Welpe nicht bezahlt!

20 Antworten

Auch mündliche Verträge sind bindend. Den Anwalt zum einklagen der 150 Euro muß die Käuferin übernehmen, insofern geht die Züchterin kein Risiko ein. Die Polizei ist nicht zuständig, da es sich um Zivilrecht handelt.

adventuredog  02.10.2014, 15:33

den Anwalt zum einklagen von 150 Euro musst aber erstmal finden lach

Still  02.10.2014, 16:44
@adventuredog

Das Mahnverfahren kann sie natürlich auch selbst online durchführen. Den Anwalt habe ich nur erwähnt, da er in der Frage steht.

Züchterin??? Fehlt da nicht noch eine Farbangabe vor?

So falsch, wie ich die og, Bezeichnung für die Welpenverkäuferin halte, so falsch wird auch der Name der Käuferin auf dem Zettel sein, der dort steht.

Was wurde denn konkret auf diesem Zettel fixiert? Ist die Sache bzw. das Welpeli bei Übergabe in das Eigentum des Käufers übergegangen oder wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung abgemacht?

Hat die Verkäuferin das Eigentum an dem Hund verloren, kann sie nach fruchtlosem Fristablauf auf Zahlung der Restsumme bestehen (also auf Erfüllung des Verpflichtungsgeschäftes), ein Rechtspfleger kann beim Ausfüllen eines Mahnbescheides helfen.

Ist ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, kann auch auf Herausgabe des Welpelis gedrungen werden (Verfügungsgeschäft).

Hier stellt sich mir allerdings die Frage, ob die Verkäuferin ihr Tier überhaupt identifizieren kann - Stammbaum, Chip, Impfpass, irgendwas vorhanden?

So und jetzt hoffen wir mal für die Abverkäuferin, dass ihr Tierchen auch schön gesund bleibt, denn ansonsten wendet sich die Käuferin noch mit diversen Tierarztrechnungen im Rahmen der Gewährleistungsansprüche an sie und würde netterweise die ausstehenden 150 Euronen mit ihren Forderungen verrechnen.

Kommt drauf an was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wenn es heißt, dass der Welpe bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Züchterin ist (Eigentumsvorbehalt) dann hat die Käuferin keine Rechte an dem Hund. Somit hätte die Züchtern gute Chancen entweder das Geld oder den Hund zubekommen. Genaueres würde ich aber bei einem Anwalt erfragen.

jurafragen  02.10.2014, 14:11

Rechte an dem Hund hat die Käuferin schon, aber eben nur ein Anwartschaftsrecht.

HerrVonRibbeck  02.10.2014, 21:43
@jurafragen

Selbst dann, wenn ein Eigentumsvorbehalt besteht - was will die Verkäuferin denn machen, wenn es heißt: oh, das tut mir aber leid, das Welpeli ist leider ausgebüchst und nicht mehr hier...

Den Hund kann sie abschreiben.

Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, dann kriegt sie ihn wieder. Wenn keiner vorliegt, dann wahrscheinlich weil das ganze Geschäft am Finanzamt vorbei gemacht wurde. In dem Fall hat sie Pech, denn sie wäre erpressbar.

@ BlackWinterx3

Die Züchterin ist selber schuld, wenn sie sich auf Ratenverkäufe bei Hunden einlässt.

Da hätte sie schon absehen können, dass die Leute kein Geld haben, denn wer sich keine 350,-- Euro für einen Hund vom Züchter leisten kann, der kann auch die Raten nicht bezahlen, geschweige denn die Folgekosten.

Die Leute wollten den Hund auch im ganzen oder jeden Monat ein Stück vom Hund?

Hat die Züchterin keine Verträge die man ausfüllt und dort die Ratenzahlungen mit aufnimmt und wenn die Ratenzahlungen nicht folgen, der Welpe zurück muss oder arbeitet sie mit Zettelwirtschaft?

Dann hat die Züchterin der Käuferin auch noch den Hund mitgegeben, ohne den Restbetrag von 150,--Euro???? Dann ist sie doppelt leichtsinnig gewesen.

Dann ist sie eine Privatzüchterin und sie kann sich keinen Anwalt leisten?

Ihr wird nichts anderes übrig bleiben, als sich einen Anwalt zu nehmen, wenn sie zu ihrem Geld kommen will.

Wenn sie noch mehr Pech haben sollte, dann sind diese Leute an einen "billigen" Hund gekommen für 200,-- und verkaufen den Welpen für mehr Geld.

Das wäre nicht der erste Fall dieser Art.