Rückzahlung Studienkredit von Kindesunterhalt abzugsfähig?

3 Antworten

Natürlich ist das richtig.

In welchem akademischen Beruf verdient man denn nur so wenig? Lohnsteuerklasse?

1570-317=1253€

Pft, damit kann er Bafög und Auto bezahlen.

Vom Einkommen können 5% berufsbedingte Aufwendungen = 59,- Euro abgezogen werden. Darin sind die berücksichtigungsfähigen Kfz-Kosten bereits enthalten. Weiter können die 105,- Euro Bafög-Rate abgezogen werden. Bleiben 1.406,- Euro.

Da nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden ist, schuldet der Vater Unterhalt nach Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (Heraufstufung um eine Stufe). Der Unterhaltsbetrag laut Tabelle beträgt 413,- Euro, wovon noch das halbe Kindergeld abgezogen werden kann. Zahlbetrag somit 317,- Euro.

Nach Abzug des Kindesunterhalts von 317,- Euro bleiben dem Vater (1.406 ./. 317 = ) 1.089,- Euro. Der Selbstbehalt in Stufe 2 beträgt aber 1.180,- Euro, also wieder Herabstufung um eine Stufe. Zahlbetrag nach der untersten Stufe (Mindestunterhalt) ist (393 ./. 96 = ) 297,- Euro. Diesen monatlichen Unterhaltsbetrag muss er auf jeden Fall zahlen. Ihm bleiben (1.406 ./. 297 = ) 1.109,- Euro, also mehr als sein Selbstbehalt von 1.080,- Euro. 

Roland Sperling  23.08.2017, 18:29

Kleine Korrektur: die abzugsfähigen 5% betragen 89,- Euro, nicht 59,- Euro. Am Gesamtergebnis ändert sich nichts. es bleiben ihm 1.079,- Euro übrig. Der eine Euro unter dem Selbstbehalt ändert nichts an der Zahlungspflicht des Mindestunterhalts von 297,- Euro.