Arbeitgeber zahlt kein Geld und hat mich nicht angemeldet, was kann ich tun?

7 Antworten

Hallo,

grundsätzlich hätte dein Arbeitgeber dir natürlich den Lohn zahlen müssen, der dir zusteht.

Allerdings darfst du (wie du schon richtig erkannt hast) nicht mehr als 165€ verdienen. Solltest du mehr als 165€ verdienen haben der Arbeitgeber und du zwei Möglichkeiten:

1. Ihr meldet den Mehrverdienst dem Amt und regelt die Sache juristisch einwandfrei

oder

2  der Arbeitgeber zahlt dir das Geld in Bar und ohne Information gegenüber den Behörden aus.  

Durch das 2. machen sich allerdings sowohl Du als auch der Arbeitgeber strafbar, da es sich dabei um Schwarzarbeit (§1 SchwarzarbG) handelt.

Dadurch, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt, der du dich noch nicht strafbar gemacht hast (du hast weder eine Barzahlung verlangt, noch angenommen, aus deiner Aussage „wie sollen wir das regeln" ergibt sich noch keine Strafbarkeit) solltest du deinen Mehrverdienst entweder bei den Behörden melden und den Lohn anschließend einklagen, oder aber du vergisst deinen Lohn und verbuchst die Geschichte unter der Kategorie Lehrgeld.

Hat der Arbeitgeber denn zumindest die 165€ bezahlt?

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev
(Stud.Jur)

appledev4  06.09.2017, 22:39

Also anonym anzeigen halte ich für weniger klug. Ich würde ihn freundlich darauf hinweisen, dass er dir entweder deine Kohle zukommen lässt oder unter Umständen Besuch vom Zoll kommt, der alles mitbringt- aber kein Kaffee und Kuchen.

Er wird zahlen :) Legal

ZuumZuum  06.09.2017, 22:48
@appledev4

Das Gewerbeaufsichtsamt würde ich auch nicht außen vor lassen. Unter Umständen verleiert er seine Zulassung als Bewachungsunternehmer wenn er selber schon krumme Dinger dreht.

Rknatterer 
Beitragsersteller
 06.09.2017, 22:16

Vielen Dank für die Antwort!

Das Ding ist, ich habe von April bis Juni 5 x gearbeitet sodass die 165€ nur einmal knapp über den Mai drüber gingen. Wenn ich mich nicht täusche, kann man minimale Beträge zwischen den Monaten auch ausgleichen. Selbst wenn nicht, handelt es sich dabei um nicht viel Geld(vllt 20 €).
Meine Frage wäre, wenn ich mich jetzt an die Behörden wende, wird mein ALG1 in den gearbeiteten Monaten gestrichen oder zumindest um den Betrag zurückgefordert, richtig?
Einklagen wäre es mir für die Insgesamt 450 € nicht Wert.
Könnte ich jedoch die Behörden anonym drauf Aufmerksam machen, dass dieser Arbeitgeber gerne mal "schwarz beschäftigt"(darunter fällt das ja dann wohl)?

sumi79  06.09.2017, 22:35
@Rknatterer

Ich habe mal gehört, dass wenn man sich selbst anzeigt, man straffrei davon kommt. Aber der Arbeitgeber wird dadurch ordentlich in die Mangel genommen.

Ob das auch stimmt kann ich leider nicht sagen.

ZuumZuum  06.09.2017, 22:47
@sumi79

Du kommst unter Umständen straffrei davon, aber den Schaden (Einkommensteuer, welche hinterzogen wurde, sowie Sozialversicherungsabgaben), den wirst Du begleichen müssen.

für einen mündlichen arbeitsvertrag wirst du sicher zeugen haben. für die stunden die du gearbeitet hast, hast du sicher arbeitsnachweise und die mails solltest du haben.

melde die arbeit die du geleistet hast beim arbeitsamt und gib an, dass der arbeitgeber dir noch immer den lohn schuldig ist. den rest wirst du über anwalt und strafanzeigen klären müssen.

Ersten meldest du alles dem Amt.

Zweitens gehst du auf das Arbeitsgericht und klagst das Geld ein.

Du solltest das alles auch beweisen können. Je nach Vereinbarung hast du Anspruch auf urlaub und Kündgugsfrist.

Evtl.  bekommst du einen Beratungsschein für einen Anwalt und evtl. Prozesskostenhilfe. Man kann das auch selber beim Arbeitsgericht machen.

Bei der Agentur für Arbeit ( Bezug von ALG I ) hättest Du die Arbeit selbst auf 165 Euro-Basis schon VOR Aufnahme der Tätigkeit überhaupt anmelden müssen.

Hast Du das dort VOR / spätestens AM ersten Arbeitstag angemeldet ? 

Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist ansonsten zwar in der Theorie rechtlich wirksam, aber WIE willst Du beweisen, das es diese mündlichen Vertragsabsprachen einerseits gab, und wann Du andererseits tatsächlich für diesen AG tätig wurdest in welchem Umfang ?

Ehrlich gesagt hast Du für eigene Forderungen damit doch erst mal keine belegbaren Beweise in der Hand. 

Klar könntest Du es aber zumindest mal dahingehend bei der Agentur für Arbeit ansprechen, dass Du im Rahmen mündlicher Vereinbarungen zwar dort wirklich tätig wurdest im Zeitraum "von - bis" im Stundenumfang "X" ohne jegliche Lohnauszahlung. 

Dann könnte diese Behörde zumindest mal intern ermitteln, ob es mit diesem AG schon ähnlich gelagerte Meldungen gab und ob diesbezüglich auch bei entsprechenden ( gesetzlichen ) Sozialversicherern dahingehend Unstimmigkeiten auftraten.

Birgt für Dich zwar einige Hinterfragungen seitens der Agentur für Arbeit, bringt Dir u.U. auch nicht etwaig zustehenden Lohn direkt, aber eventuell fühlt man diesem "Schadsubjekt" behördlicherseits mal näher auf den Zahn...

Rknatterer 
Beitragsersteller
 06.09.2017, 22:03

Hallo,

danke erstmal für die schnelle Antwort :)

Nein, ich habe nichts gemeldet weil ich davon ausging, dass es alles über den Arbeitgeber läuft. Zumindest war es so bei meinen anderen Arbeitgeber immer üblich. Ok, es ist wirklich schlecht zu beweisen aber ich habe noch ein Kumpel mit dem ich da gearbeitet habe. Außerdem hab ich immer mit Arbeitskollegen zusammen gearbeitet. Die könnten doch schließlich belegen, dass ich für den AG tätig war?

Parhalia2  06.09.2017, 23:11
@Rknatterer

Wie ich bereits schrieb, hättest Du es währed des Bezuges von ALG I ( so die damalige Situation in Deiner Fragestellung ) bereits der Agentur für Arbeit VORAB melden MÜSSEN.

IST zwar jetzt NICHT DAS was Du hören möchtest, aber wenn Du für Dich selbst ausser Fragen von der Behörde an Dich keine "Beseitigung dieses Subjekts" aus den Kreisen ehrlicher Arbeitgeber anstrengen möchtest, musst Du nun selbst überlegen....

Ich hätte mir dabei garnicht so viel Zeit gelassen, selbst wenn ich zeitweise auch mal "naiv" war und wegen mündlicher Absprachen einen neuen Job aus der Arbeitslosigkeit heraus zur NOT unbedacht suchte. 

Nur überzog ich dabei NIE "in der Eile" meine eigenen Meldefristen um mehr als ein PAAR TAGE gegenüber den jeweiligen Behörden.

Manchmal ging das voller Euphorie, "Plözlichkeit" , nicht Erreichbarkeit und Schichtzeiten nicht immer auf den Tag genau zu den Meldefristen.

DU sprichtst aber nicht nur von Tagen oder evtl. einer Woche, sondern gar von MONATEN Deiner eigenen Meldeversäumnis gegenüber Behörden. 

( Sorry, ich habe nur Gross- / Kleinschreibung zur Hervorhebung wichtiger Schlagworte und Aspekte )

Moin,

heut zu Tage nichts schriftlich fest zuhalten ist oft zum Nachteil, vor allem wenn es keine Zeugen gab. Da ja kein Geld geflossen ist, würde ich dem Arbeitsamt nix melden, gibt bloß ne Menge Fragen und ggf. Ärger. Würde meinen Lehrgeld bezahlt. Alles immer schriftlich machen, auch wenn es der beste Freund, -in ist. bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

MfG

Rknatterer 
Beitragsersteller
 06.09.2017, 22:06

Danke für die Antwort!

Da hast du Recht. :(
Jedoch gibt es genügend Zeugen u.a. ein Kumpeln von mir mit dem ich dort gemeinsam gearbeitet habe.(Der hat komischerweise nie Probleme dort gehabt und sein Gehalt auch immer pünktlich erhalten). Eben, ich wollte es auch erstmelden wenn die Formalitäten geklärt sind.