, keine Bedienung.
Was machst du denn, wenn du aufgrund falscher Bedienung da runter fällst? Die BG übernimmt das nicht!
Dann hat man dich belogen mein lieber. Denn wenn du einen Schein brauchst, brauchst du einen Schein. Eine Einweisung reicht da nicht aus. Das ist Gesetz. Einige Chefs sind schon dämlich. Du kannst ihn, wenn was passiert, sogar wegen Fahrlässigkeit verklagen.
Das macht man nicht!
Bin Betriebselektriker und sollte diese alleine fahren und bedienen.
Das darf Dein Chaf nicht direkt von Dir verlangen, aber solltst Du ihm das freundlich sagen. Was wurde bei mir gemacht, weil ich diesen Schein nicht hatte.
Ich habe eine Einweisung bekommen und durfte dann Selbständig nit der mir zugewiesenen Bühne fahren und arbeiten. Denn nachdem einer der diesen Schein hat die Bühne überprüft hat darf er auch andere beauftragen damit zu arbeiten.
Dein Chef darf von dir nur die Arbeit verlangen die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Besitzt du keine Qualifikation um die Arbeit in deinem Fall ordnungsgemäß und sicher ausführen zu können bist du ohnehin nicht verpflichtet diese auszuführen.
Auf gut Deutsch: Du darfst ohne Führerschein ja auch nicht mit dem Firmenwagen durch die Gegend fahren, auch wenn dein Chef noch so sehr drauf besteht - oder?
Das stimmt nicht ganz. Auf einem abgesperrten Gelände darfst Du auch ohne Führerschein fahren. Nur muß z. B. durch einen Zaun weitgehend sichergestellt sein das Du nicht auf öffendlichen Straßen fahren kannst.
z. B. durfte ich auch ohne Baggerführerschein einen Bagger auf der Baustelle von A nach B fahren, weil ich keine Chance gehabt hätte auf öffentliche Straßen zu kommen.
Ich kenne den Paragraphen - es stimmt schon dass auf nicht-öffentlich zugänglichem Raum die StVo. nicht gilt - dennoch würde ich mich weigern.. gerade bei so einem (dem Fragesteller nach) "freundlichem" Betrieb.
Das ist leider so nicht richtig. Zum Führen von Gerätschaften, auch Baggern, benötigt man auch auf Baustellen einen Befähigungsnachweis. Sonst könnte ja jeder Hinz und Kunz mit diesen Dinger Umgang haben. Dann würde niemand einen Flurförderschein, einen Kranführerschein oder sonstige Nachweise, die die Berufsgenossenschaften fordern, erwerben müssen.
Nein ch62718ris hat da schon recht - ist das Gelände tatsächlich nicht von außen Betretbar (also ist das Gelände nicht direkt mit öffentlichem Raum verbunden) Herrscht was den ordnungsgemäßen Verkehr mit Fahrzeugen angeht "Narrenfreiheit" - Auch Arbeiter ohne Befähigungsnachweis dürfen dann (sofern es keine übergeordneten Richtlinien vorschreiben) ein solches Fahrzeug bedienen.
Dein Chef darf dich nicht zu Arbeiten zwingen, die dich oder andere Personen in Gefahr bringen. Wenn Du keine befähigung hast eine Hubbühne bedienen zu dürfen, darfst Du das natürlich ablehnen. Ich würde nach die Anmerkung hinzufügen das Du bei Zwang die Berufsgenossenschaft einschaltest. Die interessieren sich nämlich brennend für so etwas.
Mercy. Es geht mir um die Hubarbeitsbühnen und ich soll sie alleine bedienen. Da ich weiß wie viel (nix) Geld in deren Wartung geht. Habe ich Bammel vor denen. Und jetzt soll ich damit fahren und alleine arbeiten/ bedienen...