Tierschutzvertrag geltend machen - dringend!?

13 Antworten

@ Emmabg

Ich würde mein Recht, den Hund zu sehen gerne geltend machen, wenn es sein muss auch mit Anwalt.

Du hast deinen Hund verkauft, also gehört er der Person, die ihn mit einer Schutzgebühr von dir gekauft hat.  Wenn diese den Hund weiterveräußert, dann kannst du per Anwalt dagegen vorgehen und der Anwalt wird dir auch sagen, ob dein Vertrag so gültig ist..

Verstehe allerdings einiges nicht ganz.

Wie lange hast du denn den jetzigen Besitzer vor dem Verkauf gesehen?

Hast du dir das künftige Heim deines Hundes vorher auch mehrmals , nicht nur einmal angeschaut?

Du kannst dir Sorgen machen, das steht jedem frei, aber: du hast deinen Hund abgegeben (egal welche Gründe das jetzt sind), dann sollte man nicht ständig den Hund wieder sehen.

Der war jahrelang bei euch und wenn er dich wiedersieht, dann denkt er , du nimmst ihn wieder mit.

Emmabg 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 11:21

Sie hat uns mehrmals besucht, wir waren auch zusammen spazieren und der hund ist, obwohl er fremde meidet und nicht von seinem Platz aufsteht wenn Besuch kommt, sofort auf sie zu als sie rein kam und lag nach 10minuten an ihrer Seite auf dem Sofa. Er hat gewählt zu wem er geht. Da er ihr vertraut hat, habe ich das auch. Ich habe ihren Partner und ihre Mutter kennen gelernt, bei einem Besuch dort war ich nicht, die Wohnungseinrichtung interessiert mich nicht - nur der Mensch.

An sich, glaube ich sie ist eine tolle Besitzerin für ihn - ich mache mir einfach nur Sorgen wieso sie ständig ausweicht, was das soll. Ist das denn nötig? Ich habe mehrmals gesagt, dass ich ihn ihr weder weg nehmen, noch mich in ihre Haltung einmischen will, sondern ihn nur noch einmal sehen möchte.

dsupper  27.09.2016, 11:41
@Emmabg

sondern ihn nur noch einmal sehen möchte.

Wahrscheinlich besitzt die neue Eigentümerin genügend Empathie, um den Hund vor einer solch belastenden Situation zu schützen.

MaggieundSue  27.09.2016, 11:48
@dsupper

richtig! DH @dsupper

ersterFcKathas  27.09.2016, 11:50
@Emmabg

du solltest mal überlegen was du deinem ehemaligen hund eigendlich damit antust... der hat sich gerade an´s neue herchen gewöhnt , da taucht die ""alte "" wieder auf... der hund ist doch hin und hergerissen... der eine sagt sitz .. der andere platz.. wenn es dir wirklich um den hund geht... lass ihn und den neuen besitzer in ruhe.... , oder gehts hier nur um recht haben und recht bekomen... das ist was ganz anderes... denn ein tier ist in D leider immer noch , nuur eine sache !!

Hallo,

diese Klauseln sind das Papier nicht wert, auf dem sie aufgeschrieben sind.

Du kannst nicht etwas verkaufen, also das Eigentum abgeben, dir aber gleichzeitig "Kontrolle" über dieses abgetretene Eigentum verschaffen wollen. Das eine schließt das andere aus.

Das einzige, was rechtlich gültig wäre, wäre ein Vorkaufsrecht für den Fall, dass der neue Eigentümer den Hund nicht mehr halten kann. Dieses Vorkaufsrecht muss dann aber auch mit der Summe X als Kaufpreis beziffert werden.

Selbst Tierschutz-Orgas müssen ihre Schutzverträge ganz speziell formulieren, wenn sie damit nicht auf die Nase fallen wollen - und oft sind sogar diese Verträge rechtlich nicht haltbar.

Und NEIN, du trägst nicht weiterhin Verantwortung für diesen Hund, denn du hast ihn abgegeben. Das wäre nur der Fall, wenn du einen Pflegevertrag mit dem neuen Halter abgeschlossen hättest - aber dann müsstest du auch weiterhin für alle Kosten aufkommen.

Du hast den Hund abgegeben, aus was für Gründen auch immer.

Aber nun möchtest du weiterhin bestimmen was mit ihm geschieht.

Ich würde dich auch nicht unangemeldet herein lassen, evtl. nicht mal angemeldet. Du hast dein "Eigentumsrecht" abgetreten.

Der Hund gehört dir nicht mehr. Was ich noch einsehen würde, dass wenn der neue Eigentümer den Hund nicht mehr halten kann oder ihn vernachlässigt, schlecht behandelt etc. ihn dir zurückgeben muss.

"Besuchsrechte" finde ich doch etwas überzogen. Wenn du gerade mal in der Nähe bist...nun gut, aber wie gesagt reinlassen wird man dich nicht müssen.

Vielleicht fühlt sich der neue Eigentümer von dir bedrängt, wegen deiner ständigen Nachfragerei und hat sich deshalb nicht mehr gemeldet?

Wenn du einen konkreten Verdacht hast das es dem Tier nicht gut geht, schalte das Vet-Amt ein.

Wenn nicht, finde dich damit ab dass der Hund nun ein neues Zuhause hat, du wolltest ihn nicht mehr.

Keine Ahnung ob ich mit meinen Aussagen richtig liege. Aber das ist meine Meinung dazu, so sehe ich das als Aussenstehender.

:-)

Emmabg 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 11:27

Du hast meinen Beitrag nicht richtig gesehen.

Ich will weder über den hund bestimmen, noch will ich da unangekündigt auftauchen.

Ich glaub einen Anwalt dazu zu befragen wäre hier besser

Miesepriem  27.09.2016, 11:42
@Emmabg

Ja, befrag einen Anwalt. Der lacht sich kaputt. Aber hast du auch mal an den Hund gedacht oder zählt nur die Beruhigung deines schlechten Gewissens, was du offensichtlich hast, denn sonst würdest du dich nicht so aufführen?

Wenn du ihn besuchen willst, denkst du nicht dass er dann traurig ist wenn du ihn wieder verlässt? Er hat sich jetzt in der neuen Familie eingelebt und dann tauchst du wieder auf?

Bitterkraut  27.09.2016, 11:45
@Emmabg

Ja, und rausgeschissenes Geld. Ein Anwalt wird dir nichts anderes sagen, als die Hundeleute hier Wir setzen uns seit Jahren und Jahrzehnten mit Tierrechten und Verträgen auseinander.

Fakt ist, deine Klauseln haben vor Gericht keinen Bestand.

Du kannst nicht etwas verkaufen und gleichzeitig die Kontrolle darüber behalten wollen. Das funtioniert nicht in unserem Rechtssystem und das kann man vertraglich auch nicht aushebeln.

verstehe nicht wie man so einen vertrag unterschreiben kann... rechtlich seehr bedenklich... du hast keinerlei recht das grundstück des halters/halterin zu betreten.. ein hund ist in D eine sache und wenn ich eine sache erwerbe kann ich damit machen was ich will... im falle eines tieres kommt nur noch der tierschutz dazu... wenn du also beweisen kannst das der hund gequält oder mißhandelt wird hättest du eine chance eine anzeige zu machen... aber dieser komische vertrag hat  meines wissens überhaupt keine rechtliche grundlage.

hatten hier in de gegend einen ähnlichen fall... die familie fährt jedes jahr nach spanien , bringt von dort 2 hunde mit und verkauft die an tierliebende menschen mit so einem vertrag... die neuen besitzer lassen den hund natürlich vom doc untersuchen und gegebenenfalls behandeln... kostet richtig euros....

dann taucht nach einiger zeit der tierschutzverein auf  , weil anonym eine anzeige gemacht wurde... die besitzer werden  so eingeschüchtert , da auch mit der polizei gedroht  und dieser komische vertrag vorgezeigt wird , sie geben das tier wieder raus und es kommt , wie sollte es auch anders sein.. zum alten besitzer zurück. der hat nun ein gesundes,geimpftes u. geschiptes tier , das im www teuer verkauft wird , den es sind meistens gesuchte besondere rassen ... und das alles unter dem mäntelchen des tierschutzes.

kenne eine frau die hat allein an behandlungskosten über 1.500 € gehabt und nach 6 monaten den hund total eingeschüchtert wieder rausgegeben...einige tage später wurde er teuer verkauft

Emmabg 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 11:26

Aber ich will ihr doch den Hund nicht weg nehmen, ich möchte ihn doch bloss ein letztes Mal sehen und das ist sowohl abgesprochen als auch Schriftlich festgehalten.

In dem Punkt ist das deutsche Gesetz einfach nur Mist, auf deutsch gesagt.

dsupper  27.09.2016, 11:39
@Emmabg

Wieso ist das dt. Gesetz Mist? Weil Eigentum nun mal Eigentum ist und ganz besonders geschützt wird?

Denk vor allem an den Hund! Er hat sich gerade in der neuen Familie eingewöhnt und nun kommst du und willst alte Wunden wieder aufreißen? Mal abgesehen davon, dass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann und mir auch keine Situation vorstellen kann, in der ich mich von meinen Hunden trennen würde (ebenso wenig, wie ich mich von meinen Kindern trennen würde!), hast du das Tier weggegeben - und damit alle Recht verwirkt.

Ich würde mich damit abfinden, dass der Hund jetzt neue Halter hat. Evtl. würde ich der Frau eine E-Mail oder einen Brief (wird vielleicht eher gelesen?) schreiben mit dem Wunsch, den Hund noch ein LETZTES Mal zu sehen an einem neutralen Ort (also auswärts, nicht bei ihr Zuhause), damit du dich von ihm quasi verabschieden kannst. Du musst dich damit abfinden, dass der Hund jetzt nicht mehr in deinem Leben ist.

Es kann viele Gründe geben, warum man dir das "Besuchsrecht" verweigert, einer davon kann das Eindringen in die Privatsphäre der Familie sein (nicht jeder möchte ständig Besucher reinlassen, die den Familienhund besuchen... oder überhaupt "Fremde" ins Haus lassen). Daher würde ich einen neutralen Ort wählen. Bedenke, dass es sein kann, dass es dem Hund schlecht geht und dir deshalb der Besuch verweigert wird, dass es aber auch sein kann, dass sich die Familie mit dem Besuch einfach unwohl fühlt.

Du wirst sicher längere Zeit um diesen Hund trauern! Überlege, ob es danach andere Kontaktmöglichkeiten mit Hunden gibt, z.B. als Gassigeher oder Urlaubsbetreuung für Hunde.

Bitte doch ggf. um Fotos vom Alltag des Hundes dort, so dass du sehen kannst, dass es ihm dort gut geht, ohne direkten Kontakt zu haben.