Definition Ruhezeit bei einem Bereitschaftseinsatz?

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Grundsätzlich gilt die vorgeschriebene Ruhezeit auch bei Rufbereitschaft was bedeutet, nach einem Einsatz fängt die Ruhezeit neu an.

Wie (fast) immer, gibt es aber Ausnahmen.

Diese Ausnahmen findest Du im § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitszeitgesetz.

Dann gibt es noch "Abweichende Regelungen" im § 7 ArbZG, die in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung (falls ein Tarifvertrag eine Öffnungsklausel hat und der BR eine BV schließen darf) geregelt sind.

Hexle2  10.05.2022, 07:51

Danke fürs Sternchen

Steffen3678 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 09:01

Hallo, Danke für die Antwort. Ich würde aber gerne wissen, ab wann wird die Ruhezeit gemessen.

Bsp.:

Ich steche mich an meinem Arbeitsort 15 Uhr aus, bekomme 01:30 Uhr einen Anruf das ich einen Bereitschaftseinsatz habe und zur Arbeit muss (Ruhezeit = 10h 30min). Ich steche mich an meinem Arbeitsort 02:10 Uhr ein (Ruhezeit = 11h 10min)

Ist die Ruhezeit nun eingehalten oder nicht? Eigentlich wurde die Ruhezeit durch den Anruf unterbrochen (10h 30min) oder?

VG

Hexle2  14.07.2021, 09:24
@Steffen3678

Was arbeitest Du denn?

Im § 5 gibt es eine Aufzählung, in welchen Bereichen die Ruhezeit verkürzt werden kann, sie muss dann nur an einem anderen Tag entsprechend verlängert werden.

Arbeitest Du z.B. in der Industrie und § 5 findet keine Anwendung, können die 10,5 Stunden durchaus auch als eingehaltene Ruhezeit gewertet werden, wenn es im anwendbaren Tarifvertrag, bzw. einer Betriebsvereinbarung dazu eine Regelung gibt.

Pauschal kann ich Dir nur sagen, wenn die §§ 5 und/oder 7 nicht greifen, wurde die Ruhezeit bis zum Arbeitseinsatz nicht eingehalten, wenn Du nicht mindestens 11 Stunden keine Tätigkeiten für den Betrieb ausgeübt hast. Der Anruf nach 10,5 Stunden hat Deine Ruhezeit dann unterbrochen und sie beginnt nach Beendigung des Arbeitseinsatzes neu

Steffen3678 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 09:38
@Hexle2

Danke, in meiner Branche dürfen die Ruhzeiten unterbrochen werden, ABER es gibt eine Betriebsvereinbarung die sich auf die Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bezieht.

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Es gibt eine "Sonderzahlung" falls die Ruhezeit nicht eingehalten wird.

Daher wollte ich wissen, wie die "ununterbrochene Ruhezeit" definiert wird.

Bsp.:

Ich steche mich an meinem Arbeitsort 15 Uhr aus, bekomme 01:30 Uhr einen Anruf das ich einen Bereitschaftseinsatz habe und zur Arbeit muss (Ruhezeit = 10h 30min). Ich steche mich an meinem Arbeitsort 02:10 Uhr ein (Ruhezeit = 11h 10min)

Ist die Ruhezeit nun eingehalten oder nicht? Eigentlich wurde die Ruhezeit durch den Anruf unterbrochen (10h 30min) oder?

VG

Hexle2  14.07.2021, 09:47
@Steffen3678

In Deinem Fall ist die Ruhezeit nicht eingehalten, da Du keine 11 Stunden ununterbrochen nicht für den Betrieb tätig warst.

Der Anruf des AG hat die Ruhezeit unterbrochen, diese Unterbrechung war eine "betrieblich veranlasste Unterbrechung".

Dein BR müsste das aber wissen, bzw. nachschlagen können.

Steffen3678 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 09:54
@Hexle2

Super Danke!