Rüde hat Nachbarshündin gedeckt,

16 Antworten

Naja, Du musst halt für den angerichteten Schaden zahlen.

Das nennt sich Verursacherhaftung.

Wobei hier auch die Halter der "Hundedame" sicher eine Teilschuld haben.

Aber ohne Deinen Hund wäre eben der Schaden nicht entstanden.

Wenn Du Deinen Hund nicht so halten kannst, dass er nicht unbemerkt herumstreunen kann, solltest Du wirklich an eine Kastration denken.

Bei uns im ländlichen Bereich werden frei laufende Hunde von den Jägern erschossen (Wildereigefahr).

Wenn der Hund in den Garten der Leute gesprungen ist, können sie einen "Vaterschaftstest" verlangen. Ist dein Rüde der Vater, mußt du für alle Kosten, die durch die Welpen entstehen, aufkommen. Solche Fälle gab es schon vor Gericht. War die Hündin jedoch auch unbeaufsichtigt draußen unterwegs, sieht das anders aus. Wahrscheinlich Kostenteilung. Und in Zukunft solltest du auf deinen Hund besser aufpassen. Ist mir unbegreiflich, wie so etwas mehrfach vorkommen kann. Wenn dein Hund z.B. einen Unfall verursacht, kommen ganz andere Kosten auf dich zu.

Normalerweise geht man zum Tierarzt, die Hündin bekommt eine Spritze und die Sache dürfte sich erledigt haben. Wer letztlich die Spritze bezahlt, darüber kann man streiten. Ich würde es ihnen anbieten. Kastrieren würde ich den Rüden auf keinen fall.

Was ist der ungewollte Deckakt?

Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung.

Folge: Der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. D.h. er muss dafür Sorge tragen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung freistellen.

Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei den meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Basisschutz inbegriffen. Im Leistungsfall erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen.

http://www.check24.de/versicherungen/hundehalterhaftpflicht/hundehalterhaftpflicht-fragen/

Sorry Leute,

Bei euren Antwort fällt mir auf, dass ihr davon redet wird nun die Schuld an diesem ungewollten Deckakt hat.

Diese Schuldfrage spielt aber bei der Tierhalterhaftung nur eine untergeordnete Rolle. Die Tierhalterhaftung des § 833 BGB ist ein reiner Gefährdungstatbestand. Die Frage einer Aufsichtspflichtverletzung spielt bei dieser Tierhalterhaftung nur in den Fällen eine Rolle, wo ein Schaden durch ein Haustier verursacht wurde, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt war (§ 833 S.2 BGB).

Dieser ungewollter Deckakt hat somit ein Schaden verursacht für den sowohl der Halter des Rüden als auch der Halter der Hündin haften. Somit haben sich die Hundehalter die Schadenskosten zu teilen.

Für derartige Schäden kommt eigentlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung auf. In den meisten Gemeindeverordnung ist m.E. eine solche Haftpflichtversicherung auch Pflicht.
Wenn du eine solche Haftpflichtversicherung nicht hast, wirst du dich wohl zur Hälfte an den Kosten beteiligen müssen.

Wenn du eine Abtreibung aus Gewissensgründen ablehnst kannst du ja auch deinen Nachbarn anbieten, dass du dich an der Aufzucht des Welpen beteiligen würdest bzw. auch ein Großteil der Arbeit übernimmst.