Rückzahlung Studienkredit von Kindesunterhalt abzugsfähig?
Hallo,
Und zwar geht es um Folgendes: Ein guter Freund von mir hat ein Kind (10) mit seiner Ex. Er bezahlt zurzeit 58 € Unterhalt, da er bis Ende Juni nicht sehr viel verdient hat. Seit Juli arbeitet er im öffentlichen Dienst, wofür er sich ein Auto für 1250 € (5 Raten zu je 250 € bis Ende November 2017) kaufen musste, um zur Arbeit zu kommen. Das Jugendamt ist nun mitten in der Neuberechnung. Ab September muss er noch sein Bafög zurück zahlen (105 € im Monat). Nun kam ein Brief, dass weder Auto noch Studienkredit vom Lohn abgezogen wird, da solche Sachen bereits im Selbstbehalt von 1080€ enthalten sein sollen. Soll das richtig sein? Studiumbeginn war während der Partnerschaft. Der neue Lohn beläuft sich auf 1570€.
Hoffe auf Hilfe.
MfG Redradish
3 Antworten
Natürlich ist das richtig.
In welchem akademischen Beruf verdient man denn nur so wenig? Lohnsteuerklasse?
1570-317=1253€
Pft, damit kann er Bafög und Auto bezahlen.
Vom Einkommen können 5% berufsbedingte Aufwendungen = 59,- Euro abgezogen werden. Darin sind die berücksichtigungsfähigen Kfz-Kosten bereits enthalten. Weiter können die 105,- Euro Bafög-Rate abgezogen werden. Bleiben 1.406,- Euro.
Da nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden ist, schuldet der Vater Unterhalt nach Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (Heraufstufung um eine Stufe). Der Unterhaltsbetrag laut Tabelle beträgt 413,- Euro, wovon noch das halbe Kindergeld abgezogen werden kann. Zahlbetrag somit 317,- Euro.
Nach Abzug des Kindesunterhalts von 317,- Euro bleiben dem Vater (1.406 ./. 317 = ) 1.089,- Euro. Der Selbstbehalt in Stufe 2 beträgt aber 1.180,- Euro, also wieder Herabstufung um eine Stufe. Zahlbetrag nach der untersten Stufe (Mindestunterhalt) ist (393 ./. 96 = ) 297,- Euro. Diesen monatlichen Unterhaltsbetrag muss er auf jeden Fall zahlen. Ihm bleiben (1.406 ./. 297 = ) 1.109,- Euro, also mehr als sein Selbstbehalt von 1.080,- Euro.
Kleine Korrektur: die abzugsfähigen 5% betragen 89,- Euro, nicht 59,- Euro. Am Gesamtergebnis ändert sich nichts. es bleiben ihm 1.079,- Euro übrig. Der eine Euro unter dem Selbstbehalt ändert nichts an der Zahlungspflicht des Mindestunterhalts von 297,- Euro.