Dürfen behinderte Mitmenschen Facharzt Termine während der Arbeitszeit wahrnehmen, wenn es diesbezüglich Meinungsverschiedenheiten geben tut?
" Mal angenommen es gibt in so einer Situation Meingsverschiedenheiten zwischen einer behinderten Werkstatt als betreffenden Arbeitsplatzes zum Beispiel und dem/die entsprechende/n gesetzlichen Betreuer/rinnen darf man als betroffene/r behinderte/r Mitarbeiter/rin in so einer beschriebenen Lage unter diesen wahrheitsfemäßen Umständen einen solchen Facharzttermin während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen ja? oder nein?"
4 Antworten
Was haben diese Umstände damit zu tun?
Wenn der Facharzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit legbar ist, dann darf man ihn auch während der Arbeitszeit wahrnehmen. Ansonsten muss man sich frei nehmen.
Der persönliche Status ist dabei egal
Himmel ... kannst Du auch mal weniger verdreht und in einfachen Worten Dein Anliegen formulieren?!
Facharzttermine sind meist schwer zu bekommen. Da muss man sich schon nach dem Arzt richten. Und folglich muss auch der Arbeitgeber den vorgegebenen Termin akzeptieren,
Ich weiß zwar nicht, was eine behinderte Werkstatt sein soll, aber Arzttermine dürfen, sofern die Abwesenheit den Arbeitsablauf nicht stört, während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Natürlich wird die Zeit nicht bezahlt, oder muß nachgearbeitet werden.
Natürlich wird die Zeit nicht bezahlt, oder muß nachgearbeitet werden.
Das ist so pauschal nicht richtig.
Es ist richtig, dass der Arbeitgeber Freizeit für den Arztbesuch gewähren muss, wenn dieser Termin aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Und der Arbeitgeber muss diese Freizeit dann auch bezahlen, wenn die Anwendung der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" nicht ausgeschlossen oder nicht durch eigene vertragliche Regelungen, die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.
Facharzttermine erhält man eher in seltenen Fällen außerhalb der üblichen Arbeitszeit, also muss ein AG solchen Terminen üblicherweise zustimmen und den Arbeitnehmer bezahlt feistellen.
Bezahlt freistellen? Kann man diese Regelung irgendwo nachlesen?
Da steht drin, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freigestellt werden muß. Von einer Bezahlung steht da nichts.
Bezahlt freistellen?
Siehe meinen eigenen Kommentar, in dem ich erkläre, wann der Arbeitgeber die zu gewährende Freizeit auch bezahlen muss.
also muss ein AG solchen Terminen üblicherweise zustimmen und den Arbeitnehmer bezahlt feistellen
Das ist so pauschal nicht richtig.
Es ist richtig, dass der Arbeitgeber Freizeit für den Arztbesuch gewähren muss, wenn dieser Termin aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Und der Arbeitgeber muss diese Freizeit dann auch bezahlen, wenn die Anwendung der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" nicht ausgeschlossen oder nicht durch eigene vertragliche Regelungen, die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.
" Ja (wiless) so kenn ich das vom eigenen Verstand gesehen her eigentlich ebenfalls, nur der Gruppenleiter von meiner eigenen Beziehungspartner/in innerhalb ihrer Arbeitsgruppe und auch unsere oberste Chef/in von unserer eigenen behinderten Werkstatt für behinderte Mitarbeiter/rinnen sehen das alle beide teilweise (🖓🖓🖓🖓🖓🖓= leider) ein kleinen wenig anders..."
" Nun (LePetitGateau) was die Umstände damit zu tun haben kann ich dir genau verraten, denn Sie treffen tatsächlich wahrheitsgemäß auf meine eigene Beziehungspartner/rin zu und wir arbeiten wahrheitsgemäß tatsächlich gemeinsam in der gleichen behinderten Werkstatt für behinderte Mitmenschen nur in unterschiedlichen Arbeitsgruppen dort im allgemeinen, wo sich dort am Arbeitsplatz in unserer behinderten Werkstatt vor kurzem (🖓🖓🖓🖓🖓🖓=leider) solche mündlichen (😠😈👹👺=Streitigkeiten) zwischen ihrem Gruppenleiter in der Arbeitsgruppe und meiner eigenen Beziehungspartner/rin ereignet hatten, deshalb bin ich, als Beziehungspartner im Kopf am überlegen aktuell, ob ich wieder schriftlich erneut einen (✉📧📪📬= Brief) schreiben tue und zum entsprechenden zuständigen Arbeitsgericht den Brief mit der Deutschen Post erneut dorthin verschicken tue..."