Rechtskunde Online?
Ich müsste wissen wie folgernder Fall rechtlich geregelt ist : Eine Studentin (18 Jahre) meldet sich auf einem Erotikportal an, ihr Exfreund (19 Jahre ) hat Kenntnis davon und meldet sich auch dort an und findet das Profil, macht er sich strafbar, wenn er dem aktuellen Freund( der nichts davon weiß) der Studentin Screenshots (Bildschirmaufnahmen) zusendet?
2 Antworten
nee, die Studentin muss immer damit rechnen, dass sie jemand aus ihrem eigenen Umfeld dort erkennt und es weitertratscht.
weitersenden der Bilder ist allerdings gewöhnlich untersagt und als User damit schachern und handeln sowieso.
Das kommt auf die Geschäftsbedingungen der Website an. Die man ja akzeptieren müsste um sich zu registrieren.
Manchmal ist dort festgehalten des Publizieren von Bildern die dort getätigt wurden, nicht erlaubt sind.
Ansonsten ist es nicht strafbar, die Person darauf hin zu weisen.
Nur bei den Privaten Bildern wäre ich vorsichtig.
Und öffentlich machen wäre eine urheberrechtlich Verletzung.