Kindesunterhalt-Wie erreiche ich eine "Unterhaltsunfähigkeit"?
Ich weiß, dass es das Wort "Unterhaltsunfähigkeit" nicht gibt. Aber es beschreibt kurz und knapp, wonach ich suche.
Also, ich bin Vater und logischer Weise unterhaltspflichtig. Ich würde dieser Pflicht auch sehr gerne nachkommen, bin allerdings psychisch so krank, dass ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung plus Grundsicherung erhalte. Ich bin also nicht in der Lage, länger als 3 Stunden pro Tag zu arbeiten. Das Unterhaltsrecht sieht mich allerdings in der Position, einen Minijob ausführen zu können, weshalb ich ja immer noch als unterhaltspflichtig gelte. "Nicht länger als..." heißt, dass ich in der Lage sein soll, bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten. Bin ich aber nicht. Das haben einige "Experimente" ergeben. Also verlangt diese Unterhaltsvorschusskasse ungefähr 8.000,-€ von mir.
Meine Fragen aus dieser Geschichte lauten also wie folgt:
- Kann ich irgendwie und irgendwo die Anerkennung beantragen, dass ich nicht in der Lage bin 3 h/d arbeiten zu können?
- Wenn ja, geht das auch rückwirkend bis zu dem Tag, an dem die Diagnosen gestellt wurden und ich auf ärztlichen Rat kündigen musste?
- Könnten dann rückwirkend meine Unterhaltsschulden für nichtig erklärt werden?
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für Eure Mühe.
4 Antworten
In erster Linie ist wichtig, ob ein pfändbarer Unterhaltstitel besteht.
Diesen müsstest Du dann mit einem Rechtsanwalt für die Zukunft anfechten, damit keine neuen Schulden entstehen.
Als zweites müsstest Du einen kompetenten Arzt- Psychiater- finden, der Dir bestätigt, dass Du nicht einmal für geringfügige Arbeit einsetzbar bist, denn die Unterhaltsvorschussstelle geht davon aus, dass Du z. B. wenigstens Zeitungen austragen könntest.
Sofern ein Titel besteht ist dieser danach gerichtlich anzufechten. Es könnte sein, dass dann auch das Gericht ein Gutachten anfordert oder in Auftrag gibt.
Wegen der Schulden der Vergangenheit könntest Du dann versuchen, einen Antrag auf Erlass der Schulden bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle zu stellen.
Grundsätzlich aber gilt ein neues ärztliches Gutachten nur für die Zukunft.
das müsstest Du mit einem Anwalt klären. So wie ich das sehe war aber die Erkrankung bereits bekannt. Du hättest also gegen den Titel/ Gerichtsurteil Einspruch einlegen müssen und zwar fristgerecht. Das ist nicht geschehen und somit ist der Titel rechtskräftig und vollstreckbar.
Lass Dich von denen mal nicht ins Bockhorn jagen.
Du bist unschuldig nicht leistungsfähig. Das musst Du nachweisen. Dein Rentenbescheid langt da als nachweis.
Du musst ja über 1080€ monatlich haben um als leistungsfähig eingestuft zu werden.
Oder hast Du mal einen Titel unterschrieben?
Die haben bereits 8.000,-€ per Gerichtsvollzieher vollstreckt. Oder wie immer die das nennen. Ich hab dann diese "eidestattliche Versicherung" (das heißt heute auch anders, aber das kann ich mir nicht merken) abgeben müssen. Ich konnte mich länger nicht darum kümmern, da es mir zwischendurch immer mal wieder sehr schlecht geht. Ich wurde also per fiktivem Einkommen zum Unterhalt verurteilt. Damals konnte ich darlegen, dass ich nicht zahlungsfähig bin und meine Exfrau hat dann Unterhaltsvorschuss beantragt. Die vom Unterhaltsvorschuss wollen das Geld natürlich von mir zurück haben. Es geht jetzt eigentlich darum, ob ich noch darlegen kann, dass ich eigentlich überhaupt niemals unterhaltsfähig war. Ich war nämlich schon vor der Geburt meines Sohnes krank und nicht arbeitsfähig.
Unterhaltspflichtig bist du nur so lange du auch "leistungsfähig" bist. Die Mutter des Kindes muss also Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die Vorschusskasse wird sich dann an dich wenden und du musst deine Einkommensverhältnisse offen legen.
Damit ist der Fall erledigt.
Bitte lies nochmal meinen Eingangstext und meine Fragen. Was du da beschreibst weiß ich bereits und ist bereits gelaufen. Ich bin schon ein paar Schritte weiter.
Wenn du aufstockende Grundsicherung erhältst, bist du leistungsunfähig. Und Arbeit unter 3 Stunden täglich musst du auch nicht erbringen. Da wärst du ja für die Wegezeit länger unterwegs als für die Arbeit.
Das steht aber so im Gesetz und deshalb wurden mir auch diese 8.000,-€ aufgebrummt. Die rechtfertigen das mit der Erwerbsobligenheit, die auch nach erwiesener Erwerbsminderung erhalten bleibt. Also auf mir. Ich muss jetzt beweisen, dass ich auch keine Minijobs ausführen kann.
Was wollen sie denn tun? Pfänden kann man bei dir nichts.
Das stimmt. Darum mache ich mir auch gar keine Sorgen. Ich würde nur gerne nicht mehr so hoch verschuldet sein, weil das doch schon eine unangenehme Situation ist. Ich bin nicht gerne Schuldner. Ich wurde ja mal erzogen und habe Werte beigebracht bekommen. Dazu gehört auch, dass Schulden nicht gut sind. Hat vielleicht was mit Ehre oder so zu tun. Das hat aber auf jeden Fall auch mit meiner Erkrankung zu tun:
Je sauberer mein Fundament ist, umso größer sind die Zeiträume in denen es mir gut geht.
Was willst du denn dagegen tun. Einen Job für weniger als 3 Stunden täglich wirst du auch nicht bekommen
ich möchte per ärztlichem Gutachten darlegen, dass ich halt nicht in der lage bin, auch nur diese 3 stunden zu arbeiten. Und zwar schon seit vor der Geburt meines Sohnes. Dass problem ist, ich weiß nicht wem ich das gutachten geben soll. ich denke mal es läuft auf ein beratungsgespräch mit einem familienrechtanwalt hinaus.
Durch entsprechenden Nachweis, etwa ärztliches Gutachten.
Erfüllt der Unterhaltspflichtige die Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, so ergibt sich daraus mithin, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht.
Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geringverdienerbereich, ergibt sich daraus indessen noch nicht. Das stimmt mit der vom Gesetz für Renten wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe vorgesehenen Hinzuverdienstgrenze nach § 96 a Abs.2 Nr.2 SGB VI (entsprechend der Geringverdienertätigkeit nach §8 Abs.1 Nr.1 SGB IV - derzeit 450 €) überein.
Ja, den Text kenne ich. Aber wem gebe ich denn dieses Gutachten? Einem Fachanwalt für Familienrecht?
Ok....nur für die Zukunft. Aber hat denn die Tatsache, dass ich schon vor der Geburt erkrankt war gar nichts zu bedeuten? Das ist ja nachweisbar. Theoretisch könnte ich sogar nachweisen, dass ich aufgrund der Erkrankung damals die Fristen "versäumt" habe um irgendwelche Nachweise einreichen zu können. Gibt es so etwas wie Revision bei Unterhaltsangelegenheiten?