Definition Ruhezeit bei einem Bereitschaftseinsatz?
Hallo Zusammen,
wie ist die Ruhezeit bei einem Bereitschaftseinsatz rechtlich geregelt?
Zählt die Ruhezeit, ab dem Ausstechen bis zum Einstechen an meinem festgelegten Arbeitsort?
Oder
Zählt die Ruhezeit, ab dem Ausstechen bis zum eingegangen Anruf des Bereitschaftseinsatzen. (Wenn ich Mitten aus der Nacht geholt werde, ist meine Ruhezeit ja hier schon unterbrochen?)
Kann mir jemand diese Frage beantworten, am besten anhand des Arbeitszeitgesetzen. Hier steht ja auch geschrieben "ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden". Ich werden ja durch den Anruf unterbrochen oder?
Vielen Dank im Voraus
Steffen
1 Antwort
Grundsätzlich gilt die vorgeschriebene Ruhezeit auch bei Rufbereitschaft was bedeutet, nach einem Einsatz fängt die Ruhezeit neu an.
Wie (fast) immer, gibt es aber Ausnahmen.
Diese Ausnahmen findest Du im § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitszeitgesetz.
Dann gibt es noch "Abweichende Regelungen" im § 7 ArbZG, die in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung (falls ein Tarifvertrag eine Öffnungsklausel hat und der BR eine BV schließen darf) geregelt sind.
Danke fürs Sternchen
Was arbeitest Du denn?
Im § 5 gibt es eine Aufzählung, in welchen Bereichen die Ruhezeit verkürzt werden kann, sie muss dann nur an einem anderen Tag entsprechend verlängert werden.
Arbeitest Du z.B. in der Industrie und § 5 findet keine Anwendung, können die 10,5 Stunden durchaus auch als eingehaltene Ruhezeit gewertet werden, wenn es im anwendbaren Tarifvertrag, bzw. einer Betriebsvereinbarung dazu eine Regelung gibt.
Pauschal kann ich Dir nur sagen, wenn die §§ 5 und/oder 7 nicht greifen, wurde die Ruhezeit bis zum Arbeitseinsatz nicht eingehalten, wenn Du nicht mindestens 11 Stunden keine Tätigkeiten für den Betrieb ausgeübt hast. Der Anruf nach 10,5 Stunden hat Deine Ruhezeit dann unterbrochen und sie beginnt nach Beendigung des Arbeitseinsatzes neu
Danke, in meiner Branche dürfen die Ruhzeiten unterbrochen werden, ABER es gibt eine Betriebsvereinbarung die sich auf die Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bezieht.
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Es gibt eine "Sonderzahlung" falls die Ruhezeit nicht eingehalten wird.
Daher wollte ich wissen, wie die "ununterbrochene Ruhezeit" definiert wird.
Bsp.:
Ich steche mich an meinem Arbeitsort 15 Uhr aus, bekomme 01:30 Uhr einen Anruf das ich einen Bereitschaftseinsatz habe und zur Arbeit muss (Ruhezeit = 10h 30min). Ich steche mich an meinem Arbeitsort 02:10 Uhr ein (Ruhezeit = 11h 10min)
Ist die Ruhezeit nun eingehalten oder nicht? Eigentlich wurde die Ruhezeit durch den Anruf unterbrochen (10h 30min) oder?
VG
In Deinem Fall ist die Ruhezeit nicht eingehalten, da Du keine 11 Stunden ununterbrochen nicht für den Betrieb tätig warst.
Der Anruf des AG hat die Ruhezeit unterbrochen, diese Unterbrechung war eine "betrieblich veranlasste Unterbrechung".
Dein BR müsste das aber wissen, bzw. nachschlagen können.
Super Danke!
Bitte, sehr gerne
Hallo, Danke für die Antwort. Ich würde aber gerne wissen, ab wann wird die Ruhezeit gemessen.
Bsp.:
Ich steche mich an meinem Arbeitsort 15 Uhr aus, bekomme 01:30 Uhr einen Anruf das ich einen Bereitschaftseinsatz habe und zur Arbeit muss (Ruhezeit = 10h 30min). Ich steche mich an meinem Arbeitsort 02:10 Uhr ein (Ruhezeit = 11h 10min)
Ist die Ruhezeit nun eingehalten oder nicht? Eigentlich wurde die Ruhezeit durch den Anruf unterbrochen (10h 30min) oder?
VG